Rechtsfrage! Unbehakte Angel zur "Kinder" bespaßung?

Andy001

Member
Rechtsfrage! Hakenlose Angel zur "Kinder" bespaßung?

Hi ich hab da mal ne Frage(bitte nicht direkt hauen ^^ hab noch nicht so den Rechtlichen druchblick).

Also der kleine Bruder meiner Freundin würd gerne mal mit Angeln. Ist es erlaubt das ich ihm ne unbeharkte angel mit Grummfisch oder sowas in die Hand gebe? Oder darf er garkeinen Kontakt zum Gerät haben? Würde dann auch eine Rute weniger als erlaubt auswerfen (denke mal auch unbeharkt darf man nur die maximal erlaube anzahl an Ruten auswerfen oder?).
Das er keine Behakte Angel handeln darf ist mir bewußt aber unbehakt weiß ich nicht dachte mir da frag ich mal nach.

bzw. der Jugendfischereischein darf ja ohne kurs beantragt werden oder? gibts den nur zu bestimmten zeiten im Jahr oder ginge das immer? Dann wäre ich ja auf der sicheren Seite.

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:

Sten Hagelvoll

Konserviererin
AW: Rechtsfrage! Unbeharkte Angel zur "Kinder" bespaßung?

Unbehaart ist Ok, aber von 'ner behaarten Rute sollte der Bengel die Finger lassen!
 

Andy001

Member
AW: Rechtsfrage! Unbeharkte Angel zur "Kinder" bespaßung?

Jau das war mir klar geht sich auch nur um den fall der fälle das er langeweile kriegt und sich nicht mit dem danebensitzen begnügen möchte.
also ist unbehakt wirklich ok ?
mfg und thx für die schnelle info
 
Zuletzt bearbeitet:

Bassey

Active Member
AW: Rechtsfrage! Unbeharkte Angel zur "Kinder" bespaßung?

Sten nimmt dich gerade auf's Korn Andy ^^ Es heißt unbehakt nicht unbeharkt oder unbehart ;-)
Ansonsten solltest du hier recht schnell eine Antwort bekommen bzw. wäre es hilfreich zu wissen wie alt der kleine ist.
 

HEWAZA

Mitglied
AW: Rechtsfrage! Unbeharkte Angel zur "Kinder" bespaßung?

ich würde im eine von meinen Angeln in die Hand drücken und ihm das fischen zeigen, jeder normale Aufseher mit Menschenverstand müsste es verstehen. Falls es bei euch aber die andere Sorte von Aufsehern gibt, würd ich ihm den Jugendfischereischein beantragen.

Gruß
HEWAZA
 

Bassey

Active Member
AW: Rechtsfrage! Unbeharkte Angel zur "Kinder" bespaßung?

Naja, wenn's schon nach Fisch riechen muss, dann wenigstens unbehaart bitte ^^
 

Squirrelina

Member
AW: Rechtsfrage! Unbeharkte Angel zur "Kinder" bespaßung?

also stippe in die hand anfüttern und los gehts weißfische stippen.....eine stipprute er angelt du erklärst und zeigst und wenn ein aufseher was sagt dann frage ihn mal wenn er jetzt ne strafe verhängen will oder was wen er denn in 10jahren kontrollieren will????nur noch rentner mit roulatoren am wasser????#d

also ich würde mir kein kopf machen ihm das angeln nahe bringen get nur mit fische fangen!!!!denn dann kommt der punkt wo kinder sagen das macht mir spaß!!!!
 

.::M.a.n.u::.

Im Niveau flexibel
AW: Rechtsfrage! Unbeharkte Angel zur "Kinder" bespaßung?

|good:


Nur so kann man den Nachwuchs ans Angeln heranführen. Kein normaler Kontrolleur wird da was sagen.
 

Andy001

Member
AW: Rechtsfrage! Unbeharkte Angel zur "Kinder" bespaßung?

Hi jau ^^ hab den Rechtschreibfehler auch gefunden :( kann aber die überschrift irgendwie nit editieren ...
im Text stehts ja richtig *G*.

Also Alt isser 13 (also eigentlich kein kind mehr in dem sinne aber leicht von langeweile geplagt ^^).
Also meint ihr das ginge klar ihm ein normales Gerät in die hand zu geben? (das prob ist halt das ich ja auch meinen schein verlieren kann und ne dicke strafe weil ich ihm ja das gerät gegeben habe und dabei steht oder nicht?).
Was blüht mir denn wenn der kontrolleur doch ein, a....chso genauer mensch ist ;).

Dann werd ich das mal so probieren stippe hab ich auch eine dabei.
 

Squirrelina

Member
AW: Rechtsfrage! Unbeharkte Angel zur "Kinder" bespaßung?

kommt drauf an jugendschein gibts ab 14????denn darf er ja mit dir in begleitung angeln gehen mit seinen 13jahren!!!so kenne ich das
 
F

Franky

Guest
AW: Rechtsfrage! Unbehakte Angel zur "Kinder" bespaßung?

So, nach der unbeharten ist es nun auch die unbehakte (oder vielleicht besser hakenlose ;)) Angel in der Überschrift... ;)
Blöde Frage ungeachtet dessen, was auch ich im Zweifelsfall tun würde: in welchem Bundesland soll das denn stattfinden
 

Andy001

Member
AW: Rechtsfrage! Unbehakte Angel zur "Kinder" bespaßung?

Hi ne sie is in der überschrift immernoch unbeharkt unbehaart war sie nie das war wohl der interpretationsspielraum.

Niedersachsen ist das Bundesland.
 

Feeder-Freak

Active Member
AW: Rechtsfrage! Unbehakte Angel zur "Kinder" bespaßung?

Hi,
kommt drauf an wo er herkommt. Hier in NRW gibts den schon für 10 Jährige. Der ist dann für ganz Deutschland gültig soweit ich mich nicht irre.
Wenn er 13 ist würd ich ihm zur Sicherheit einen kaufen, kost 8 Euro (wieder hier in NRW). Da sind mir 8 Euro eindeutig lieber als den Schein abgezogen zu bekommen. Bei 7 oder 8 würde wirklich kein Kontroletti was sagen aber bei 13 scheiden sich die Geister dann schon eher;).

Greetz FF
 
Zuletzt bearbeitet:

Sten Hagelvoll

Konserviererin
AW: Rechtsfrage! Unbeharkte Angel zur "Kinder" bespaßung?

Hi jau ^^ hab den Rechtschreibfehler auch gefunden :( kann aber die überschrift irgendwie nit editieren ...
im Text stehts ja richtig *G*.

Also Alt isser 13 (also eigentlich kein kind mehr in dem sinne aber leicht von langeweile geplagt ^^).
Also meint ihr das ginge klar ihm ein normales Gerät in die hand zu geben? (das prob ist halt das ich ja auch meinen schein verlieren kann und ne dicke strafe weil ich ihm ja das gerät gegeben habe und dabei steht oder nicht?).
Was blüht mir denn wenn der kontrolleur doch ein, a....chso genauer mensch ist ;).

Dann werd ich das mal so probieren stippe hab ich auch eine dabei.
Drück dem Knaben 'ne Rute in die Hand und fertig. Für den unwahrscheinlichen Fall das doch 'n Oberknipser mit Pförtnersyndrom auftaucht schiebste den in See und gut.
 
D

Der_Baer_2008

Guest
AW: Rechtsfrage! Unbehakte Angel zur "Kinder" bespaßung?

In Hessen bekommt man den Jugendfischereischein ab 10 wenn ich mich Recht erinner.

Hab mal was gefunden (darf ich das jetzt hier einfach so einfügen? Ich machs mal, wenns verboten ist, könnte es dann ein Mod editieren?!) :

Es gibt keinen Jugendfischereischein. Bis zum 14. Lebensjahr (Kinderausweis ist mit zu führen), dürfen Jugendliche nur zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung und unter Aufsicht geeigneter Personen angeln. Ab 14 Jahren kann die Fischerprüfung abgelegt, der reguläre Fischereischein erworben und ohne Auflagen geangelt werden.

Robin
 

dpj_de

Member
AW: Rechtsfrage! Unbehakte Angel zur "Kinder" bespaßung?

Hi,
in welchen Bundesland bist Du? - In Bayern ist eine Angel im Gesetz mit Schnur und Haken defniert - also eine Rute, Rolle, Schnur mit einem Gummifisch ohne Haken ist gem. Gesetz keine Angel! - Wenn der Knabe unter 10 Jahren alt ist, dann kann er auch die Angel halten und selbst unter Deiner Anleitung Drillen (natürlich auch auswerfen) - den Fang versogen mußt Du und Du bist auch voll für das anglerische Tun des Jungen verantwortlich. Das Ministerium für Land- und Forstwirtschft (oder wie die sich jetzt nennen) hat da eine entsprechende Broschüre rausgegeben. Ab 10 Jahren braucht das Kind einen Jugendfischereischein (von Gesetzes wegen) - aber kaum ein Aufseher wird einen großen Tamtam machen, wenn Du mit ihm fischt, nicht mehr als die erlaubten Angelruten im Wasser sind und Du Deine Papiere in Ordnung hast.
Viele Grüße
Dieter
 

pfuitoifel

Perückendesigner
AW: Rechtsfrage! Unbehakte Angel zur "Kinder" bespaßung?

@Squirrelina:
Den Jugendfischereischein gibts schon früher,denn die Tochter meiner Freundin hat den auch,sie ist erst dreizehn.Und den Schein gibts bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung,hier in Bayern kostet er 15,- Euro und gilt bis einen Tag vorm 18.Geburtstag.Passbild und Geburtsurkunde / Kinderausweis mitbringen.
Das ist sicherer,gibt keinen Streß und wenn der Junge wirklich Spaß dran findet,dann kann er immer mitgehen.
 

celler

Brandungs- und Bootsangler
AW: Rechtsfrage! Unbehakte Angel zur "Kinder" bespaßung?

Hmm, dass Ding ist aber auch, wenn du ihm ne unbehakte Rute gibst, dann wird er keinen Fisch fangen und auch so verliert er ganz schnell die Lust am angeln.
Erkundige dich mal nach dem Jugendfischereischein bzw warte noch bis er 14 ist und dann macht ihr die richtige Sportfischerprüfung.

Zwischendurch kann ich dir empfehlen evt mal an einem Forellensee zu fischen, dort brauch man meist keinen Schein und da du ja dabei bist, kannst du seine Fische dann im Notfall auch Waidgerecht töten.
Wäre auf jeden fall eine Maßnahmen um überhaupt zu sehen ob das Interesse am angeln besteht.

Lg
 
Oben