Setzkescher!

AW: Setzkescher!

So oder so ähnlich. Meines wisens nach gibt es im Moment eine rechtliche Grauzone, d.h. es liegt im ermessen des kontrolierenden Beamten und des Richters.

Ich weiß folgendes: der Kescher muß min. 3,50 m lang sein und mind. 50 cm Durchmesser haben. Außerdem gegen Rollen gesichert sein. Und du darfst keine Rund- und Kammschupper gemeinsam hältern. Außerdem solltest du nur Fische hältern, die du auch mitnehmen willst.

Bei uns im Rhein ist das hältern verboten, aber ich mache es trotzdem. Wenn ich abends um 18.00 einen Zander fange, will bis nachts/morgens bleiben, habe ich ja keine andere möglichkeit.

Allerdings liegt der Kescher direkt hinter einer Buhne, die die Strömung bricht. Er ist komplett unter Wasser und mit mehreren Erdspeeren gesichert. AUßerdem hältern wir nie mehr wie 2-3 Fische pro Kescher.

Wie gesagt, alles Rechtliche Grauzone im Moment. Du machst alles auf eigene Gefahr. Aber check doch mal www.blinker.de , hier habe ich mal eine rechtliche abhandlung gelesen. Gib einfach mal den Suchbegriff "Setzkescher" ein. oder versucht mal über Google, vieleicht hat ja eine Behörde da was veröffentlicht.
 
AW: Setzkescher!

Also das mit der rechtlichen Grauzone stimmt glaub ich nicht so ganz. In einigen Bundesländern, zb, bei uns in Hessen, ist der Setzkescher erlaubt. Wenn er denn eben gewisse Vorraussetzungen erfüllt und man ihn nicht in Gewässern mit Wellenschlag einsetzt!

Gruß Uwe
 

Blackfoot

BMG-Mitglied
AW: Setzkescher!

Bei uns in Thüringen sind Setzkescher erlaubt,aber nicht in Fliessgewässern.

Gruss Blackfoot!
 

rotauge567

New Member
AW: Setzkescher!

#h Dank für eure Nachrichten! Werde mich mal schlau machen

bei Blinker u. Co |kopfkrat

 
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