STINKSAUER: Berlin plant Angelverbot

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Tobias85

Well-Known Member
Ich habe meinem Ärger Luft gemacht, das Kind ist in den Brunnen gefallen. Bringt nichts, da jetzt noch weiter drauf rumzureiten. Hätte ich mich an meine selbst auferlegte Regel gehalten, bei Ärger erstmal eine Nacht drüber zu schlafen, hätte ich wahrscheinlich gar nichts geschrieben. Ändert ja doch nichts mehr. So war's ziemlich impulsiv und emotional.

thumbsup:)
 

Christian.Siegler

Administrator
Teammitglied
Jener Redakteur schreibt auf seiner Seite, ihn haben Berichte erreicht, wo Anglern ganz konkret gesagt wurde angeln sei verboten. Die Polizei hat das also so oder so schon durchgesetzt. Erst dann hat er ja die neue Anfrage gestellt. Und in der Antwort steht ja nichts dass jetzt ein Angelverbot beschlossen wurde oder wird. Da steht, dass das Angeln (genauso wie viele andere Freizeitaktivitäten auch) nach der neuen Auslegung nicht durch die Anordnungen gedeckt sei auf Grund der Nichtbewegung. Man kann das jetzt jenem redakteur anlasten, aber die Tatsachen sehen eher danach aus, dass die Berliner ganz strikt jede Nichtbewegung verbieten und das eben auch beim Angeln schon vorher konsequent durchgesetzt haben.

Ich mag jenen Küchenchef ja auch nicht wirklich, aber so fair muss man ein, das ganze ein wenig differenzierter zu betrachten finde ich.

Und ich seh's komnplett anders. Die Berliner hatten einen Handlungsspielraum. Eine Verordnung, die ihnen diese Aktivität zugestanden hat. Ok, wenn man Pech hatte, wurde man von der WaPo verscheucht. So what??
Aber jetzt ist der Drops gelutscht, weil man nach einem Verbot gebettelt hat.
Es ist nun mal wirklich so: Wie sollen denn die Behörden bitte reagieren, wenn man so "schlau" nachfragt. Meinste wirklich die sagen: "Ach ja, da haben unsere Ordnungshüter aber nicht genau aufgepasst!! Entschuldigung. Bitte angelt weiter"! Ernshaft??
Was da für eine Antwort kommt, das sollte JEDEM, wirklich JEDEM erfahrenen Journalisten (nicht Redakteur - is er nicht!!!) klar sein.
Bleibt nur zu hoffen, das das nicht Schule macht und nicht schon andere Behörden in weiteren Bundesländern aufgescheucht wurden. Das wäre dann wirklich die absolute Heldentat!!!
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
Jener Redakteur schreibt auf seiner Seite, ihn haben Berichte erreicht, wo Anglern ganz konkret gesagt wurde angeln sei verboten.


Und genau da beißt sich der Hund in den Schwanz!

1. Erzählen kann man viel wenn der Tag lang ist. Ich habe keinen Bericht eines betroffenen Anglers gefunden!
2. Wäre selbst diese Aussage fragwürdig wenn sie einem Gespräch mit der WaPo entstammen sollte weil nicht nachvollziehbar wie der tatsächliche Wortlaut war. Es gab ja noch kein explizites Angelverbot. Also muss die Rechtsgrundlage eine andere gewesen sein und da bleibt nur die Allgemeinverfügung(MIndestabstand usw.). Eine Nachfrage bei der WaPo hätte also völlig ausgereicht!
 

Tobias85

Well-Known Member
Die Rechtsgrundlage ist ja offenbar der Passus in der Verfügung, dass alle nicht-bewegenden Tätigkeiten verboten sind. Und diesen Passus gibt es von Anfang an, was also ein de-facto-Angelverbot mit sich bringt (wenn man sowas wie trotting als Sonderfall jetzt mal nicht betrachtet). Und auch jetzt gibt es nirgends ein konkret ausgesprochenes Angelverbot, genauso wie der Senat kein Verbot herausgegeben hat im Park ein Buch zu lesen. Aber über den oben genannten Passus füllt das alles unter die nicht erlaubten Dinge.

Der Redakteur schreibt ja, dasa ihn solche Berichte erreicht hätten. Heißt ja nicht, dass sie irgendwo öffentlich publik gemacht waren. Man kann ihn jetzt unterstellen, dass er das nicht korrekt wiedergegeben hat, aber das ist dann reine Spekulation.

Und die WaPo hätte auch nicht gleich ihr ok gegeben, die hätten zumindest weiter oben naxhgefragt und sich so selbst absichert.
 

Tobias85

Well-Known Member
Bleibt nur zu hoffen, das das nicht Schule macht und nicht schon andere Behörden in weiteren Bundesländern aufgescheucht wurden. Das wäre dann wirklich die absolute Heldentat!!!

Andere Bundesländer haben aber nicht den strengen Passus in ihrer Allgemeinverfügung, dass alle nicht-bewegenden Tätigkeiten verboten sind. Daher besteht da keine Gefahr. Jener Redakteur (dein Chefredakteur sprach sogar von einem Chefredakteur) hatte bei uns ja auch im Bundesland nachgefragt. Der Landesverband im Anschluss auch nochmal. Mein Verein auch nochmal. Letztendlich hat unser Landwirtschaftsministerium die Frage samr Antwort sogar in eine Corona-FAQ mit aufgenommen, weil so viele Anfragen kamen. Und das alles ohne Verbot, weil unsere Allgemeinverfügung nicht darauf abzielt, die Leute möglichst viel zuhause einzusperren. Die Berliner Verfügung schon, dir ist da aber ein Sonderfall.
 

Tomasz

Well-Known Member
Die Rechtsgrundlage ist ja offenbar der Passus in der Verfügung, dass alle nicht-bewegenden Tätigkeiten verboten sind. Und diesen Passus gibt es von Anfang an, was also ein de-facto-Angelverbot mit sich bringt (wenn man sowas wie trotting als Sonderfall jetzt mal nicht betrachtet). Und auch jetzt gibt es nirgends ein konkret ausgesprochenes Angelverbot, genauso wie der Senat kein Verbot herausgegeben hat im Park ein Buch zu lesen. Aber über den oben genannten Passus füllt das alles unter die nicht erlaubten Dinge.

Der Redakteur schreibt ja, dasa ihn solche Berichte erreicht hätten. Heißt ja nicht, dass sie irgendwo öffentlich publik gemacht waren. Man kann ihn jetzt unterstellen, dass er das nicht korrekt wiedergegeben hat, aber das ist dann reine Spekulation.

Und die WaPo hätte auch nicht gleich ihr ok gegeben, die hätten zumindest weiter oben naxhgefragt und sich so selbst absichert.

Doch das Verbot gibt es jetzt definitiv:

Hier ist das Verbot jetzt leider auch offiziell auf der Seite des Berliner Fischereiamtes nachzulesen:
Fischereiamt zum Angelverbot

Gruß

Tomasz
 

Tobias85

Well-Known Member
Aber da steht

"Aufgrund der umfangreichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ist das Angeln von den Ausnahmen der EindämmVO nicht abgedeckt.
  • Alle Formen der Angelfischerei sind somit bis auf Weiteres im Land Berlin verboten."

Also Verboten durch die Eindämmverordnung, es wurde aber kein seperat beschlossenes Angelverbot erlassen. Das ist ein wichtiger Unterschied, denn die Verordnung gilt schon seit Wochen und damit war das angeln auch seit Wochen eigentlich schon verboten.
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
Das ist ein wichtiger Unterschied, denn die Verordnung gilt schon seit Wochen und damit war das angeln auch seit Wochen eigentlich schon verboten.


Nein.
Angeln war darin gar nicht erwähnt - also erlaubt bzw. schlechtenfalls eine Grauzone/Ermessensspielraum(von dem wir oben sprachen).

Das expilzite Verbot durch das Fischereiamt gibt es erst seit der Nachfragen.
 

Tobias85

Well-Known Member
Der Satz selbst ist kein Verbot. Er erklärt nur, dass wegen der Verordnung (Satz vorher) ein Verbot herrscht.

Wenn das Angeln nicht durch die Verordnung gedeckt ist und diese seit Wochen gilt, dann ist angeln seit Wochen nicht erlaubt. Wenn es nicht erlaubt ist, ist es verboten.
 

Tomasz

Well-Known Member
Aber da steht

"Aufgrund der umfangreichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ist das Angeln von den Ausnahmen der EindämmVO nicht abgedeckt.
  • Alle Formen der Angelfischerei sind somit bis auf Weiteres im Land Berlin verboten."

Also Verboten durch die Eindämmverordnung, es wurde aber kein seperat beschlossenes Angelverbot erlassen. Das ist ein wichtiger Unterschied, denn die Verordnung gilt schon seit Wochen und damit war das angeln auch seit Wochen eigentlich schon verboten.

Das Angeln war nach Einführung der Verordnung definitiv erlaubt und wurde so auch dem Netzwerk schriftlich von der SenUVK übermittelt. Erst auf Grund der Nachfrage machte das Fischereiamt einen Rückzieher. Ob die zuständige Gesundheitsbehörde da auch mitgeht?

Gruß

Tomasz
 

Tobias85

Well-Known Member
Das ist ein Irrtum.

Wenn das Fischereiamt schreibt VERBOTEN dann ist es ein VERBOT.

Logisch irgendwie ne?

Ansonsten sie auch den Beitrag drüber von Tomasz.

Ja, aber verboten durch die seit Wochen geltende Verordnung, nicht durch das Fischereiamt. Das Fischereiamt schreibt nur, dass es DURCH DIE VERORDNUNG verboten ist, es hat das Verbot aber nicht Selbst erlassen. Das ist der entscheidende Punkt.
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
Ja, aber verboten durch die seit Wochen geltende Verordnung, nicht durch das Fischereiamt. Das Fischereiamt schreibt nur, dass es DURCH DIE VERORDNUNG verboten ist, es hat das Verbot aber nicht Selbst erlassen. Das ist der entscheidende Punkt.


Der Zusatz ist offentsichtlich eine Ausrede vom Fischereiamt um das Verbot zu rechtfertigen.
Irgendw eine "Begründung" mussten sie ja schreiben auch wenn die faktisch falsch ist.

Denn:
Das Angeln war nach Einführung der Verordnung definitiv erlaubt und wurde so auch dem Netzwerk schriftlich von der SenUVK übermittelt

Also gibt es das nachgereichte Angelverbot erst nach und aufgrund der penetranten Fragerei.
 

Tobias85

Well-Known Member
Die Frage ist, ob es tatsächlich erlaubt war oder ob es von der Polizei anfangs nur so interpretiert wurde. Da ja selbst Rumsitzen auf Parkbänken inzwischen als verboten gilt schätze ich eher, dass das alles eigentlich verboten sein sollte, aber die Polizei das erst mit Verzögerung realisiert und umgesetzt hat. Aber genau wird das keiner von uns wissen, ist eben mein Eindruck der Entwicklung in Berlin.
 

Fantastic Fishing

Well-Known Member
Ja, aber verboten durch die seit Wochen geltende Verordnung, nicht durch das Fischereiamt. Das Fischereiamt schreibt nur, dass es DURCH DIE VERORDNUNG verboten ist, es hat das Verbot aber nicht Selbst erlassen. Das ist der entscheidende Punkt.

Warum wird das Angeln in Berlin jetzt explizit verboten, wenn die Verordnung diesen Punkt schon im Vorfeld inbegriffen hatte? Macht keinen Sinn, ergo muss ein neuer Ansatz für Debatten geliefert worden sein.

Ein vorheriger Verstoß galt der Kontaktsperre oder Versammlungsverboten, aber nicht explizit dem Angeln. Jetzt ist die reine Ausübung des Fischfang ein Tabu und das stand die letzten Wochen nicht zur Diskussion.
 

Professor Tinca

Posenangler
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Tomasz

Well-Known Member
Ja, aber verboten durch die seit Wochen geltende Verordnung, nicht durch das Fischereiamt. Das Fischereiamt schreibt nur, dass es DURCH DIE VERORDNUNG verboten ist, es hat das Verbot aber nicht Selbst erlassen. Das ist der entscheidende Punkt.

Die Anfrage vom Netzwerk und die Antwort der SenUVK bezog sich auf die Angelmöglichkeiten im Zuge der "Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin" (siehe dort).
Die Antwort vom 24.03.2020 war demnach "Sowohl das Angeln wie auch die notwendigen Fahrten wären erlaubt."

Ich will mich jetzt aber nicht in Wortklauberei und Schuldzuweisungen ergeben. Es ist jetzt definitiv verboten oder eben nicht erlaubt. Schade!

Gruß

Tomasz
 

Tobias85

Well-Known Member
Ich habe eben den Eindruck, dass in Berlim anfangs noch vieles als erlaubt angesehen war und auch nicht verfolgt wurde, was die rwgiwrung mit der Verordnung aber eigentlich eingrenzen wollte. Auch abseits vom Angeln wurde ja schnell nachgezogen und immer mehr unterbunden. Darum gehe ich davon aus, dass sich viele untergeordnete Stellen die Verordnung einfach zu lasch interpretiert haben, das aber im Laufe der ersten Woche dann angezogen haben. Darum dann die gegensätzlichen Antworten des Ministeriums und aucj das konsequentere Einschreiten bezüglich anderer Freizeitaktivitäten.
 
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