Rückgaberecht/ Garantie

Henning95

Member
Hey!

Ich wollte mal wissen was der unterschied zwischen Rückgaberecht und Garantie ist!

Mein Angelfachgeschäftshändler sagte mir, das das Rückgaberrecht 14 Tage ist.
Dabei versteh ich nicht ganz was er damit mein :D

Z.B Wenn ich nun was bestellt habe und kaputt mache was könnte ich dann davon einsetzen :D XD ?

Hmmm Angenommen mein Zelt. Reisverschluss ist ja kaputt ich hab das nun 3 Wochen ( Eine Woche in der Hand zwei Wochen her das ich es bestellt hatte)
WAs kann ich da einsetzen?

Vielen Dank
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
AW: Rückgaberecht/ Garantie

Wenn dir die Ware nicht gefällt kannste sie einfach so zurückgeben innerhalb der Frist.

Wenn dir später etwas daran kaputt geht (innerhalb der garantiezeit) wird es umgetauscht.:m

Achja: Wenn du etwas kaputt machst(!) stehste selbst für den Schaden gerade.
 

Breamhunter

Hochleistungsspinner
AW: Rückgaberecht/ Garantie

Ich denke mal, daß ein Rückgaberecht immer dann greift, wenn der bestellte Artikel nicht den Anforderungen entspricht. Dann kann man es ohne Gründe wieder zurückgeben und den Preis zurückverlangen.
Die Garantie ist dafür gedacht, wenn der Artikel innerhalb einer bestimmten Frist Schäden aufweist.
Bei KFZ sind es beispielsweise 2 Jahre.
In deinem Fall wird auf jeden Fall die Garantie greifen. Ausser man kann nachweisen, daß der Schaden durch Eigenverschulden entstanden ist ;)

Edit: War schon wieder jemand schneller |krach:
 

Angler9999

nicht nur Angler
AW: Rückgaberecht/ Garantie

... Zur Erklärung fehlt noch das der Händler bei Rücksendung wegen Herstellergarantie eine Manipulierungsgebühr nehmen darf.

Klasse nicht war.....

Das ist die Gebühr dafür, das er die Garantieinteressen von dir mit dem Hersteller übernimmt. (kurzform)
 

Janbr

Fliegenverwedler
AW: Rückgaberecht/ Garantie

Hier besteht ein Irrglaube (den die Haendler natuerlich gerne auch so hegen und pflegen).

Die "Gewaehrleistungspflicht" aus der sich eine Behebungen eines Sachmangels ergibt, besthet nicht zwischen Kauefer und Hersteller sondern zwischen Kauefer und Verkauefer.

Das heisst besteht ein Sachmangel kann der Kauefer vom Verkaeufer desen Behebung verlangen.

Siehe auch BGB 434, 437 und 439

Gruss

Jan
 
AW: Rückgaberecht/ Garantie

Hier besteht ein Irrglaube (den die Haendler natuerlich gerne auch so hegen und pflegen).

Die "Gewaehrleistungspflicht" aus der sich eine Behebungen eines Sachmangels ergibt, besthet nicht zwischen Kauefer und Hersteller sondern zwischen Kauefer und Verkauefer.

Das heisst besteht ein Sachmangel kann der Kauefer vom Verkaeufer desen Behebung verlangen.

Siehe auch BGB 434, 437 und 439

Gruss

Jan


Das gilt leider nur bedingt denn wenn der Händler als Vermittler auftritt hat sich das Ganze schon wieder erledigt. Der Händler ist dann nur der Kontaktpunkt zwischen Endkunde und Hersteller und kann dann nicht im Namen des Herstellers die, für eine Gewährleistungsabwicklung, notwendige Entscheidung treffen.
Im Falle einer erweiterten Garantie entscheiden die Hersteller grundsätzlich selbst auf welchem Wege die Abwicklung erfolgt.

Rückgaberecht = in der Regel nur im Rahmen des sogenannten Fernabgabegesetzes (Online-Geschäfte).
Bei einem wissentlichen Kauf in einem Geschäft liegt das leider etwas anders, da kommt es dann auf die Einstellung des Händlers an.
Außerdem besteht kein Rückgaberecht wenn es sich um eine spezielle Kundenbestellung / Anfertigung (Werkauftrag) handelt.

Produkt- und Sachmangelhaftung / Gewährleistung (gesetzlich geregelt)

2 Jahre ab Kaufdatum, nach Ablauf der ersten 6 Monate tritt die sogenannte Beweislastumkehr ein denn dann muss der Käufer beweisen das der Schaden schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war, (ist in der Regel nicht wirklich zu realisieren)
Dei Gewährleistung darf von Seiten des Herstellers nicht an Vorgaben gebunden werden, insbesondere bei Fahrzeugen immer wieder gerne versucht (Gewährleistung nur wenn alle Inspektionen in einer Fachwerkstatt der jeweiligen Marke durchgeführt werden, KM-Begrenzungnen sind in den ersten zwei Jahren auch nicht mehr zulässig)


Garantie

Ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers, sie darf auch an Vorgaben gebunden sein oder kann auch eingegrenzt werden z.B. 3 Jahre Garantie oder 100.000 Km.
Die Leistungen im dritten Jahr können dann von Vorgaben abhängig gemacht werden, in der Fahrzeugbranche ist es in der Regel so, dass es das dritte Jahr nur gibt wenn alle Inspektionen in der Markenwerkstatt durchgeführt wurden.

Um die Frage des Thread-Eröffners zu beantworten:
Weder das Eine noch das Andere hilft Dir weiter da Du den Schaden selbst verzapft hast. Hier hilft nur ein ehrliches Gespräch mit dem Händler der Dir dann bestimmt auf die eine oder andere Weise helfen kann.
 
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