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me_fo
Guest
AW: problem mit schwarz Fischern
Ich kann jedoch anderen Anglern erlauben, bei mir am Teich (hatte mal einen) zu Angeln, auch ohne Fischereiprüfung. Dies jedoch nur, wenn ich (mit Fischereiprüfung) dabei bin oder ich mich im Vorwege über die nötige Sachkenntnis erkundigt habe.
Die Sachkenntnis kann auch anderweitig erworben worden sein, z. B. von Berufs wegen.
Zu den Kontrollen: Niemand darf sich ohne Erlaubnis des Besitzers/Pächters auf einem Grundstück aufhalten oder es betreten, nicht einmal die Polizei.
Es sei denn das Beweise vorliegen, dass es dort nicht Tier- und Artgerecht zugeht.
Das gilt auch für Hamburg!Ich wohne in Bayern da darf man nichteinmal ohne fisherschein in seinem Aquarium nach guppis angeln
Ich kann jedoch anderen Anglern erlauben, bei mir am Teich (hatte mal einen) zu Angeln, auch ohne Fischereiprüfung. Dies jedoch nur, wenn ich (mit Fischereiprüfung) dabei bin oder ich mich im Vorwege über die nötige Sachkenntnis erkundigt habe.
Die Sachkenntnis kann auch anderweitig erworben worden sein, z. B. von Berufs wegen.
Zu den Kontrollen: Niemand darf sich ohne Erlaubnis des Besitzers/Pächters auf einem Grundstück aufhalten oder es betreten, nicht einmal die Polizei.
Es sei denn das Beweise vorliegen, dass es dort nicht Tier- und Artgerecht zugeht.