Thomas9904
Well-Known Member
Redaktionell
Erst heute morgen kamen erste verlässliche Infos zum Thema Aalangelverbote in den EU-Meeren und dem Versuch der EU, Aalangler auch direkt im Süßwasser zu "managen".
Es kommen Einschränkungen für Fischer und Angler in den Meeren, Glasaalfang bleibt aber erlaubt.
Der Punkt "Süßwasser" ist noch unklar. Für Wolfsbarsch wünscht die EU Catch and Release - Angeln
Wir berichteten ja schon über den Versuch der EU, nun auch direkt Angler im Süßwasser zu managen, was bisher Sache der Mitgliedsländer war:
EU: Aalangelverbot auch im Süßwasser geplant
Jetzt, am 11. und 12. Dezember 2017 fanden dazu die maßgeblichen Sitzungen in Brüssel statt.
Lange gab es trotz guter Kontakte nur Gerüchte von gestern Abend und heute morgen.
Bis dann endlich die folgende Pressemeldung der EU kam, leider nur in Englisch bis jetzt:
http://www.consilium.europa.eu/de/p...fishing-quotas-in-the-atlantic-and-north-sea/
Das ist alles noch nicht vom Tisch mit der Einmischung der EU ins Süßwasserangeln damit:
Weiterhin gilt das alles nur für Aale ab 12 cm, Glasaalfischerei bleibt somit erlaubt - ein Unding!
Weniger Schutz für den dem Aal gefährlich werdende Prädatoren wie Kormoran, Robben, Otter etc. wurde nicht mal angedacht/diskutiert.
Sollte darüber hinaus, dass keine geeigneten Schutzmaßnahmen ergriffen werden und Glasaalfang erlaubt, nun noch Einschränkungen für Angler oder geförderten Besatz kommen, wie es zur Debatte stand:
Dann würden hier meiner Meinung nach wieder Angler, die am wenigsten dafür können - wie bei Dorsch und Wolfsbarsch auch - wieder neben den bedrohten Arten unnötig von de EU zu Opfern gemacht werden.
Interessant dabei auch die Anmerkung aus der Pressemeldung zum Thema Wolfsbarsch!
Der weiter voll geschont bleibt/wird (bisher 1 Woba/Angler/Tag als Baglimit)!
Wobei aber die EU AUSDRÜCKLICH auf Catch and Release - Angeln hinweist und somit wohl auch wünscht als nachhaltige Nutzung auch gefährdeter Bestände.
Das deckt sich mit EU-Verlautbarungen vom Februar 2016, über die wir auch schon berichteten:
EU verordnet Deutschland Catch and Release
Wie das alles nun konkret weitergeht, speziell mit Aalangelverboten im Süßwasser, das werden wir also weiter abwarten müssen.
Wir bleiben da weiter dran und werden aktuell berichten, sobald wir Konkreteres erfahren können.
Thomas Finkbeiner
Aktualisierung 13. 12. 2017, 14 Uhr 10
Pressemitteilung BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LANDWIRTSCHAFT
https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2017/106-Fangquoten.html
Pressemeldung EU: Glasaalfang bleibt erlaubt, Kampf um Aal geht weiter
Erst heute morgen kamen erste verlässliche Infos zum Thema Aalangelverbote in den EU-Meeren und dem Versuch der EU, Aalangler auch direkt im Süßwasser zu "managen".
Es kommen Einschränkungen für Fischer und Angler in den Meeren, Glasaalfang bleibt aber erlaubt.
Der Punkt "Süßwasser" ist noch unklar. Für Wolfsbarsch wünscht die EU Catch and Release - Angeln
Wir berichteten ja schon über den Versuch der EU, nun auch direkt Angler im Süßwasser zu managen, was bisher Sache der Mitgliedsländer war:
EU: Aalangelverbot auch im Süßwasser geplant
Jetzt, am 11. und 12. Dezember 2017 fanden dazu die maßgeblichen Sitzungen in Brüssel statt.
Lange gab es trotz guter Kontakte nur Gerüchte von gestern Abend und heute morgen.
Bis dann endlich die folgende Pressemeldung der EU kam, leider nur in Englisch bis jetzt:
http://www.consilium.europa.eu/de/p...fishing-quotas-in-the-atlantic-and-north-sea/
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Mal ganz grob:Das ist alles noch nicht vom Tisch mit der Einmischung der EU ins Süßwasserangeln damit:
Angesichts der kritischen Lage der Aalfischerei wird es verboten sein, in EU-Gewässern der ICES-Gebiete, einschließlich der Ostsee, für einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Monaten Aal mit einer Gesamtlänge von 12 cm oder mehr zu fischen von jedem Mitgliedstaat zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. Januar 2019. Dies ist der Zeitpunkt, zu dem Aale wandern und daher besonders gefährdet sind. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission den gewählten Zeitraum bis zum 1. Juni 2018 mitteilen.
Der Beschluss wird durch eine gemeinsame Erklärung der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten ergänzt, die den Bestand an europäischem Aal, beispielsweise in Binnengewässern, durch eine Stärkung der Aalmanagementpläne in allen Phasen des Aallebenszyklus weiter schützen soll.
Weiterhin gilt das alles nur für Aale ab 12 cm, Glasaalfischerei bleibt somit erlaubt - ein Unding!
Weniger Schutz für den dem Aal gefährlich werdende Prädatoren wie Kormoran, Robben, Otter etc. wurde nicht mal angedacht/diskutiert.
Sollte darüber hinaus, dass keine geeigneten Schutzmaßnahmen ergriffen werden und Glasaalfang erlaubt, nun noch Einschränkungen für Angler oder geförderten Besatz kommen, wie es zur Debatte stand:
Dann würden hier meiner Meinung nach wieder Angler, die am wenigsten dafür können - wie bei Dorsch und Wolfsbarsch auch - wieder neben den bedrohten Arten unnötig von de EU zu Opfern gemacht werden.
Interessant dabei auch die Anmerkung aus der Pressemeldung zum Thema Wolfsbarsch!
Der weiter voll geschont bleibt/wird (bisher 1 Woba/Angler/Tag als Baglimit)!
Wobei aber die EU AUSDRÜCKLICH auf Catch and Release - Angeln hinweist und somit wohl auch wünscht als nachhaltige Nutzung auch gefährdeter Bestände.
Das deckt sich mit EU-Verlautbarungen vom Februar 2016, über die wir auch schon berichteten:
EU verordnet Deutschland Catch and Release
Wie das alles nun konkret weitergeht, speziell mit Aalangelverboten im Süßwasser, das werden wir also weiter abwarten müssen.
Wir bleiben da weiter dran und werden aktuell berichten, sobald wir Konkreteres erfahren können.
Thomas Finkbeiner
Aktualisierung 13. 12. 2017, 14 Uhr 10
Pressemitteilung BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LANDWIRTSCHAFT
https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2017/106-Fangquoten.html
Pressemitteilung Nr. 106 vom 13.12.17
Europäische Fischereiminister beschließen Fangquoten für 2018
Deutsche Fischer profitieren von deutlich gewachsenen Beständen bei Hering, Seelachs und Kabeljaut
Zum Abschluss der Verhandlungen der Europäischen Fischereiminister in Brüssel über die Fangquoten für das kommende Jahr erklärte Bundesfischereiminister Christian Schmidt:
"In der Fischereipolitik verstetigt sich der Erfolgskurs der letzten Jahre: Immer mehr Bestände werden auf nachhaltigem Niveau bewirtschaftet. Das kommt insbesondere den deutschen Fischern zugute, die Hering, Seelachs, Kabeljau und Schellfisch in der Nordsee fangen. Sie können 2018 mit teilweise deutlich höheren Quoten rechnen. Der mit der Reform eingeschlagene Kurs der nachhaltigen Bewirtschaftung unserer lebenden Meeresschätze zahlt sich immer mehr aus. Unser gemeinsames Ziel, bis spätestens 2020 alle Bestände nachhaltig zu bewirtschaften, rückt jetzt in greifbare Nähe."
Das von der Kommission vorgeschlagene pauschale Aalfangverbot fand keine Mehrheit im Rat, da es die positiven Wirkungen der Aalmanagementpläne nicht hinreichend berücksichtigte. Der Rat einigte sich stattdessen auf eine dreimonatige Schließzeit in Meeresgewässern für die Berufsfischerei und verpflichtete sich, zusätzliche Maßnahmen zum Wiederaufbau des Bestandes zu ergreifen. Schmidt sprach in diesem Zusammenhang von einem schwierigen Kompromiss und fügte hinzu:
"Bei dieser gefährdeten Art besteht dringender Handlungsbedarf. Ich begrüße daher, dass es dem Rat gelungen ist, sich auf ein insgesamt ausgewogenes Maßnahmenpaket zu einigen. Besonders begrüße ich die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung des illegalen Fangs und Exports von Glasaalen zu verstärken."
Die Fangmengen für 2018 wurden auf Basis der wissenschaftlichen Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) festgelegt. Besonders erfreulich ist, dass der Heringsbestand in der Nordsee auf historisch hohem Niveau weiter zunimmt. Auch der Nordseekabeljau - lange Zeit Symbolfisch für die Überfischung der Meere – erholt sich weiter und wird jetzt nachhaltig bewirtschaftet. Der positive Trend setzt sich auch bei Seelachs und Scholle fort.
"Die Fischereiminister haben mit ihren Beschlüssen die Weichen für ein erfolgreiches Fischereijahr 2018 gestellt. Der positive Abschluss der Fischereiverhandlungen mit Norwegen schafft zusätzliche Planungssicherheit zu Beginn der neuen Fangsaison", betonte der Minister. "
In der Fischereipolitik bleiben wir voll auf Nachhaltigkeitskurs. Deshalb können Verbraucherinnen und Verbraucher ohne Gewissensbisse Fisch aus Nordsee und Nordostatlantik genießen. Eine Gefahr für die Bestände besteht dadurch nicht."
Nähere Informationen über die genaue Situation der einzelnen Fischbestände sind über die Website „Fischbestände online“ abrufbar.
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