Rechtsfrage Mitgefangen, mitgehangen???

S

Sond

Guest
Hallo, nehmen wir mal an es besteht folgende Situation.
Ich besitze einen Angelschein und erwerbe mir eine Tageskarte für das jeweilige Gewässer.
Ein Kumpel kommt dazu und setzt sich mit ans Wasser und besitzt weder den Angelschein noch die Tageskarte.
Nun werden wir kontrolliert.
Gibt es für mich Konsequenzen da mein Kumpel ein Schwarzangler ist??? Soweit ich weiß habe ich ja garkeine Befugnis ihn zu kontrollieren ob er alle nötigen Papiere besitzt.
Ich habe zwar schon ein ähnlichen Thread zu dem Thema gefunden aber wir haben ja nun schon das Jahr 2015 und wer weiß ob sich was da in dieser Sache etwas geändert hat.
Ich wohne in NDS.
 

vermesser

Well-Known Member
AW: Rechtsfrage Mitgefangen, mitgehangen???

Gibt es in Deutschland Sippenhaft? Nein. Also.

Du musst doch nicht kontrollieren oder fragen? Ich geh bei meinen Angelkumpels stillschweigend davon aus, dass die eine Karte haben...wenn nicht, deren Pech.
 

50er-Jäger

Well-Known Member
AW: Rechtsfrage Mitgefangen, mitgehangen???

Hallo, nehmen wir mal an es besteht folgende Situation.
Ich besitze einen Angelschein und erwerbe mir eine Tageskarte für das jeweilige Gewässer.
Ein Kumpel kommt dazu und setzt sich mit ans Wasser und besitzt weder den Angelschein noch die Tageskarte.
Nun werden wir kontrolliert.
Gibt es für mich Konsequenzen da mein Kumpel ein Schwarzangler ist??? Soweit ich weiß habe ich ja garkeine Befugnis ihn zu kontrollieren ob er alle nötigen Papiere besitzt.
Ich habe zwar schon ein ähnlichen Thread zu dem Thema gefunden aber wir haben ja nun schon das Jahr 2015 und wer weiß ob sich was da in dieser Sache etwas geändert hat.
Ich wohne in NDS.


was bedeutet denn kommt dazu? setzt er sich zu dich und quatscht mit dir, oder bringt er seinen Angelkram selber mit und baut die Ruten auf und angelt?
Bei selber mitbringen, muss er Papiere haben, kann dir aber egal sein, nicht deine Aufgabe dies zu kontrollieren.
 

vermesser

Well-Known Member
AW: Rechtsfrage Mitgefangen, mitgehangen???

?? Das ist doch eine SOLL Bestimmung, es hindert mich also nix daran, mich mit nem Kumpel zusammen zu setzen...

Da kann man ja nu überall was negatives finden, aber das ist nu echt harmlos...und vermeidet theoretisch, dass mir einer unfreiwillig auf den Sack geht...
 
S

Sond

Guest
AW: Rechtsfrage Mitgefangen, mitgehangen???

Schonmal danke für eure Antworten. Ich nehme an das dieser 20 m Abstand für die Angelgeräte steht und nicht für die Angler ;) Meine Prüfung ist leider schon ein paar Jahre her deswegen bin ich nicht mehr so auf dem laufenden.
 

EMZET

Member
AW: Rechtsfrage Mitgefangen, mitgehangen???

Wenn er sein eigenes Angelgerät benutzt kann dir nichts passieren.
Sollte dir dennoch jemand blöd kommen, kannst du dich auf die Unschuldsvermutung beziehen.
 
S

Sond

Guest
AW: Rechtsfrage Mitgefangen, mitgehangen???

was bedeutet denn kommt dazu? setzt er sich zu dich und quatscht mit dir, oder bringt er seinen Angelkram selber mit und baut die Ruten auf und angelt?
Bei selber mitbringen, muss er Papiere haben, kann dir aber egal sein, nicht deine Aufgabe dies zu kontrollieren.

Er bringt sein Angelzeug selber mit und baut alles auf und fängt an zu angeln.
 
S

Sond

Guest
AW: Rechtsfrage Mitgefangen, mitgehangen???

Dann nochmal eine andere Frage. Passt hier zwar nicht rein aber mich hat die Seite http://www.fvpeine-ilsede.de/gewaesserordnung.html verunsichert.

Ich besitze einen Ausweis für die abgelegte Fischerprüfung. Das ganze habe ich im Jahre 2005 gemacht. Bekomme ich mit dem ohne weiteres eine Gastkarte???
 

Meeresfrüchtchen

Wurmhäkelerin
AW: Rechtsfrage Mitgefangen, mitgehangen???

Da steht soll,nicht muss. Da werden sich welche geärgert haben, weil man ihnen zu nah auf die Pelle rückte. Habe ich auch schon erlebt.Das war wie im Film.Ich angelte neben meiner Mutter, Stuhlabstand höchstens zweieinhalb Meter- da setzte sich ein weiterer zwischen und hat uns köstlich unterhalten. Der kam gar nicht auf die Idee, dass das stören könnte. Er hatte dort auch nicht angefüttert, denn das hätten wir ja noch nachvollziehen können. Ein gesunder Abstand verhindert ja auch unnötiges Vertüddeln z.B.im Drill.
 
AW: Rechtsfrage Mitgefangen, mitgehangen???

Die Frage im ersten Beitrag war schon ziemnlich unklar, denn von Angeln war in diesem Beitrag, was den "Kumpel" angeht, überhaupt keine Rede.

Nun wissen wir: Der Kumpel setzt sich mit seinen Angelsachen genau neben dem Fragesteller und fängt an zu fischen.

Ne, ich denke, der braucht nicht zu fragen, ob sein Freund/Bekannter fischereiberechtigt ist, denn mindestens jeder Heranwachsende/Erwachsene weiß, dass man für´s Angeln eine schriftl. Berechtigung haben muss.

Da gilt das Rechtsprinzip: Jeder ist erst mal für sich selbst verantwortlich.


Was den Abstand zum nächsten Angler angeht, so ist das vereinsintern unterschiedlich.
Allerdings halte ich 20 Meter Rutenabstand vom Angler zur Angelrute für zu groß. Wie will man da schnell "anschlagen" können........|rolleyes


.
 

heitzer

Active Member
AW: Rechtsfrage Mitgefangen, mitgehangen???

Fischwilderei ist ein Straftatbestand, der die Obrigkeit auf den Plan ruft http://www.angelschein.net/fischwilderei/ .

Demgegenüber legen Vereine oder andere Fischereiberechtigte ihrer Ansicht nach wünschenswerte Verhaltensweisen, wie den erwähnten 20m-Abstand, fest. Wenn man dagegen verstößt, kommen eventuell vereinsinterne Konsequenzen infrage, bis hin zum Ausschluß.

Natürlich kommen immer auch weitere Strafgesetze, wie etwa das Tierschutzrecht in Betracht.

Allgemein gesprochen gilt: Keine Strafe ohne Gesetz, also im Umkehrschluß: Keine Strafe aufgrund Vereinssatzung etc..
Bitte nicht alles in einen Pott... :m

Gruß, Dirk
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Rechtsfrage Mitgefangen, mitgehangen???

Allgemein gesprochen gilt: Keine Strafe ohne Gesetz, also im Umkehrschluß: Keine Strafe aufgrund Vereinssatzung etc..
Bitte nicht alles in einen Pott... :m

Gruß, Dirk

Na dann machen wir einmal den Umkehrschluss..;)

Ein Vereinsmitglied nimmt seinen Kumpel mit zu einer Stelle wo man nie kontrolliert wird.
Diesen Tag aber eben doch, sein Kumpel hat also keine Papiere.....wurde aber beim gemeinsamen Angeln angetroffen.
Klar ein Schwarzfischer.

Was aber passiert seinem Freund?

Sollte man zu der Überzeugung kommen das er das wusste das sein Freund gar keinen Schein hat, hat er echt Stress.
Er duldete es ja bewusst, möglicherweise förderte er es gar noch.
Er hatte aber nachweislich dann das Wissen das es verboten war, was sein schwarzfischender Kumpel ja vielleicht gar nicht so hatte.
Mag sein das er nicht so leicht rechtlich bestraft werden kann.
Aber seine Vereinskammerraden könnten der Meinung sein das er Schwarzfischen fördere oder dulde also vereinsschädigend handeln würde.

Kommt es also ganz dumm, hat der Kumpel dann nur Schwarzgefischt.

Der Vereinsangler ist dann aber dran wegen Förderung und Duldung des Schwarzfischens.
Zusätzlich wird man Ihn möglicherweise aus dem Verein werfen wollen.

Das Ganze kann ganz leicht vorkommen.
Z.B bei dem Ehepartner wird man wohl kaum behaupten können man wisse es nicht.
Auch mal eben Jemanden zum Angeln und anlernen mitzunehmen fällt in diesen Bereich.
Auch kennt man sich ländlich ja ganz gut
und auch wenn da nur ein Futteral liegt aber zig Ruten oder alle Ruten dem Vereinsangler gehören und man das bei der Kontrolle erkennt.

Dann kommt es darauf an wie der Verein das betrachtet.
Einige sehen es als Kleinlich andere schmeißen solche Mitglieder aber auch immer raus.
Wenn es die Polizei selbst war, oder es auch noch um fehlende Fischereischeine geht, wird es ehe eine Anzeige geben.
Dann aber gegen beide.
 

Allrounder27

Active Member
AW: Rechtsfrage Mitgefangen, mitgehangen???

Seh ich genau so. Es gibt zwar keine Sippenhaft, aber im deutschen Vereinswesen ist so einiges Möglich und wenn 2 Bekannte zusammen Angeln und einer hat keinen Angelschein/Angelberechtigung, dann ist es einfach unwahrscheinlich, das der andere nicht davon weiss.

Ergo könnte der Vorstand/Ältestenrat auch sagen: "so Einen wollen wir hier auch nicht haben, da nehmen wir doch lieber Einen von der Warteliste".

Also, das könnte für dich gut gehen, aber könnte auch locker blöd laufen. Da braucht nur ein anderer euch 3x zusammen gesehen haben und dem Kontrolleur sowas mal mitteilen und du hast auch ein Problem.
 

Fr33

Gummi Getier Dompteur
AW: Rechtsfrage Mitgefangen, mitgehangen???

Meine beiden Vorschreiber haben es ja schon gesagt. An freien Gewässern ist das def. das Bier von deinem Kumpel. Wenn er ohne Berechtigung angelt und ihr kontrolliert werdet, ist er drann.... du nicht.

Im Verein bzw. an Vereinsgewässern kann das auslegt werden, dass DU jmd angeschleppt hast und dudelst - ja gar unterstützt, der ohne Schein angelt. Das kann von einem erhobenen Finger bis hin zum Rausschmiss führen....
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Rechtsfrage Mitgefangen, mitgehangen???

Meine beiden Vorschreiber haben es ja schon gesagt. An freien Gewässern ist das def. das Bier von deinem Kumpel. Wenn er ohne Berechtigung angelt und ihr kontrolliert werdet, ist er drann.... du nicht./QUOTE]

Ne so viel anders ist da wohl auch nicht.
Bleiben wir um es einfacher zu machen bei Eheleuten.
Beide fischen mit einer Angel und nur einer hat einen Fischereischein + Erlaubnis.
Abwarten wie die Wasserschutz das auslegt und meldet.
 
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