G
Gelöschtes Mitglied 114422
Guest
Hallo Angel Kollegen,
bei uns in Sachsen-Anhalt, ist laut Gewässerverordnung das Spinnfischn in der Zeit, eine Stunde nach Sonnenuntergang und eine Stunde vor Sonnenaufgang verboten.
Warum ist es verboten? Hab mir schon einige Gedanken drüber gemacht aber so eine richtige Lösung finde ich nicht.
Mit Köderfisch darf ich ja auch in der Nacht angeln und warum dann auch nicht mit Künstködern?
Kann man diese Zeit als Schonzeit betrachten, wenn man davon ausgeht, dass viele Räuber nachts unterwegs sind und mit Künstködern eine höhere Fangmöglichkeit besteht und es dadurch befürchtet wird, dass zu viel Fisch aus den Gewässern entnommen wird?
Wie sieht es in eurem Bundesland aus, habt ihr dort auch ein Spinnfisch-Nachtverbot?
bei uns in Sachsen-Anhalt, ist laut Gewässerverordnung das Spinnfischn in der Zeit, eine Stunde nach Sonnenuntergang und eine Stunde vor Sonnenaufgang verboten.
Warum ist es verboten? Hab mir schon einige Gedanken drüber gemacht aber so eine richtige Lösung finde ich nicht.
Mit Köderfisch darf ich ja auch in der Nacht angeln und warum dann auch nicht mit Künstködern?
Kann man diese Zeit als Schonzeit betrachten, wenn man davon ausgeht, dass viele Räuber nachts unterwegs sind und mit Künstködern eine höhere Fangmöglichkeit besteht und es dadurch befürchtet wird, dass zu viel Fisch aus den Gewässern entnommen wird?
Wie sieht es in eurem Bundesland aus, habt ihr dort auch ein Spinnfisch-Nachtverbot?