ernie1973
NICHT Mundtoter! ;)
So, da ich nun als angelnder Jurist nicht mehr weiß, wie ich mich nun wirklich richtig verhalte, möchte ich Folgendes mal zur Diskussion stellen:
(dabei betone ich, dass ich mich als "Gastangler" an den entsprechenden Gewässern natürlich schon aus Höflichkeit an die dort geltenden Regeln halte, aber auch dabei ein komisches Bauchgefühl habe):
Folgendes kann man als Gastangler auf dem Erlaubnisschein (für den Heider Bergsee, Decksteiner Weiher, Adenauer Weiher und den Weiher am oberen Komarweg) des Coelner Angel- und Gewässerschutzvereins unter Punkt 5. lesen:
"Für die Bestandserhaltung wichtige Laichfische müssen aus Gründen der Hege in den Gewässern verbleiben. Folgende Fischarten müssen daher ab der angegebenen Länge schonend zurückgesetzt werden:
Barsch ab 40 cm, Hecht ab 85 cm, Zander ab 80 cm, Karpfen ab 75 cm und Schleie ab 45 cm."
Nun gut - das sind klare Regeln, an die ich mich natürlich als Gastangler auch halte, ABER:
1. Ist das fischereibiologisch überhaupt sinnvoll und muss nicht solch´ ein Hegeplan von einer Behörde erstmal geprüft werden, damit diese "Hegeanordnungen" auch rechtmäßig sind?(...nach tel. Aussage der zust. Fischereibehörde ist dieser Hegeplan dort nicht einmal bekannt!?!).
2. Könnte sich ansonsten nicht jeder Verein "C&R" quasi selbst legalisieren, indem er entsprechende "Entnahmefenster" definiert?
3. Wer schützt mich vor einer Anzeige wegen "C&R", wenn ich z.B. einen 85´er Zander zurücksetze, für den ich weiß Gott eine Verwertungsabsicht habe, ihn aber doch zähneknirschend zurücksetze, nur, um den Regeln entsprechend zu handeln und dabei von anzeigenwütigen Petanern gesehen und sogar photographiert werde?
4. Weiß zufällig jemand, ob für Mitglieder dieses Vereins die gleichen Maße für´s Zurücksetzen gelten? - es entsteht nämlich irgendwie der Eindruck, dass die kapitalen Fische durch diese Regelungen nur vor den "bösen" Gastanglern geschützt werden sollen, damit Vereinsmitglieder sie fangen und entnehmen können - WENN dem so wäre, dann wäre bei einer Ungleichbehandlung von Mitgliedern und Gastanglern auch der Gedanke der "HEGE" vom Tisch, da es ja fischereibiologisch keinen Unterschied machen kann, ob ein Kapitaler von einem Mitglied oder von einem Gastangler gefangen wird?
Juristisch ein spannender Themenkreis - und ich halte mich als Gastangler auch gerne an die Regeln der "Gastgeber" - jedoch befürchte ich in der heutigen Zeit, dass es durchaus nicht soooooo fernab der Realität ist, sich mal eine "C&R"-Anzeige zu fangen - damit hätte ich auch kein Problem, wenn mir die Verwertungsabsicht für den Fisch fehlt, denn dann MUSS ich ihn nach meiner Auffassung sogar zurücksetzen, weil mir der vernünftige Grund zur Tötung fehlt.
Aber bei einem großen Barsch oder Zander hätte ich solch´ eine Verwertungsabsicht - würde trotzdem zurücksetzen, nur um regelkonform gegenüber dem Verein zu bleiben - aber ich befürchte, dass eine willkürliche bloße Vereins-Hegeanweisung ohne behördlichen Segen mich evtl. nicht vor einer Strafanzeige schützen könnte.
Sollten die Regeln nur gemacht sein, um zu verhindern, das Gastangler "dicke Fische" entnehmen, dann fänd´ ich das rechtlich ziemlich bedenklich und auch ansonsten sehr fragwürdig.
Bin gespannt, wie ihr darüber denkt und bitte um qualifizierte Statements.
Von allgemeinen Parolen bezüglich "C&R" bitte ich abzusehen, weil es dafür einen Trööt gibt - bitte bleibt sachlich und seht von allgemeinen Parolen ab - es geht mir nur um diese o.g. speziellen Regeln, deren Rechtmäßigkeit und um deren SINN!(...und es ist mir wirklich wirklich total egal, wie ihr persönlich und allgemein so zu "C&R" steht -->das gehört hier thematisch bitte bitte nicht rein!)
THX,
Ernie
PS:
Da das Thema überregional interessant ist, weil viele Vereine sich offenbar relativ willkürlich eigene "Entnahmefenster" schaffen (zumindest für Gastangler) habe ich es hier unter "Angeln allgemein" und nicht nur unter "PLZ 5" eingestellt!
(dabei betone ich, dass ich mich als "Gastangler" an den entsprechenden Gewässern natürlich schon aus Höflichkeit an die dort geltenden Regeln halte, aber auch dabei ein komisches Bauchgefühl habe):
Folgendes kann man als Gastangler auf dem Erlaubnisschein (für den Heider Bergsee, Decksteiner Weiher, Adenauer Weiher und den Weiher am oberen Komarweg) des Coelner Angel- und Gewässerschutzvereins unter Punkt 5. lesen:
"Für die Bestandserhaltung wichtige Laichfische müssen aus Gründen der Hege in den Gewässern verbleiben. Folgende Fischarten müssen daher ab der angegebenen Länge schonend zurückgesetzt werden:
Barsch ab 40 cm, Hecht ab 85 cm, Zander ab 80 cm, Karpfen ab 75 cm und Schleie ab 45 cm."
Nun gut - das sind klare Regeln, an die ich mich natürlich als Gastangler auch halte, ABER:
1. Ist das fischereibiologisch überhaupt sinnvoll und muss nicht solch´ ein Hegeplan von einer Behörde erstmal geprüft werden, damit diese "Hegeanordnungen" auch rechtmäßig sind?(...nach tel. Aussage der zust. Fischereibehörde ist dieser Hegeplan dort nicht einmal bekannt!?!).
2. Könnte sich ansonsten nicht jeder Verein "C&R" quasi selbst legalisieren, indem er entsprechende "Entnahmefenster" definiert?
3. Wer schützt mich vor einer Anzeige wegen "C&R", wenn ich z.B. einen 85´er Zander zurücksetze, für den ich weiß Gott eine Verwertungsabsicht habe, ihn aber doch zähneknirschend zurücksetze, nur, um den Regeln entsprechend zu handeln und dabei von anzeigenwütigen Petanern gesehen und sogar photographiert werde?
4. Weiß zufällig jemand, ob für Mitglieder dieses Vereins die gleichen Maße für´s Zurücksetzen gelten? - es entsteht nämlich irgendwie der Eindruck, dass die kapitalen Fische durch diese Regelungen nur vor den "bösen" Gastanglern geschützt werden sollen, damit Vereinsmitglieder sie fangen und entnehmen können - WENN dem so wäre, dann wäre bei einer Ungleichbehandlung von Mitgliedern und Gastanglern auch der Gedanke der "HEGE" vom Tisch, da es ja fischereibiologisch keinen Unterschied machen kann, ob ein Kapitaler von einem Mitglied oder von einem Gastangler gefangen wird?
Juristisch ein spannender Themenkreis - und ich halte mich als Gastangler auch gerne an die Regeln der "Gastgeber" - jedoch befürchte ich in der heutigen Zeit, dass es durchaus nicht soooooo fernab der Realität ist, sich mal eine "C&R"-Anzeige zu fangen - damit hätte ich auch kein Problem, wenn mir die Verwertungsabsicht für den Fisch fehlt, denn dann MUSS ich ihn nach meiner Auffassung sogar zurücksetzen, weil mir der vernünftige Grund zur Tötung fehlt.
Aber bei einem großen Barsch oder Zander hätte ich solch´ eine Verwertungsabsicht - würde trotzdem zurücksetzen, nur um regelkonform gegenüber dem Verein zu bleiben - aber ich befürchte, dass eine willkürliche bloße Vereins-Hegeanweisung ohne behördlichen Segen mich evtl. nicht vor einer Strafanzeige schützen könnte.
Sollten die Regeln nur gemacht sein, um zu verhindern, das Gastangler "dicke Fische" entnehmen, dann fänd´ ich das rechtlich ziemlich bedenklich und auch ansonsten sehr fragwürdig.
Bin gespannt, wie ihr darüber denkt und bitte um qualifizierte Statements.
Von allgemeinen Parolen bezüglich "C&R" bitte ich abzusehen, weil es dafür einen Trööt gibt - bitte bleibt sachlich und seht von allgemeinen Parolen ab - es geht mir nur um diese o.g. speziellen Regeln, deren Rechtmäßigkeit und um deren SINN!(...und es ist mir wirklich wirklich total egal, wie ihr persönlich und allgemein so zu "C&R" steht -->das gehört hier thematisch bitte bitte nicht rein!)
THX,
Ernie
PS:
Da das Thema überregional interessant ist, weil viele Vereine sich offenbar relativ willkürlich eigene "Entnahmefenster" schaffen (zumindest für Gastangler) habe ich es hier unter "Angeln allgemein" und nicht nur unter "PLZ 5" eingestellt!
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