AW: Rückgaberecht/ Garantie
Hier besteht ein Irrglaube (den die Haendler natuerlich gerne auch so hegen und pflegen).
Die "Gewaehrleistungspflicht" aus der sich eine Behebungen eines Sachmangels ergibt, besthet nicht zwischen Kauefer und Hersteller sondern zwischen Kauefer und Verkauefer.
Das heisst besteht ein Sachmangel kann der Kauefer vom Verkaeufer desen Behebung verlangen.
Siehe auch BGB 434, 437 und 439
Gruss
Jan
Das gilt leider nur bedingt denn wenn der Händler als Vermittler auftritt hat sich das Ganze schon wieder erledigt. Der Händler ist dann nur der Kontaktpunkt zwischen Endkunde und Hersteller und kann dann nicht im Namen des Herstellers die, für eine Gewährleistungsabwicklung, notwendige Entscheidung treffen.
Im Falle einer erweiterten Garantie entscheiden die Hersteller grundsätzlich selbst auf welchem Wege die Abwicklung erfolgt.
Rückgaberecht = in der Regel nur im Rahmen des sogenannten Fernabgabegesetzes (Online-Geschäfte).
Bei einem wissentlichen Kauf in einem Geschäft liegt das leider etwas anders, da kommt es dann auf die Einstellung des Händlers an.
Außerdem besteht kein Rückgaberecht wenn es sich um eine spezielle Kundenbestellung / Anfertigung (Werkauftrag) handelt.
Produkt- und Sachmangelhaftung / Gewährleistung (gesetzlich geregelt)
2 Jahre ab Kaufdatum, nach Ablauf der ersten 6 Monate tritt die sogenannte Beweislastumkehr ein denn dann muss der Käufer beweisen das der Schaden schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war, (ist in der Regel nicht wirklich zu realisieren)
Dei Gewährleistung darf von Seiten des Herstellers nicht an Vorgaben gebunden werden, insbesondere bei Fahrzeugen immer wieder gerne versucht (Gewährleistung nur wenn alle Inspektionen in einer Fachwerkstatt der jeweiligen Marke durchgeführt werden, KM-Begrenzungnen sind in den ersten zwei Jahren auch nicht mehr zulässig)
Garantie
Ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers, sie darf auch an Vorgaben gebunden sein oder kann auch eingegrenzt werden z.B. 3 Jahre Garantie oder 100.000 Km.
Die Leistungen im dritten Jahr können dann von Vorgaben abhängig gemacht werden, in der Fahrzeugbranche ist es in der Regel so, dass es das dritte Jahr nur gibt wenn alle Inspektionen in der Markenwerkstatt durchgeführt wurden.
Um die Frage des Thread-Eröffners zu beantworten:
Weder das Eine noch das Andere hilft Dir weiter da Du den Schaden selbst verzapft hast. Hier hilft nur ein ehrliches Gespräch mit dem Händler der Dir dann bestimmt auf die eine oder andere Weise helfen kann.