Pressemeldung: CDU: Naturschutzverordnung gleicht Misstrauensvotum gegen NDS-Angler

Thomas9904

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Pressemitteilung CDU Niedersachsen
Nummer 254/2016


Bäumer: Naturschutzverordnung gleicht Misstrauensvotum gegen Niedersachsens Angler

Hannover.
Der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Martin Bäumer, sieht in der vom NLWKN und Landkreistag erstellten Musterverordnung für Naturschutzgebiete ein Misstrauensvotum gegen Niedersachsens Angler.

„Bei der Erstellung einer weitreichenden Verordnung werden ausgerechnet die Experten für Gewässerschutz und Erhalt der Artenvielfalt – die Fischer und Angler – außen vor gelassen. Ihnen wird stattdessen eine Musterverordnung vorgesetzt, die ohne weiteres ein Angelverbot an hunderten von Flusskilometern bedeuten kann. Damit droht den Mitgliedern von Niedersachsens größtem Naturschutzverband von heute auf morgen der Ausschluss von ihren gepachteten Gewässern. Diejenigen, die mit großem finanziellen und personellen Aufwand zum Erhalt und zur Pflege unserer Natur beitragen, würden aus Gründen des Naturschutzes vom Gewässer verbannt – wie grotesk.“

Die Einlassung des Umweltministeriums, dass eine Einzelfallprüfung durch die unteren Naturschutzbehörden notwendig sei, nannte Bäumer ein „übliches Ablenkungsmanöver“:
„Das zuständige Umweltministerium wälzt die Verantwortung für die folgenreiche Verordnung besser gleich auf die Landkreise ab, anstatt unter Beteiligung des Anglerverbandes eine Regelung zu finden, mit der sich Naturschutz und Angelrechte vereinen lassen. Genau das scheint es in der Wahrnehmung des Umweltministeriums nämlich nicht zu geben.“


Mit einer Anfrage will die CDU-Fraktion das drohende Angelverbot zum Thema im Landtag machen.

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Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung​
Will die Landesregierung das Angeln verbieten?
Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am      

In ihrer Ausgabe vom 15.06.2016 berichtet die Hannoversche Allgemeine Zeitung in dem Artikel „Angeln künftig verboten?“ über die Befürchtung des Angelverbands Niedersachsen e.V., Angeln könnte an Flüssen in weiten Teilen Niedersachsens unmöglich werden.

Hintergrund sei eine Arbeitshilfe zur Umsetzung der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH) die vom Niedersächsischen Landesamt für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und dem Niedersächsischen Landkreistag (NLT) erarbeitet werde.

Auf der Internetseite des erwähnten Angelverbands steht dazu: „Würden die Empfehlungen umgesetzt, hieße das:
> Hunderte Flusskilometer wären gesperrt
> anfüttern wäre verboten
> Nachtangeln wäre verboten
> die Betretung wäre erheblich eingeschränkt
> das Bewaten wäre vielerorts untersagt, u.v.m.

Der NLT und das Ministerium für Umwelt (MU) wollen beschwichtigen: eine Einzelfallprüfung sei nötig, die Empfehlungen seien tatsächlich nicht mehr als das.
‚Großer Unsinn‘, sagt Heinz Pyka, Vizepräsident des Anglerverband Niedersachsen.“ Laut Pyka werde die Empfehlung bereits 1:1 und scheinbar völlig unreflektiert, sprich ohne die angemahnte Einzelfallprüfung, übernommen.

Auch habe der Verband die Erfahrung gemacht, dass seinen Einwendungen mit fachlich und rechtlich einwandfreien Begründungen selten stattgegeben worden sei.

Der Verbandspräsident Werner Klasing gibt dazu folgende Stellungnahme ab
„Diese Empfehlungen sind ist ein Schlag ins Gesicht von 90.000 Bürgern in Niedersachsen, die große Teile ihrer Freizeit und private Mittel aufwenden, um unsere Gewässer zu fördern, zu renaturieren und ihre Lebensvielfalt für zukünftige Generationen zu erhalten. Wir erwarten, dass sie umgehend aus dem Verkehr gezogen und neue Dokumente unter unserer Mitarbeit erstellt werden."

Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Leistungen der örtlichen Angelvereine für den Natur- und Artenschutz?
2. Inwiefern sieht die Landesregierung die Gefahr, dass die örtlichen Angelvereine ihren bisherigen Einsatz zur Gewässerunterhaltung zurückfahren, wenn ihre Angelmöglichkeiten massiv eingeschränkt werden?
3. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Landesregierung, vorherige Arbeitshilfen, die von Landesbehörden gemeinsam mit dem NLT erarbeitet wurden, von den Landkreisen vor Ort umgesetzt?
4. Warum wurde der Anglerverband Niedersachsen nicht in die Erarbeitung der Arbeitshilfe eingebunden?
5. Inwiefern wurde das ebenfalls für Fischereibelange zuständige Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in die Erarbeitung der Arbeitshilfe eingebunden?
6. Inwiefern wäre eine Beteiligung des LAVES aus fachlicher Sicht sinnvoll und zielführend gewesen?
7. In welcher Form wird die Landesregierung die Vereine entschädigen, die durch die Umsetzung der Arbeitshilfe einen Großteil ihrer Pachtgewässer verlieren?
8. Inwiefern werden in der Arbeitshilfe Empfehlungen ausgesprochen, die im Widerspruch zum Niedersächsischen Fischereigesetz und anderen Rechtsvorgaben stehen?
9. Wie entkräftet die Landesregierung den Vorwurf, mit der Arbeitshilfe würden Empfehlungen ausgesprochen, die in entscheidenden Belangen keiner fachlichen Prüfung standhielten?
10. Durch die Arbeitshilfe fühlen sich die Angler in Niedersachsen als Störenfriede in der Natur gebrandmarkt, obwohl sie selber durch ihre aktive Naturschutzarbeit und erhebliche personelle und finanzielle Mittel dazu beigetragen haben, dass Gebiete überhaupt erst in einen schutzwürdigen Zustand versetzt wurden und gemeldet werden konnten. Wie bewertet die Landesregierung diesen Umstand?
11. Wie steht die Landesregierung zu der Forderung des Angelverbands, dass die aktuelle Version der Arbeitshilfe zurückgezogen wird und die weitere Bearbeitung in Zusammenarbeit mit dem Angelverband erfolgt?
 
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