Stark erhöhte Arbeitseinsatzgebühren rechtens?

Rheinspezie

Fischender Gentleman
Ich grüße Euch,

ich erhielt einen Brief vom Angelverein , der mir einen nicht geleisteten Arbeitseinsatz für 2018 in Rg.

stellt.

Grundsätzlich kein Problem.

Aber : per Mitgliederbeschluss wurde der Betrag auf 200 !!! Euro festgesetzt , statt der jahrelang gültigen 100.

Ist das rechtlich bindend???

Ich war 2018 zeitlich äußerst belastet und bin nun gerade sehr schockiert - ans Wasser kam ich gar nicht.

Gibt es eine rechtliche Meinung dazu?

R.S.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Ich grüße Euch,

ich erhielt einen Brief vom Angelverein , der mir einen nicht geleisteten Arbeitseinsatz für 2018 in Rg.

stellt.

Grundsätzlich kein Problem.

Aber : per Mitgliederbeschluss wurde der Betrag auf 200 !!! Euro festgesetzt , statt der jahrelang gültigen 100.

Ist das rechtlich bindend???

Ich war 2018 zeitlich äußerst belastet und bin nun gerade sehr schockiert - ans Wasser kam ich gar nicht.

Gibt es eine rechtliche Meinung dazu?

R.S.

Rückwirkend dürfen solche Beitrags-/Ausgleichszahlungen meines Wissens nach nicht erhöht werden, in die Zukunft gerichtet hingegen schon, wenn es eine entsprechende Begründung gibt. Dazu ist bei diesem Thema nicht mal ein Mitgliederbeschluss notwendig, sondern das kann der Vorstand festlegen (Sicherung der Funktionsfähigkeit des Vereins. Beispiel: Ungenügende Teilnahme an notwendigen Arbeitsdiensten und somit notwendige Erhöhung des Drucks, diese zu leisten.)

Der Vorstand meines Vereins hat voriges Jahr aufgrund der geringen Teilnahme an Arbeitsstunden die Ausgleichszahlung pro Fehlstunden von 10 auf 20 Euro festgelegt und gleichzeitig die Zahl der zu leistenden Stunden von 10 auf 8 gesenkt.

Der Verein hat allerdings die Pflicht, den Mitgliedern auch hinreichende Gelegenheiten zum Ableisten der Arbeitsstunden zu bieten. Wenn da pro Jahr beispielsweise nur 2 Termine angeboten werden, ist eine Ausgleichszahlung generell angreifbar, da nicht von einer permanenten Verfügbarkeit der Mitglieder ausgegangen werden kann (Schichtdienst etc.).

Wo die Grenzen der Verhältnismäßigkeit bei solchen Ausgleichszahlungen liegen, ist eine Frage, die am Ende wohl nur von Rechtsexperten beantwortet werden kann.
 

Orothred

Well-Known Member
Wenn das per Mitgliederbeschluss festgesetzt worden ist, warum sollte es dann nicht rechtlich bindend sein?
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Liest sich jetzt so, als wärst du der MV ferngeblieben und hättest dich so der Information und des Wortes enthalten!?
 

Rheinspezie

Fischender Gentleman
So,

hier noch eine Richtigstellung :

der Beschluss sollte 2017 zur Abstimmung kommen.

Und ja, er wurde angenommen, weniger Angler waren dagegen.

An der Mitgliederversammlung konnte ich nicht teilnehmen , das ist richtig.

Es gab keinerlei Mitteilung über den neuen Beschluss , ich denke als Laie stünde mir zumindest ein

Sonderkündigungsrecht zu , wenn ich genau weiß, dass ich an keinem arbeitseinsatz teilnahmen kann.

Es geht nicht um Passivität und Faulheit sondern um die Pflege und Betreuung eines Familienangehörigen !

aus diesem Grunde war ich ja auch nicht fischen und der Verein hat meinen Beitrag für den Besatz verwendet ohne dass ich diesen genutzt habe.

Ich weiß , das ist meine "Schuld" , der Verein kann dafür Nichts, dass man in Not gerät - aber der Betrag ist doch schockierend für mich !!!

und Mahngebühren von 5 Euro???

Für was denn , einen Brief???

R.S.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
So,

hier noch eine Richtigstellung :

der Beschluss sollte 2017 zur Abstimmung kommen.

Und ja, er wurde angenommen, weniger Angler waren dagegen.

An der Mitgliederversammlung konnte ich nicht teilnehmen , das ist richtig.

Es gab keinerlei Mitteilung über den neuen Beschluss , ich denke als Laie stünde mir zumindest ein

Sonderkündigungsrecht zu , wenn ich genau weiß, dass ich an keinem arbeitseinsatz teilnahmen kann.

Es geht nicht um Passivität und Faulheit sondern um die Pflege und Betreuung eines Familienangehörigen !

aus diesem Grunde war ich ja auch nicht fischen und der Verein hat meinen Beitrag für den Besatz verwendet ohne dass ich diesen genutzt habe.

Ich weiß , das ist meine "Schuld" , der Verein kann dafür Nichts, dass man in Not gerät - aber der Betrag ist doch schockierend für mich !!!

und Mahngebühren von 5 Euro???

Für was denn , einen Brief???

R.S.

Das mit dem Sonderkündigungsrecht ist eine kniffelige Sache und nicht einfach zu beantworten. Siehe hier: http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/austritt.htm
Ich habe zum Thema Vereinsrecht schon einige Bücher gewälzt und es ist erstaunlich bis erschreckend, wie kompliziert hierzu rechtliche Details manchmal sind.

Ist aber eh Wurscht, wenn der Beschluss schon 2017 fiel. Es würde mich übrigens wundern, wenn euer Verein keine Webseite betreibt, auf der für Mitglieder einsehbar alle Vorstandbeschlüsse und Protokolle abgelegt sind. Mitteilungen geben die Vereine natürlich nicht raus. Durchlesen muss man sich die Protokolle aus Eigenantrieb.
 

Kochtopf

Chub Niggurath
Richtig, Informationen sind hier eine holschuld
 
G

Gelöschte Mitglieder 136077

Guest
Ist ja schon Wucher....zahle 1/10 davon. Würde aber auch mal mit den Leuten reden, vielleicht bewirkt es ja was, wenn du die Situation schilderst.
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
nur so als spontaner Gedanke :
Sonderkündigung ? irgendwo in der Satzung geregelt? und erst ausüben , wenn die Rechnung für den Sachverhalt ins Haus geflattert ist , dürfte wohl auch kaum passen,
dann müßte die Kündigung schon nach dem Beschluss zur Gebührenerhöhung erfolgen
 

Lajos1

Well-Known Member
Hallo,

bei uns kostet der nicht geleistete Arbeitsdienst auch 200 Euro.
Allerdings hat man die Möglichkeit sich gegen eine Zahlung von 80 Euro (diese muss allerdings zu Jahresbeginn erfolgen) befreien zu lassen, wenn man eben schlecht oder überhaupt nicht kann.
Es besteht die Möglichkeit sich selbst einen Termin (meist so um die 25 im Jahr) rauszusuchen. Man ist hier also schon flexibel.
Der relativ hohe Betrag von 200 Euro resultiert daraus, dass bei vielen Arbeitsdiensten eine bestimmte Anzahl von Personen nötig ist und es eben nicht angehen kann, dass z.B. für einen Arbeitsdienst 15 Personen notwendig sind und nur die Hälfte erscheint und der Arbeitsdienst dann eben nur unzureichend ausgeführt werden kann.
Da ja bei jedem mal etwas dazwischen kommen kann, kann man sich einmal (aber nur einmal) entschuldigen, kommt man zum zweiten Termin nicht, sind eben die 200 Euro fällig. Ich finde diese Lösung ok.

Petri Heil

Lajos
 

Toni_1962

freidenkend
Du fragst, ob ein Beschluss der Mitgliederversammlung bindend ist? Ja, solange er nicht gegen gute Sitten und Recht verstößt. Hier also BINDEND

Wenn Du zu keinem Arbeistdienst gekommen bist, waren ja sicherlich mehrere Termine?! oder?, dann entschuldigt man sich eben vorher, dass man nicht kommen kann; es gibt dann an sich meist auch einen Lösungsweg, wenn die Begründung triftig ist.

Klingt wirklich so, wie "für 100 Euro hätte ich wieder gefehlt, für 200 euro nicht; gemein, dass mir keiner das sagte".
 

schwerhoeriger

Well-Known Member
Hoi,

stellt sich noch die Frage wie viel Stunden man da erbringen muss für die 200€?
Ist der Verein ein e.V. was eigentlich fast alle sind darf ein Verein den "Stundenlohn" nicht x-beliebig hochsetzten sonst gibt es Ärger mit dem Finanzamt. Hatte mal ein Gerichtsurteil wo es um so eine Sache ging und der zu erbringende Ersatz pro Stunde durfte 13€ oder 15€ nicht übersteigen! Aber bei so einer Sache werden doch alle per Rundschreiben informiert (so zumindest bei uns)!

Grussen Michael
 

Rheinspezie

Fischender Gentleman
Moin, kein Rundschreiben .

10 Arbeitsstunden sind abzuleisten , also 20 Euro pro Stunde .

Welcher "normale" Arbeitnehmer hat netto so einen Lohn ? Weil es ist ja so zu bezahlen !

Also ich verstehe auch Eure kritischen Töne , kein Ding , aber irgendwo muss man auch die Kirche im Dorf lassen.

Und ja , irgendwann ist meine Schmerzgrenze erreicht - 100 Euro sind auch viel Geld gewesen...ich empfinde das schon nicht

mehr als Ausgleich sondern als Belastung.

R.S.

P.S: ich habe mit Kritik weiterhin kein Problem !
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Wählen Sie aus den nachfolgenden Möglichkeiten

a) Aus dem Verein austreten.
b) Bei der Arbeit mitmachen.
c) Bezahlen.

Darüber weiter zu philosophieren ist doch müßig.
 

Mooskugel

Well-Known Member
Mal mit dem Vorstand sprechen, evtl. ist es möglich die Mitgliedschaft auf "Passiv" zu setzen. Wenn sich die Lage ändert wieder in den "Aktiven" Status wechseln und ganz normal weiter machen. Erspart den Austritt und neue Anmeldung mit Anmeldegebühren usw.
 

Toni_1962

freidenkend
Aus einem Verein trete ich aus oder gehe passiv, wenn ich nicht mehr vorhabe zu angeln und das langfristig.

20 Euro ist Standart für eine Std Arbeitsdient, geht aber sogar teurer; man will ja nicht, dass sich Leute billig von Arbeit freikaufen und somit billig andere für sich arbeiten lassen.

Die Arbeit in für einem Verein läßt sich nicht mit der normalen Arbeitswelt vergleichen, also Std-Lohn-Diskussionen sind unangebracht.

Und nochwas aus meiner ganz persönlichen Erfahrung als Mitglied mehrerer Vereine und auch als Vorstand eines Vereins:
Wer sich nicht im Jahr ein paar Std. für Arbeitsdienst freimachen kann, der will nicht;
 

u-see fischer

Traurig ich bin
Bei uns im Verein wird es so gehandhabt:
1. Es gibt keine Pflichtstunden, Arbeiten am Gelände, die Anfallen werden von Mitglieder oder provessionelle Firmen (Gärtnereien) erledigt.
2. Damit diese Aufträge rausgegeben werden können zahlt jeder einen Betrag (50,-€/Std.) für die geplanten Arbeiten, dabei kommen meist 300,-€/Vereinsmitglied zusammen.
3. Wer zu den geplanten Arbeitsdiensten kommt, kann dort für 50,-€/Std. netto arbeiten. Man bekommt so sein Geld wieder zurück. Arbeiten, die durch nichterscheinen nicht erledigt werden können, werden/würden dann an Firmen vergeben.

Fazit: Am Ende eines Jahres hat jeder seine Pflichtstunden erledigt.

Ein Vereinsgelände muss halt gepflegt werden, wenn einige Vereinsmittglieder keine Lust haben, müssen sonst andere deren Arbeit miterledigen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Rheinspezie

Fischender Gentleman
Die Arbeit in für einem Verein läßt sich nicht mit der normalen Arbeitswelt vergleichen, also Std-Lohn-Diskussionen sind unangebracht.

Und nochwas aus meiner ganz persönlichen Erfahrung als Mitglied mehrerer Vereine und auch als Vorstand eines Vereins:
Wer sich nicht im Jahr ein paar Std. für Arbeitsdienst freimachen kann, der will nicht;


Hört hört - ein Verein für Angler übertrifft sogar die freie Marktwirtschaft in Punkto Arbeitspreis - das nenne ich in der Tat Wucher.

Gemeinnützigkeit?

Eine derartige Preiserhöhung ist antisozial - weil es die Mitglieder alle in die "Faulheitsecke" drängt, sie stigmatisiert.

Aber das kann ein Vorstandsmitglied trefflich ausblenden - zumindest ein außerordentlich limitiertes.

Edit by ralle und ne Verwarnung - geht garnicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Toni_1962

freidenkend
Es zeigt sich, dass du mein Posting nicht verstanden hast; eine Gegenleistung des Arbeisteinsatzes im Verein läßt sich nicht mit Std-Lohn der freien Wirtschaft vergleichen; ebensowenig wie die Aufrechnung, wieviel ein Fisch, den man angelt kostet, und wieviel im Supermarkt. Es läßt sich nicht immer alles mit der "freien Marktwirtschaft" vergleichen.
Dass der Preis höher ist als ein Std-Lohn in der freien Marktwirtschaft, haben dir ja etliche nun hier geschrieben.

Die Preiserhöhung in deinem Verein ist nicht "antisozial", sondern demokratisch mit Mehrheit der Mitglieder beschlossen;

Eine Preiserhöhung stigmatisiert Mitglieder nicht mehr oder weniger als vor der Preiserhöhung. Wie soll das gehen? Wenn einer nicht zum Arbeitsdienst kommt, ist er bei 200 Euro Gebühr nicht fauler als mit 100 Euro Gebühr. Ab welche Gebühren-Grenze gilt man als faul?

Vorstandsmitgleider sind ordenlich legitimiert, abgesehen davon, dass diese die Preiserhöhung nicht Dekret angeordnet haben:
Die Entscheidung der Preiserhöhung ist von den Mitgliedern mehrheitlich beschlossen ... und die hatten wohl ihre Gründe, eben die Mehrheit der Mitglieder selbt.

Dein Nazivergleich trifft mich nicht, er zeigt nur, mit wem ich es hier zu tun habe: Jemanden der mit demokratischen Mehrheitsbeschlüssen nicht umgehen kann und nun Luft abläßt.
 
Zuletzt bearbeitet:
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