Regeln MV

volkerm

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Hallo,

bevor ich jetzt in Gesetzestexten wühle- wie viele Brandungsruten und wie viele Haken sind in MV erlaubt?

Grüße

Volker
 
AW: Regeln MV

Dazu mußt du keine gesetzestexte durchwühlen dazu mußt du nur hier lesen.

§ 9 Fischfang mit der Handangel

Für die nach § 6 des Landesfischereigesetzes für die Küstengewässer ausgestellten Erlaubnisse zum Fischfang mit der Handangel gelten folgende Auflagen:
1. Die Fischerei ist nur für den Eigenbedarf zulässig.
2. Der Erlaubnisscheininhaber darf höchstens drei Handangeln verwenden. Die ausgelegten Handangeln sind ständig zu beaufsichtigen.
3. Die Fangbegrenzung beträgt je Angeltag drei Hechte und drei Zander oder drei Salmoniden (Lachs, Meerforelle).
4. Für jede Handangel sind höchstens sechs Anbissstellen zulässig.
5. Zu anderen Fanggeräten, außer der Handangel, ist ein Mindestabstand von 100 Metern einzuhalten. In den Fischereibezirken nach
§ 14 Abs. 1 bis 7 haben Boote während des Angelns zu ankern.
 

belle-hro

kämpfen Daniel,Papa is bei dir
AW: Regeln MV

In den Fischereibezirken nach
§ 14 Abs. 1 bis 7 haben Boote während des Angelns zu ankern.

Moin Jörg #h

Das Ankergebot in den o.g. F-Bezirken ist seit Anfang 2010 aufgehoben! Schleppangeln bleibt in diesen Bezirken aber verboten. ( s.a. §9 KüFVO, bzw. §14(4) KüFVO)

Gruß
Belle
 
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