Rechtsfrage zum Hüttenbau

Sirrel

Member
Moin!

Ich hab vor kurzem einen Teich gepachtet bei wir erst einmal ne Menge Grün etc. entfernt haben. Nun wollen wir eine Hütte bauen in der man mal bei schlechtem Wetter sitzen kann, sachen unterstellen kann etc. pp. zusätzlich soll ein Abdach angebracht werden unter dem man ebefalls sitzen können soll. Das ganze allerdings recht klein dimensioniert:

Hütte 4*4 + Abdach 3*5 ca.

Ein Klohäuschen ist bereits vor Ort und wurde renoviert.
An einer Stelle des Teiches befinden sich bereits aufnahmen für Kanthölzer, die anordnung macht klar, dass dort mal eine Hütte gebaut werden sollte, oder bereits eine dort gestanden hat.

Wie sieht das rein rechtlich aus? Wenn der Landwirt dem das Grundstück gehört sein OK gibt, reicht das aus?

Kann man die Einschlaghülsen??? als anlass nehmen einen Hüttenbau zu legitimieren?

Mit welchen Tricks kann man so einen Bau rechtlich absichern? (Bestandrecht, landwirtschaft da Landwirt?)

Bin dankbar für jeden Tipp :)

Gruß,
Sirrel


wer sich einen Eindruck vom Gelände verschaffen möchte:


http://www.picasaweb.google.com/Spannhoff/teich
 
Zuletzt bearbeitet:

Syntac

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AW: Rechtsfrage zum Hüttenbau

Servus!
Generell werden bauliche Anlagen, so lange Du kein hauptberufliches, landwirtschaftliches Gewerbe hast, wohl schwer bis gar nicht genehmigt werden. Jedenfalls keine Aufenthaltsräume. U.U. könntest Du Glück haben, eine Werkzeughütte genehmigt zu bekommen, allerdings dementsprechend klein...

Wir hatten das Thema auch schon mal:

http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=119909&highlight=bauwagen

Die andere Seite ist, wenn das Grundstück recht abgelegen ist, und Du hast ne kleine Hütte fürs Werkzeug, wird das u.U. auch geduldet. Nur bei nem 60qm Bungalow wohl weniger...

Bezüglich Bestandsschutz: Das gilt nur für Bauten welche vor einem gewissen Stichtag gebaut wurden, glaube da war irgendwas mit 1979 oder 1969. Im Zweifelsfall muss dies auch nachgewiesen werden.

Grüße, Harry
 

Sirrel

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AW: Rechtsfrage zum Hüttenbau

Hmmm allerdings ist der Landwirt ja Landwirt ;-)

Ist ja immerhin sein Land!? Oder zählt das nicht? Ich habe mit ihm telefoniert, ihm ists wirklich sowas von egal was wir da hin bauen.....er wollte sich aber erkundigen.
Scheinbar ist das Gebiet ein Vogelschutzgebiet.....was auch wohl die Eisvögel erklärt :D

Ich befürchte, das macht das ganze schwieriger was?
 

Syntac

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AW: Rechtsfrage zum Hüttenbau

Na wenn der Landwirt das anmeldet, dann solltest Du zumindest ne Werkzeughütte genehmigt bekommen.

Notfalls mach doch das Klohäuschen etwas größer ;)
 

Fischpaule

Karpfendompteur
AW: Rechtsfrage zum Hüttenbau

Moin
Das mit den Gebäuden in freier Natur, ist ne mächtig verfahrene Kiste - am besten einen Bauwagen kaufen, der dürfte zumindest für den Landwirt auch in einem Schutzgebiet gestattet sein. Aber das du so einfach was festes hinbauen kannst, kann ich mir nicht vorstellen....

#h
 

Sirrel

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AW: Rechtsfrage zum Hüttenbau

Ok! Dann muss ich ihn mal ins Gebet nehmen ;-)
Haben jetzt auch die möglichkeit für Lau nen Wohnwagen zu bekommen. Ein bewegliches Objekt, ohne festen Stellplatz sollte doch noch unproblematischer sein oder? Würden den dann noch mit Holz verkleiden und fertig.
 

Gralf

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AW: Rechtsfrage zum Hüttenbau

Moin
am besten einen Bauwagen kaufen, der dürfte zumindest für den Landwirt auch in einem Schutzgebiet gestattet sein. #h

Mit dem Bauwagen ist das keine schlechte Idee. Dann würde ich aber eher einen Wohnwagen evt. mit Vorzelt hinstellen. Oder gar ein Mobilheim. Nur bewegbar muss es sein.

Manchmal muss man dann aber Toilette und Müllentsorgung vorzeigen.
 

Gralf

Member
AW: Rechtsfrage zum Hüttenbau

Hallo,

das hat sich jetzt überschnitten. Aber ein gut funktionierender Wohnwagen ist komfortabel. Du hast eine Toilette und kannst immer Kaffee kochen oder Würstchen heiss machen oder ein Spiegelei braten. Das ist Angelkomfort. Je nachdem wie gut Gas-. und elektrische Anlage darin funktionieren. Dann kannst du auch mal darin schlafen. Und du hast einen Kühlschrank für Bier oder gefangene Fische.
 
AW: Rechtsfrage zum Hüttenbau

Hallo,
Wenn dir der Grundstückpestizer (Eigentümer), das OK gibt darfst du dir eine Hütte bauen.
Meine ich
 

Wollebre

Well-Known Member
AW: Rechtsfrage zum Hüttenbau

ein alter Bauwagen und an beide Seiten Werbung für eine Firma XXXX. Mit denen dann auch ein Vertrag bestehen muss. Das können dann viele Menschen sehen die sich mal an deinen Teich verirren. Wenn du dann darin mal pennst wem wird es stören.
Habe es vor vielen Jahren auch mal auf die ehrliche Weise versucht und bei einer niedersächsischen Gemeinde vorgesprochen. Bis 4 qm umbauter Raum sind genehmigungsfrei, alles was größer ist benötigt man eine Genehmigung die man dann wegen der vielen süßen Piepmätze in der Gegend nicht gegeben hat. Aber die meisten vor über 25 Jahren wild aufgestellten Hütten stehen heute noch...... Ist halt eine Gewissensentscheidung Risiko zu spielen.
 

Sirrel

Member
AW: Rechtsfrage zum Hüttenbau

Da wir ja, wie gesagt, einen Wohnwagen umsonst bekommen können, werden wir das vorerst wohl so machen. Der Teich ist leider etwas einsehbar (von einer, für Radfahrer, beliebten Strecke mit etwas Motivation einsehbar). Das Risiko eine Hütte für Geld zu bauen ist uns zu groß. Dann doch lieber nen Wohnwagen. Haben uns den schon angesehen. Mit etwas Arbeit kann man da gut was draus machen! Mit der vorhandenen Einschlaghülsen konstruieren wir uns dann ein "mobiles" Abdach, welches bei Bedarf aufgebaut werden kann. So dürften wir keine Probleme bekommen. Plane in den Wohnwagen, Gestell darunter.
Toilette ist kein Problem, Klohäuschen steht ja da ;-) Und den Müll nehmen wir eh immer sofort mit.

Ein mobile "Behausung" stellt also wirklich kein Problem da?

Zur Not klemmen wir uns da auch wohl eine Batallion Vogelhäuschen aufs Dach wenns denn zuträglich ist ;-)
 

Fischpaule

Karpfendompteur
AW: Rechtsfrage zum Hüttenbau

Ein mobile "Behausung" stellt also wirklich kein Problem da?

Wenn ihr da nicht übernachtet, sondern das Ding als eine Art Werkzeugschuppen deklariert, könnt ihr wohl damit durchkommen, so lange das nicht gerade ein Naturschutzgebiet (also höchster Schutzstatus) ist - wir haben ein ähniches Problem gehabt und mussten den Wagen halt noch unauffällig grün anstreichen, damit er das Landschaftsbild nicht verschandelt - ist in einem Landschaftsschutzgebiet und da kam extra jemand vom Amt sich das anschauen:)

#h
 

Sirrel

Member
AW: Rechtsfrage zum Hüttenbau

Der Verpächter hat vor Jahren mal ein Schreiben bekommen,. dass es jetzt wohl ein Vogelschutzgebiet sein soll...oder sowas...wußte er auch nicht so genau....
Wir würden den Wohnwagen so oder so etwas tarnen (Tarnnetze bzw. bewachsen lassen), damit er nicht auffällt. Muss ja nicht noch ein zusätzlicher Reiz für potentielle Schwarzangler gegeben sein.

Und natürlich ist das ein reiner Werkzeugschuppen.....;)
Und mit dem mobilen Abdach sollten dann ja auch keiner ein Problem haben...

Jetzt müssen wir das Dingen nur noch von a nach b bringen ^^

@Paule: Danke für die Einladung, habe sie interessiert angenommen :)
 
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