AW: Setzkescher!
So oder so ähnlich. Meines wisens nach gibt es im Moment eine rechtliche Grauzone, d.h. es liegt im ermessen des kontrolierenden Beamten und des Richters.
Ich weiß folgendes: der Kescher muß min. 3,50 m lang sein und mind. 50 cm Durchmesser haben. Außerdem gegen Rollen gesichert sein. Und du darfst keine Rund- und Kammschupper gemeinsam hältern. Außerdem solltest du nur Fische hältern, die du auch mitnehmen willst.
Bei uns im Rhein ist das hältern verboten, aber ich mache es trotzdem. Wenn ich abends um 18.00 einen Zander fange, will bis nachts/morgens bleiben, habe ich ja keine andere möglichkeit.
Allerdings liegt der Kescher direkt hinter einer Buhne, die die Strömung bricht. Er ist komplett unter Wasser und mit mehreren Erdspeeren gesichert. AUßerdem hältern wir nie mehr wie 2-3 Fische pro Kescher.
Wie gesagt, alles Rechtliche Grauzone im Moment. Du machst alles auf eigene Gefahr. Aber check doch mal
www.blinker.de , hier habe ich mal eine rechtliche abhandlung gelesen. Gib einfach mal den Suchbegriff "Setzkescher" ein. oder versucht mal über Google, vieleicht hat ja eine Behörde da was veröffentlicht.