Schonzeiten-(schwach)Sinn?!

In weiten Landesteilen herrscht seit ein paar Wochen „Saure-Gurken-Zeit“ für Raubfischangler. Hechte und Zander können sich in Ruhe um das Laichgeschäft kümmern. Es ist Schonzeit! Jedes Bundesland geht hier seinen eigenen Weg und setzt befristete Schonzeiten für bestimmte Fischarten fest. Da ich in Nordrhein-Westfalen wohne, heißt das für mich, dass Hechte von 15. Februar bis 30. April und Zander vom 1. April bis 31. Mai nicht beangelt und entnommen werden dürfen. Diese Zeiten können durch die Angelvereine verlängert werden, sodass das erste Halbjahr meist eine Raubfischfreie Zeit ist. Werfe ich ein Blick über die Landesgrenze nach Niedersachsen, zeigen sich andere Vorschriften. Dort beginnt die Schonzeit für Hecht bereits am 1. Februar und geht bis zum 15. April. Auf diese Weise kann es an Grenzflüssen zu besonderen Situationen kommen: Während auf der einen Uferseite Schonzeit gilt, ist auf der anderen Seite die Angelei noch oder schon wieder erlaubt. Außerdem drängt sich eine Frage auf: Woher sollen die Fische wissen, wann sie „laut Gesetzgeber“ laichen sollen?

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Jedes Bundesland legt eigene Schonzeiten fest

Es ist nachvollziehbar, dass sich die Fische nicht an die vorgegebenen Zeiträume halten. Schließlich sind sie Fische! Vielmehr spielen äußere Faktoren eine wichtigere Rolle: Wetter und Temperaturen beeinflussen beispielsweise Hecht und Zander, wenn es um die Fortpflanzung geht. Haben wir einen milden Winter ohne Schnee, Eis und lange Kälteperioden kühlt sich das Wasser weniger ab. Dieses kann dazu führen, dass sich die Laichzeiten der Fische nach vorne verschieben. Der umgekehrte Fall ist auch denkbar. Bei einem harten und langen Winter kann sich die Laichzeit nach hinten verschieben. Denken wir nur an die beiden letzten Winter zurück, fehlen lange und eisige Kältephasen – zumindest in meiner Region. Wandelt sich das Klima, passen sich die Fische in den Gewässern den neuen Gegebenheiten an.

Wäre es demnach nicht sinnvoll, flexible Laichzeiten unter Berücksichtigung der regionalen, äußeren Einflüsse festzulegen?
 
Wäre es demnach nicht sinnvoll, flexible Laichzeiten unter Berücksichtigung der regionalen, äußeren Einflüsse festzulegen?

Falls die Frage nicht rhetorisch gemeint ist, von mir ein klares ja. Besonders auch in Flächenstaaten wie Bayern. Da gelten ja im Weinland Unterfranken meist die gleichen Schonzeiten wie in den Alpen.

Flexibel festgelegte Raubfischschonzeiten gab es früher m.W. mal an den Bodden in MVP.

Wurde dann aber wieder auf starre Zeiten geändert.

Soll neben dem Verwaltungsaufwand u.a. auch mit dem Angeltourismus zu tun haben, da viele Touristen längerfristig planen und buchen wollen.

Unterschiedliche Schonzeiten im gleichen Gewässer halte ich für lächerlich.
 
Jain, wäre sicherlich das Optimale, nur wie soll das durchzuführen sein?

Für NRW finde ich es was Zander und Hecht "an meinen Gewässern" angeht gar nicht übel, allenfalls könnte die Zanderschonzeit etwas eher beginnen.

Der Laichakt der Hechte dauert wohl kaum 10 Wochen, also sehe ich da in der Schonzeit auch schon etwas Schwankungsbreite mit einberechnet.

Darüber hinaus gibt es ja sogar das ein oder andere Tophechtrevier welches komplett ohne Schonzeit auskommt - also so ganz dramatisch kann's irgendwie nicht sein.

Zander als Nestbewacher sehe ich da durchaus gefährdeter.

Grüße JK
 
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Hier in NS ist die Schonzeit am 15. April vorbei. Wenn die Hechte dann noch nicht gelaicht haben kriegt man sie auch kaum an den Haken, so meine Erkenntnis. Und wenn man sieht, das ein großer Rogner mit drei Milchnern im Schlepp an der Oberfläche schwimmt, sollte man als normal denkender Angler wissen, das die Laichzeit noch nicht vorbei ist. Bei den heutigen warmen Temperaturen würde ich davon ausgehen, das am 15. April hier in NS der Hecht fertig sein wird. Das Problem dürfte dann der Zander sein, der um diese Zeit noch immer sein Nest bewacht. Wenn beide Arten in einem Gewässer sind, wäre ich für eine allgemeine Raubfischschonzeit, die beide Fischartenschonzeiten abdeckt.
 
Nun ja kein Fisch, keine Fischart braucht so lange zum Ablaichen wie die Schonzeiten angelegt sind.
Als sollte da genügend Puffer sein um Wetterkapriolen abzudecken. Wie es diesbezüglich vielleicht in 10 Jahren ausschaut wird sich zeigen. :thumbsdown

Der einzige Schwachsinn ist, dass in Hessen die Zanderschonzeit aufgehoben wurde! :mad:
 
Hi,

wo die Schonzeit liegt ist im Endeffekt fast egal. Ob im Frühjahr oder im Herbst die Fische nicht beangelt werden, in beiden Fällen wird der Bestand geschont.
Das mit Schonzeit = Laichzeit macht eher bei Arten sinn die Laichpflege betreiben, da sonst der Laich nicht aufkommt.
Die meisten anderen Fische sind während des Laichakts eh nur schwer an den Haken zu bekommen.
 
Wir haben ein Bundeskleingartengesetz, aber entlang des Rheines wüten gleich vier Landesfischereigesetze für einen Fluss. Teilweise mit recht abenteuerlichen Unterschieden auf wenige Meter. In Ba-Wü ist Nachtangeln verboten, ein paar Meter weiter, in Hessen, der Zander ohne Schonzeit, während RLP seine Frühjahrsschonzeit das Raubfischangeln deutlich einschränkt und etwas weiter in NRW recht liberal agiert wird. Wer schütz hier was vor wem?
 
das ist bei uns in den Vereins- wie auch bei den Verbandsgewässern so. Hecht und Zander haben gemeinsam Schonzeit, ist schon seit vielen Jahren so.

Bei uns ebenso. Ich finde es auch in der Praxis schwierig, flexible Schonzeiten flächendeckend einzuführen. Dafür müsste ja erstmal sehr aufwändig ermittelt werden, wann in welche Region in welchem Gewässertyp bei welcher Witterung die Laichzeit beginnt und wann sie endet. Ohne solche Daten als Basis wäre das doch sonst auch nur reine Spekulation.

So wie es jetzt ist sind doch meist die frühesten und spätesten denkbaren und Zeitpunkte des Ablaichens eingeschlossen, so dass die Fische in den meisten Jahren während der tatsächlichen Laichzeit ungestört sind. Wenn die Laichzeit alle zehn Jahre witterungsbedingt mal außerhalb dieser Fristen liegt, kommen in dem Jahr vielleicht mal nicht so viele Jungfische hoch, aber wenns nur alle paar Jahre mal vorkommt, ist das für den Bestand zu verkraften.
 
In meien Vereinen ist das nicht so, da reichen di gesetzlichen.

Kommt halt immer auf die Klientel an, die am Wasser unterwegs ist.

Gibt auch Gewässer wo zusätzlich Im Zweifel auch mehr Kontrollen und Überprüfung der Fanglimits angebracht wären.

Schonzeit für rebo ist auch fragwürdig.

In unseren Salmonidenstrecke gilt für ReBo ein Besatz- und Rücksetzverbot.

In der Mischstrecke unterhalb der Salmonidenstrecke dann plötzlich Schonmaß und Schonzeit.

Fortpflanzen tun sie sich dort nicht. Werden von uns auch nicht besetzt, trotzdem werden immer wieder welche gefangen.

Eine Schonzeit für ReBo würde m.E. dort nur Sinn machen, wenn es um der Schutz der heimischen Bachforellen ginge. Auf ReBo könnte man dort aber bis 14. Dezember angeln, obwohl BaFo schon ab 1. Oktober geschont ist.
 
das ist bei uns in den Vereins- wie auch bei den Verbandsgewässern so. Hecht und Zander haben gemeinsam Schonzeit, ist schon seit vielen Jahren so.

So ist dies bei uns auch geregelt, Hecht, Zander geschont von 15. Februar bis 15. Mai.
Zuvor war der Hecht schon am 1.Mai offen.
Diese Angleichung der Schonzeit wurde schon vor etwa 20 Jahren eingeführt, wahrscheinlich weil es die Befürchtung gab, dass die Hechtfischer wohl auch den dann noch geschonten Zander mit ein sacken?
Diese vorauseilende Schuldvermutung, oder Generalverdacht, hat man Anglern gegenüber ja regelmäßig und dies ist halt der Weg, wie Behörden und leider auch Vereinsvorstände, damit umgehen.
Obwohl ich dieses Vorgehen schlicht ungerecht finde, kann ich damit leben!
Grundsätzlich finde ich Schonzeiten gut und richtig, bzw. sie gehören für mich zwingend zu einer Waidgerechtigkeit.

Jürgen
 
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So ist dies bei uns auch geregelt, Hecht, Zander geschont von 15. Februar bis 15. Mai.
Zuvor war der Hecht schon am 1.Mai offen.
Diese Angleichung der Schonzeit wurde schon vor etwa 20 Jahren eingeführt, wahrscheinlich weil es die Befürchtung gab, dass die Hechtfischer wohl auch den dann noch geschonten Zander mit ein sacken?
Diese vorauseilende Schuldvermutung, oder Generalverdacht, hat man Anglern gegenüber ja regelmäßig und dies ist halt der Weg, wie Behörden und leider auch Vereinsvorstände, damit umgehen.
Obwohl ich dieses Vorgehen schlicht ungerecht finde, kann ich damit leben!
Grundsätzlich finde ich Schonzeiten gut und richtig, bzw. gehören für mich zwingend zu einer Waidgerechtigkeit.

Jürgen
Einerseits ist es ungerecht, andererseits lassen sich Zanderböcke sehr leicht vom Nest wegfangen - und afaik sind Zander nicht besonders Robust... ich hätte Probleme zielgerichtet an Zandern vorbei zu angeln und ich glaube den allermeisten anglern ginge es so, weil die allermeisten Angler sich wenig Gedanken machen oder wie ich vom Spinnfischen wenig Ahnung haben insofern scheint dies ausnahmsweise in meinen Augen keine überflüssige Einschränkung zu sein
 
Einerseits ist es ungerecht, andererseits lassen sich Zanderböcke sehr leicht vom Nest wegfangen - und afaik sind Zander nicht besonders Robust... ich hätte Probleme zielgerichtet an Zandern vorbei zu angeln und ich glaube den allermeisten anglern ginge es so, weil die allermeisten Angler sich wenig Gedanken machen oder wie ich vom Spinnfischen wenig Ahnung haben insofern scheint dies ausnahmsweise in meinen Augen keine überflüssige Einschränkung zu sein

ne , vorallem - wenn schon ein befristetes Verbot- dann sollte das acu eifach umzusetzen und zu kontrollieren sein, sonst wir es auch Mist
 
Kommt halt immer auf die Klientel an, die am Wasser unterwegs ist.

Dass es Angler gibt, die das ausnützen, ist klar; solche wurden hier im Board sogar als Helden mal gefeiert.
Meine Philosophie ist es aber, wegen wenigen geistigen und charakterlichen Blindgängern nicht die Gesamtheit zu bestrafen durch Einschränkungen. Für mich ist das so wie Sippenhaft und eine solche ist schon lange nicht mehr zeitgemäß.

Schonzeit für rebo ist auch fragwürdig.

Deswegen braucht es in Bayern nur einen 3zeiler an die Behörde zur Aufhebung der Schonzeit für die ReBo .
Mir unverständlich, warum Vereine das nicht alle machen, vll. aus Unwissenheit der Möglichkeit?

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