Rheinland-Pfalz - Spinnfischen während der Zander-Schonzeit?

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Michael_05er

Zu selten am Wasser
AW: Rheinland-Pfalz - Spinnfischen während der Zander-Schonzeit?

Die Einschränkung ist noch ein wenig erweitert, sie beinhaltet das Verbot von "sonstigen künstlichen Ködern und Systemen". Damit ist meiner Meinung (und der vieler Boardies) nach auch ein Tauwurm am Finesse-Rig gemeint.
Grüße,
Michael
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Rheinland-Pfalz - Spinnfischen während der Zander-Schonzeit?

Tauwurm an Pose zupfen oder am Grundblei ranziehen darfste aber ;-))
 
AW: Rheinland-Pfalz - Spinnfischen während der Zander-Schonzeit?

Die Einschränkung ist noch ein wenig erweitert, sie beinhaltet das Verbot von "sonstigen künstlichen Ködern und Systemen". Damit ist meiner Meinung (und der vieler Boardies) nach auch ein Tauwurm am Finesse-Rig gemeint.
Grüße,
Michael

Wird auch von den Fischereiaufsehern und den Ordnungs- und Poliziebeamten mit Fachwissen so gesehen - somit kommt dann noch der "Vorsatz" bei der Strafbemessung dazu.

Tauwurm an Pose zupfen oder am Grundblei ranziehen darfste aber ;-))

Sollte man aber nicht - Die Gründe wurden auch schon vielfältig diskutiert. Vor allem sollte man sich nicht immer versuchen alles so hinzubiegen wie es einem gefällt.
Klar kann man es - aber davon abgesehen muß man dann schon ziemlich Fischgeil sein und riskiert das sich ein Zander "aufhängt".
Und ob man unbedingt Barsche fangen muß die entweder grade in der Laichzeit sind oder diese zur Zeit beenden halte ich auch für sehr zweifelhaft.

Davon ab gilt zum Beispiel an der Pachtstrecke zwischen Landesgrenze NRW und Spay/Osterspay seit diesem Jahr die Regel das Hecht und Zander gemeinschaftlich in der Zeit vom 1.2. bis 31.5 geschont sind.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Rheinland-Pfalz - Spinnfischen während der Zander-Schonzeit?

Wird auch von den Fischereiaufsehern und den Ordnungs- und Poliziebeamten mit Fachwissen so gesehen - somit kommt dann noch der "Vorsatz" bei der Strafbemessung dazu.
Gott sei Dank entscheiden die alle aber nicht über die Strafe, das macht selbst in Bürokrateutonien immer noch letzten Endes ein Gericht.

Denn die Frage ist also nicht, was diese mit (mehr oder weniger) Fachwissen beträufelten Ermittlungsbehörden meinen, sondern wie das vor Gericht beurteilt wird.

Und das Gericht hält sich im Normalfall an Gesetzes- und Verordnungstexte..

Davon ab hat Asphaltmonster recht:
Man muss während der Laichzeiten nicht gezielt Hecht, Barsche oder Zander beangeln - egal was die Schonzeit und die Bestimmungen sagen.
 

Polarfuchs

Fischosoph
AW: Rheinland-Pfalz - Spinnfischen während der Zander-Schonzeit?

Wird auch von den Fischereiaufsehern und den Ordnungs- und Poliziebeamten mit Fachwissen so gesehen - somit kommt dann noch der "Vorsatz" bei der Strafbemessung dazu.



Wieso ist da automatisch Vorsatz auszugehen??? Dies bedeutet, daß man die Regel kannte und sich besseren wissens darüer hinweggesetzt hat! Bedeutet das als, wenn ich mit TW DS, daß ich dann auch sämmtliche Gesetze auswendig kenne?!?!? Ich kann da echt keinen Zusammenhang sehen#c Das möchte mir doch mal bitte wer auseinandernehmen....
 

siloaffe

Boddensüchtig
AW: Rheinland-Pfalz - Spinnfischen während der Zander-Schonzeit?

Kunstköder sind verboten so man will sind auch Systeme verboten aber das Spinnfischen an sich ist nicht verboten. Selbst der Tote Köderfisch ist nicht mehr verboten. Ich möchte den Richter sehen der jemanden verdonnert weil er eine Grundmontage mit einer Grundel zupft oder jemanden mit Dropshot und Tauwurm verdonnert meine Auslegung nach ist das vollkommen egal ob das blei vor oder hinter dem haken ist soll mir mal jemand erklären wo steht was ein System ist. Schließlich darf ich zur Zeit auf Barsch waller rapfen.... angeln. Im Endeffekt zählt nur das Geschriebene Wort und wenn die von der Behörde zu dämlich sind eine vernünftige Formulierung auf die Reihe zu bekommen ist das nicht mein Problem
 

Jose

Active Member
AW: Rheinland-Pfalz - Spinnfischen während der Zander-Schonzeit?

... Damit ist meiner Meinung (und der vieler Boardies)...

DEINE meinung und dann auch noch so ne vermutung...

Wird auch von den Fischereiaufsehern und den Ordnungs- und Poliziebeamten mit Fachwissen so gesehen...

jetzt wird aber gepunktet...


... Vor allem sollte man sich nicht immer versuchen alles so hinzubiegen wie es einem gefällt...

sollte gerade und besonders auch für solche mit und ohne fachwissen IMMER gelten

... Im Endeffekt zählt nur das Geschriebene Wort und wenn die von der Behörde zu dämlich sind eine vernünftige Formulierung auf die Reihe zu bekommen ist das nicht mein Problem

leider machen die das aber zu unserem, auch wenn nur als aus MEINUNG angesporntem ärger machen.

geschriebenes wort?
kennen bzw. können die nicht, für kontrolletis mit und ohne "fachwissen" gilt eben noch die 'biblische verkündigung".

übersetzt ins rheinische: "ISCH saach dat...!!!!"

gutsherrenart auf proletarisch, eher proletenhaft.
 

Michael_05er

Zu selten am Wasser
AW: Rheinland-Pfalz - Spinnfischen während der Zander-Schonzeit?

DEINE meinung und dann auch noch so ne vermutung...





leider machen die das aber zu unserem, auch wenn nur als aus MEINUNG angesporntem ärger machen.

geschriebenes wort?
kennen bzw. können die nicht, für kontrolletis mit und ohne "fachwissen" gilt eben noch die 'biblische verkündigung".

übersetzt ins rheinische: "ISCH saach dat...!!!!"

gutsherrenart auf proletarisch, eher proletenhaft.
Ich bin mir nicht ganz sicher, wie ich dein Post zu interpretieren habe... Wo liegt das Problem, wenn ich meine Meinung äußere? Und den Eindruck, dass viele Boardies das ähnlich interpretieren, habe ich in den letzten Jahren bekommen, denn die Frage nach Tauwurm am Carolina-Rig in der Frühjahrsschonzeit kommt hier jedes Jahr pünktlich wie die Heringe in Hvide Sande...
Grüße, Michael
 

siloaffe

Boddensüchtig
AW: Rheinland-Pfalz - Spinnfischen während der Zander-Schonzeit?

Mag sein das die Frage jeder Jahr kommt aber dieses Jahr wurde die Regelung der Frühjahrsschonzeit geändert.

P.s.
hab jetzt keinen Bock den Wortlaut noch mal raus zu suchen aber ich hab zu Beginn des jahres mal n trööt auf gemacht.

http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=310895
 
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Jose

Active Member
AW: Rheinland-Pfalz - Spinnfischen während der Zander-Schonzeit?

Ich bin mir nicht ganz sicher, wie ich dein Post zu interpretieren habe... Wo liegt das Problem, wenn ich meine Meinung äußere? ...l


meinung darf jeder haben und haben ja auch die meisten.

aber meinungen sind eben NUR meinungen.

Recht ist was anderes und hat nix mit "meinung" zu tun.
meinung darf jeder "pupsen".


und ja, das war nicht persönlich gemeint.
hier gehts bei den meisten fragen um Recht - und dann kommen meinungen von bis.
mit meinungen ist da keinem fragesteller geholfen.
schlimm finde ich, wenn dann auch noch fischereiaufseher dem rechtlichen nebel nach ihrer meinung das siegel aufdrücken wollen. das nenn ich nach gutsherrenart": könnten sich ja mal für eindeutige formulierungen engagieren.
 
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AW: Rheinland-Pfalz - Spinnfischen während der Zander-Schonzeit?

Kunstköder sind verboten so man will sind auch Systeme verboten aber das Spinnfischen an sich ist nicht verboten. Selbst der Tote Köderfisch ist nicht mehr verboten. Ich möchte den Richter sehen der jemanden verdonnert weil er eine Grundmontage mit einer Grundel zupft oder jemanden mit Dropshot und Tauwurm verdonnert meine Auslegung nach ist das vollkommen egal ob das blei vor oder hinter dem haken ist soll mir mal jemand erklären wo steht was ein System ist.

Ganz einfach DS ist ein aktiv geführtes System zum Raubfischfang.
System und Spinfischen ist def. verboten (s.u.)

Ein "System" ist ein(e) (u.U. mehrhakige) Montage zum Zweck des Raubfischfangs.


Schließlich darf ich zur Zeit auf Barsch waller rapfen.... angeln. Im Endeffekt zählt nur das Geschriebene Wort und wenn die von der Behörde zu dämlich sind eine vernünftige Formulierung auf die Reihe zu bekommen ist das nicht mein Problem

Richtig - das geschriebene Wort ist eindeutig, siehe §18/2.2, LVO RLP

Wieso ist da automatisch Vorsatz auszugehen??? Dies bedeutet, daß man die Regel kannte und sich besseren wissens darüer hinweggesetzt hat!

Ganz einfach: weil alles doppelt und dreifach veröffentlicht wird. Es steht im Gewässerschein, im Fischereierlaubnisschein und in der Landesfischereiordung RLP, es wird vielfach im Interent darüber diskutiert und als Angler habe ich Informationspflicht.
Ergo: wenn du dich darüber hinwegsetzt kann dir u.U. Vorsatz vorgeworfen werden - du bist der deutschen Sprache mächtig und bist zusätzlich "geprüfter Angler"

Ich benenne nur die aktuelle Gesetzeslage, ob und wie im Zweifelsfalle entschieden würde, steht auf einem anderen Blatt Papier - Ich weiß aber das viele Vereine und Gewässerpächter mittlerweile keinen Spaß mehr verstehen, alle Mittel ausschöpfen und ich bin mir sicher, das auch bei den zuständigen behördlichen Stellen ein umdenken stattfinden wird und muss!

geschriebenes wort?
kennen bzw. können die nicht, für kontrolletis mit und ohne "fachwissen" gilt eben noch die 'biblische verkündigung".

übersetzt ins rheinische: "ISCH saach dat...!!!!"

gutsherrenart auf proletarisch, eher proletenhaft.

Bei euch vielleicht - an anderen Strecken ticken die Uhren anders.
 

siloaffe

Boddensüchtig
AW: Rheinland-Pfalz - Spinnfischen während der Zander-Schonzeit?

Wo bitte steht das aktives Angeln oder Spinnfischen verboten ist?

Ist es nicht sogar möglich dass die Regelungen bewusst gelockert wurde? Es wäre ja ein einfaches gewesen den Wortlaut in:
“Während der frühjahrsschonzeit ist jegliche Raubfischfang verboten dies beinhaltet alle dazugehörigen Köder und Angelmethoden“ zu ändern.

Die Personen welche diese Formulierung erstellt haben sollten ja wenigstens mittlere Reife wenn nicht sogar einen akademischen Grad haben. Daher gehe ich davon aus dass diese auch fähig gewesen wären eine eindeutige Formulierung zu verfassen wenn schärfere Regeln gewünscht wären.

Jens du wirst uns vor wir würden die Formulierungen und Regeln verdrehen und dehnen. Doch der einzige der das geschriebene Wort seinem Denken nach verdreht Sachen in zufügt die gar nicht existieren und Zusammenhänge zusammenhängt die nichts miteinander zu tun haben bist du. Erkläre mir mal bitte auf welcher Grundlage Einrichter den Angeklagten verurteilen soll, das System dass du durchgehend als verboten propagierst ist schlichtweg nicht definiert. Das einzige wo ein System in einem Zusammenhang erwähnt ist ist das zum Raubfischfang ein System mit mehreren Haken erlaubt ist wohlweislich nicht während der frühjahrsschonzeit. Also ist für mich ein System etwas das aus mehreren Haken zusammengebaut wird nicht mehr und nicht weniger.
 
AW: Rheinland-Pfalz - Spinnfischen während der Zander-Schonzeit?

Doch der einzige der das geschriebene Wort seinem Denken nach verdreht Sachen in zufügt die gar nicht existieren und Zusammenhänge zusammenhängt die nichts miteinander zu tun haben bist du. Erkläre mir mal bitte auf welcher Grundlage Einrichter den Angeklagten verurteilen soll, das System dass du durchgehend als verboten propagierst ist schlichtweg nicht definiert.

Ich gebe dir einen Tip: lese, deute und verstehe meine Beiträge richtig.
Wo habe ich behauptet das ein System durchgehend verboten ist?
Es geht hier in diesem Thread um das Thema "Frühjahrsschonzeit" und in dieser Zeit vom 15.4. bis 31.5 ist ein System verboten. Davor und danach kann man mit Systemen fischen.

Nicht mehr, nicht weniger habe ich geschrieben.

Nachzulesen hier: http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=FischGDV+RP+§+18&psml=bsrlpprod.psml
 

siloaffe

Boddensüchtig
AW: Rheinland-Pfalz - Spinnfischen während der Zander-Schonzeit?

Damit war nicht gemeint dass ein System durchgehend verboten ist sondern dass du durchgehend auf den Systemen herumreitest obwohl diese gar nicht definiert sind. Aber das ist auch der unwichtigste teil meines Posts. Warum gehst du nicht auf die Fragen ein es steht unter anderem noch die Frage im Raum wo steht das aktives Angeln oder Spinnfischen verboten sind. Oder wodurch sich ein system definiert.
 
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Polarfuchs

Fischosoph
AW: Rheinland-Pfalz - Spinnfischen während der Zander-Schonzeit?

Ganz einfach: weil alles doppelt und dreifach veröffentlicht wird. Es steht im Gewässerschein, im Fischereierlaubnisschein und in der Landesfischereiordung RLP, es wird vielfach im Interent darüber diskutiert und als Angler habe ich Informationspflicht.
Ergo: wenn du dich darüber hinwegsetzt kann dir u.U. Vorsatz vorgeworfen werden - du bist der deutschen Sprache mächtig und bist zusätzlich "geprüfter Angler"

Lieber Jens, das ist völliger Unfug!!

Duie StVO ist auch, sogar sicher öfters als die Gesetze fürs Angeln, doppelt und dreifach veröffentlicht worden. Im Falle einer Geschwindigkeitsübertretung bist Du im allgemeinen sogar kurz zuvor an einem Schild vorbeigekommen, daß dich mehr oder weniger explizit auf das Tempolimit hinweist!! Die Chance habe ich beim Angeln nicht!
Nen Führerschein solltest Du auch haben, bist also auch geprüft! (Hoffe ich doch ;) ) Informationspflicht besteht auch beim Autofahren, im I-Net kannste das auch alles nachlesen...
Der deutschen Sprache bist Du auch fähig....

Also könnte man bei jedweder Geschwindigkeitsübertretung auch prinzipiell, nach deiner Sichtweise, immer von Vorsatz ausgehen- was ich aber noch nie erlebt habe....#c

Du merkst also, den Vorwurf des Vorsatzes zerlegt Dir jeder Jurastudent im ersten Semester im Falle eines Verfahrens in so kleine Teile, daß der klagenden Behörde schwindelig wird:vik:

Vielleicht sollten die betreffenden Behörden einfach mal langsam ein bisserl geschmeidiger werden und nicht bei jedem Angler direkt unterstellen, daß ja nur wieder ein Schlupfloch gesucht wird- wie es mir nämlich passiert ist als ich beim RLP-Gedöns angerufen habe und fragen wollte, wie es denn mit Waller-ANSITZ in der Schonzeit aussieht!!

Ich wurde schon lange nicht mehr derart am Telefon derart angebrüllt und runtergeputzt- mit der Unterstellung, es würde ja nur wieder ne Möglichkeit gesucht, auf Zander zu angeln:) ...bis es mir dann zu dumm wurde und irgendwann zurückgebrüllt habe und den Kerl mal drauf hingewiesen habe, daß sein Blutdruck bestimmt nicht seiner Gesundheit zuträglich wäre. Da konnte er dann tatsächlich wieder normal sprechen, aber leider zu spät: Hab aufgelegt|supergri

Klar 30er Forelle oder Medusa-Rig, so geh ich ja im Rest des Jahres auch immer auf Zander:m:m
 

Jose

Active Member
AW: Rheinland-Pfalz - Spinnfischen während der Zander-Schonzeit?

was auf dem schein steht hab ich gerade nicht zur hand,

in der landesverordnung rlp steht nur:

2. für den Fischfang mit der Hand- und Schleppangel; jedoch sind der Gebrauch von Spinnern, Blinkern oder sonstigen künstlichen Ködern und Systemen mit Ausnahme der künstlichen Fliegen während dieser Zeit verboten.
was bitte spricht also gegen ein "gezupftes" grundblei,
außer der meinung "Sollte man aber nicht - Die Gründe wurden auch schon vielfältig diskutiert. Vor allem sollte man sich nicht immer versuchen alles so hinzubiegen wie es einem gefällt."?

Spürangeln nannte man das früher und hat damit erfolgreich auch und gerade auf friedfische geangelt. nachgeborene können da mal nachlesen: wanderangeln
 

siloaffe

Boddensüchtig
AW: Rheinland-Pfalz - Spinnfischen während der Zander-Schonzeit?

In diesem Passus wird doch ganz klar die Handangel von der frühjahrsschonzeit ausgenommen. Es gibt lediglich die Einschränkung das keine künstlichen Köder oder Systeme, wobei Systeme ja nicht wirklich definiert sind, verwendet werden dürfen.
 
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