Rechtsfrage! (An die Spezis ;-))

Jemir

Member
AW: Rechtsfrage! (An die Spezis ;-))

meine Meinung (ohne jetzt die Paragraphen zu kennen), das ganze Ding ist illegal und es sollte eine Anzeige gemacht werden. Dann kümmern sich Behörden drum und das Problem sollte relativ schnell gelöst sein. Zivilrechtlich wirste keine Chance haben, warum auch noch ein Kostenrisiko eingehen.

Also Anzeige machen und gut...
 
D

Dxlfxn

Guest
AW: Rechtsfrage! (An die Spezis ;-))

Ich würde mich erst einmal beim Grundbuch/Gemeinde/Wasserverband erkundigen. Es gibt, nicht nur in SH, uralte Fischereirechte, die nach heutigen Gesichtspunkten vielleicht nicht mehr zeitgerecht aussehen, nach wie vor aber Bestand haben. Eine solche bauliche Anlage wird sonst keinen einzigen Begang der Wasserbehörde überstehen.
Diese kann man nur auf eine einzige Art ändern: Aufkaufen!
Berichte doch mal weiter. Ist interessant
 

schadstoff

Fugu Wettesser !
AW: Rechtsfrage! (An die Spezis ;-))

sehe da keine rechtlichen kosequenzen wenn man ein foto schiess solange wie keine personen mit da drauf sind stell mal ein foto ein das würde mich mal interresieren.

gruss schadstoff
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Rechtsfrage! (An die Spezis ;-))

...hm...interessante Aufgabe für einen Juristen!

Zunächst braucht man mal mehr Infos - und zwar:

1. Verfügt er über eine Lizens / Berechtigung?
2. Kann eine solche Lizens überhaupt die komplette Absperrung eines Flusses rechtfertigen?....bzw. gibt es Regeln für den Fischfang mit Reusen, die dort verbindlich gelten und die "Art und Weise" des Reusenfanges konkretisieren.

...wenn garnichts rauszukriegen ist, sollte man die zuständigen Behörden einfach mal in Kenntnis setzen - die komplette Absperrung macht mir Bauchschmerzen, da dies nicht im Sinne einer "nachhaltigen Bewirtschaftung" ist, da so kein Fisch mehr zur Fortpflanzung gelangen kann!

Im Zweifel muß man mit der europarechtlichen Keule kommen, da die EU gerade eingies zur Rettung der europäischen Aale unternimmt und beginnt, beispielsweise den Glaasaalfang zu kontrollieren & limitieren!

Meiner ganz persönlichen, allerdings echt nicht fundierten Meinung nach KANN die Komplettabsperrung eines Fließgewässers nicht richtig sein!!!

Mir fehlen da aber echt die Spezialkenntnisse der landesspezifischen Bestimmungen (...oft regeln auch Ausführungsbestimmungen das "wie genau" beim Fischfang, z.B. Satzungen & Verordnungen, die ich für dieses Bundesland nicht kenne!

Mein Rat wäre, die zuständige Fischereibehöre und ggf. das Umweltamt darauf anzusetzen (...es könnte so ja passieren, dass z.B. viele geschützte Fischarten in der Reuse verenden müssen usw.).

Ernie


PS:

Ein Photo kannst Du davon ruhig machen, solange Du dafür keinen Hausfriedensbrucht begehen mußt, also das private Grundstück von jemand anderem betrittst!
 

lsski

Der Fischflüsterer
AW: Rechtsfrage! (An die Spezis ;-))

meine Meinung (ohne jetzt die Paragraphen zu kennen), das ganze Ding ist illegal und es sollte eine Anzeige gemacht werden. Dann kümmern sich Behörden drum und das Problem sollte relativ schnell gelöst sein. Zivilrechtlich wirste keine Chance haben, warum auch noch ein Kostenrisiko eingehen.

Also Anzeige machen und gut...


Genau so und nicht anders !
 

Gunnar.

Angelnde Gewässerpest
AW: Rechtsfrage! (An die Spezis ;-))

Moin,

Von der Beschreibung her erinnert mit das an ein Aalwehr. Davon hab ich schon manche gesehen. Sicher nicht schön aber wohl leider legal. Zumal , wenn das Ding seid den 50-60ern da steht währe man bei ein Illegalen Geschichte sicher schon wesentlich früher drauf gestoßen.
 

Nordlichtangler

Well-Known Member
AW: Rechtsfrage! (An die Spezis ;-))

@Dragon187
Gib doch mal bei google ein:
- Naturschutzbehörde Schleswig-Holstein
- Untere Naturschutzbehörde Schleswig-Holstein

http://umwelt.landsh.server.de/servlet/is/Entry.23312.Display/
Da gibts nen Haufen Ansprechpartner, per Telefon ist schnell weitergefragt ...

In Niedersachsen beschäftigt sich damit die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises, bei mir mit einem verbauten Bach waren die auch ganz entgegenkommend, wollten gleich rauskommen usw.
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Rechtsfrage! (An die Spezis ;-))

Also...versuche mal einen Anfang:

1: (Fischereigesetz)

A:

§ 3

Fischereirecht und Hegepflicht
(1) Das Fischereirecht gibt den Fischereiberechtigten die Befugnis, in
einem Gewässer Fische zu hegen, zu fangen und sich anzueignen (Fischerei).
Fische im Sinne dieses Gesetzes sind auch Neunaugen, zehnfüßige Krebse,
Muscheln und Tintenfische. Das Fischereirecht erstreckt sich auch auf alle
Entwicklungsstadien der Fische; artenschutzrechtliche Bestimmungen bleiben
unberührt. Die Fischereiberechtigten haben die Pflicht, einen der Größe und
Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden artenreichen, heimischen und
gesunden Fischbestand aufzubauen und zu erhalten sowie die Gewässerfauna
und -flora in und am Gewässer zu schonen und zu schützen (Hege).

...also bei einer Komplettabsperrung des Flusses wurde ich zunächst mal direkt einen Verstoß gegen die Hegepflicht annehmen!!!

Sämtliche Fischarten, die im Rahmen der Fortpflanzung wandern (müssen) können sich bei einer "Vollsperrung" nicht mehr reproduzieren - das wäre ein Anfang!

B:

"§ 18


Fischwechsel
(1) In einem offenen Gewässer dürfen keine Fischereivorrichtungen den
Wechsel der Fische verhindern.
(2) Durch ständige Fischereivorrichtungen darf ein offenes Gewässer zum
Zwecke des Fischfangs nicht auf mehr als der halben Breite (<---!!!) der Wasserfläche
für den Wechsel der Fische versperrt werden. Ständige
Fischereivorrichtungen müssen einen Abstand von mindestens 200 m zueinander
haben,
aber: "(3) Auf bestehende ständige Fischereivorrichtungen sind die Absätze 1 und 2
nicht anzuwenden, wenn ein Recht auf deren Benutzung bereits zum Zeitpunkt
des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestand." (<---das gilt es zu klären!!!).
(4) Ständige Fischereivorrichtungen sind künstliche Anlagen, die unter
dauernder Befestigung am Ufer oder im Bett ins Gewässer eingebaut sind,
insbesondere feststehende Fischwehre, Fischzäune und Fischfallen. Die
Eigenschaft der Vorrichtung als einer ständigen wird dadurch nicht
ausgeschlossen, daß das angebrachte Fanggerät entfernt werden kann.
Freistehende Pfähle gelten nicht als ständige Fischereivorrichtungen."

Damit sollte ALLES klar sein, denn eine ständige Einrichtung auf der ganzen Breite ist damit rechtswidrig und MUß entfernt werden!(es sei denn, die Ausnahme greift und es bestand schon ein Recht vor Inkrafttreten des S-H Fischereigesetzes!!!!) 1996 (?) !

Der Behörde kommt damit gar kein Ermessen zu und wenn Du sie umfassend informierst, dann muß sie tätig werden!



2: (Tierschutzgesetz)

Das Kontrollieren dieser Vorrichtung im zeitlichen Abstand von 5 Tagen stellt bezüglich der gefangenen Fische nach MEINER Meinung einen klaren Verstoß gegen §$ 17, 18 tierschutzgesetz dar, den man mit entsprechender Begründung zur Anzeige bringen kann (daraufhin MUß die Polizei den Sachverhalt ermitteln, auch wenn sie was anderes glaubt, oder faul ist!!!).

Das wäre eine Möglichkeit wegen der "Art und Weise" des Fischfanges einzuschreiten!

Unterschied zu "normalen" Reusen ist die Dauer der Kontrollabständer und das Leiden der Fische im Fangkorb aufgrund der Fließgeschwindigkeit und des Wasserdrucks (Quetschungen der Fische, Verletzungen etc. durch den Korb, gegen den das Wasser sie presst etc.....da kann man kreativ argumentieren!).

So, dass sollte schon reichen!

Für mehr habe ich gerade keine Zeit, aber ich denke damit kannst Du was erreichen!

Bei Fragen meld Dich!

MfG,

Ernie

 
Zuletzt bearbeitet:

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Rechtsfrage! (An die Spezis ;-))

Genau so und nicht anders !



LEIDER ist das nur Wunschdenken!

Denn wenn das Ding vor In-Kraft-Treten des S-H Fischrereigesetzes schon bestand, dann kann es wirklich legal sein (...was ich aber auch schlimm finde!!!).

Ernie
 

Nordlichtangler

Well-Known Member
AW: Rechtsfrage! (An die Spezis ;-))

@ernie1973
Die Argumentation mit der Totalabsperrung ist wirklich gut! #6

In S_H gibt es auch einen Haufen Umweltschutzeinrichtungen, incl. eine Stiftung des Landes, s.o. .
Dort kann man sich eigentlich leicht mehr Schlagkraft für seine Argumentation holen, auch für eine Anzeige, und vor allem sind offizielle fachliche Begutachtungen halt klasse, um sowas zu Fall zu bringen.
 

Gardenfly

Active Member
AW: Rechtsfrage! (An die Spezis ;-))

Hole evtl. auch noch ein paar andere Vereine/Landesverband ins Boot ,umso mehr hat eine Anzeige gewicht.
 

Dragon187

Esox for the win
AW: Rechtsfrage! (An die Spezis ;-))

Nicht schön soetwas. Vor allem weil auch massig Kleinfisch hängen bleibt
bl6u98qz_jpg.htm
 
Zuletzt bearbeitet:

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Rechtsfrage! (An die Spezis ;-))

...das Ding könnte auch einfach mal abtreiben....oder so...!

In Zeiten der hohen Altmetallpreise (Danke China...die kaufen alles an Metall!!!), wo in Großstädten sogar schon Gullideckel gestohlen werden, da ist einfach alles möglich!

...oder?

Ernie


Wenn das nicht passiert, dann bleibt nur der legale Weg, den ich als EINZIGEN empfehle - der wird aber schwer, da das Ding recht alt aussieht und vermutlich deswegen sogar an sich auf der ganzen Breite legal ist!

Der Rest steht oben - Verhinderung des Fischwechsels und evtl. Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (Gründe dafür: s.o.)!
 

fisherb00n

Feedermonster
AW: Rechtsfrage! (An die Spezis ;-))

Das "Ding" sieht mir nicht so aus als würde das noch Instandgehalten werden...
Da holt wohl eher noch einer nebenbei die Fische raus um sich im Gold zu wälzen...

Ich könnte mir vorstellen, dass solche Einrichtungen von Berufsfischern verwendet wurden...da es allerdings hiervon nur noch wenige gibt, könnte es sein, dass der Inhaber möglicherweise keine Lizenz besitzt -und dann macht er sich strafbar...

Selbst wenn er das das "Ding" von seinem Opa geerbt hätte dürfte er demnach keine Fische rausholen...

Mach dich mal schlau ob der Inhaber ne Fischereilizenz hat...
Ohne dürfte er nich mal mit nem Aquariumkescher Fische rausholen...(Netzfischerei |kopfkrat|kopfkrat|kopfkrat)
 

BlankyB

Uferschleicher
AW: Rechtsfrage! (An die Spezis ;-))

Hallo,
hast du mal geschaut ob alle "Kammern" dieses Teils mit Netzen belegt sind, oder ob Salmoniden evtl. die Chance haben oben rüber zu schwimmen? kenne selber so ein Teil, dort sind jedoch links uns rechts eine Kammer frei und die Reusen schauen nicht ganz durch die wasseroberfläche.
Gruß Blanky#h
 

BlankyB

Uferschleicher
AW: Rechtsfrage! (An die Spezis ;-))

ich persönlich find die Dinger gehören komplett abgerissen!!!
Aber auf dem Bild sieht es so aus als habe der Fischer links und rechts wirklich zwei Kammern ausgelassen, da keine Halteleinen zu erkennen sind. Damit wäre er auf der sicheren Seite was meint ihr?#c
 
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