Folgende Pressemitteilung vom DAFV erhielt die Anglerboardredaktion vor Kurzem:

Angeln in der Ostsee 2020

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Angler fangen Heringe von der Rügendammbrücke im Strelasund. Foto: DAFV, Olaf Lindner

Berlin, 17.07.2019. Der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) hat am 29. Mai 2019 seine Fangempfehlungen für den westlichen und den östlichen Dorschbestand in der Ostsee, für das Jahr 2020 veröffentlicht. In seinem Bericht stellt das Gremium fest, dass sich die kurzzeitige, positive Entwicklung der Dorschpopulation im westlichen Ostseeraum voraussichtlich nicht fortsetzen wird. Die leichte Erholung des Bestands in den Jahren 2018/2019 beruhte auf dem starken Nachwuchsjahrgang aus dem Jahr 2016. Allerdings wurde im aktuellen Report die Stärke dieses Nachwuchsjahrganges um ganze 54 % abgesenkt, so dass die Bestandsprognose deutlich schlechter ausfällt, als die des vergangenen Jahres. Der Umstand, dass die Bestandsschätzung innerhalb eines Jahres um mehr als die Hälfte nach unten korrigiert werden muss, zeigt, dass auch die wissenschaftliche Datengrundlage keinesfalls gesicherte Erkenntnisse darstellt.

Dorsche während der Laichzeit schonen
Aus der aktuellen ICES-Empfehlung geht hervor, dass der Bestand der westlichen Population in erster Linie an fehlendem Nachwuchs (2015, 2017,2018) leidet und nicht wie fälschlicherweise von einzelnen Umweltverbänden behauptet, an einer Überfischung. Dazu sollte man bedenken, dass sich die meisten Fischbestände in der Ostsee in einem durchaus guten Zustand befinden. Allein der Dorsch- und der Heringsbestand sind in einzelnen Gebieten der Ostsee in keinem guten Zustand und dies ist nicht der Fischerei, sondern negativen Umwelteinflüssen zuzuschreiben.

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Die Mehrheit der bewirtschafteten Fischbestände befindet sich in der Ostsee in einem guten Zustand.(Quadrant oben links ist der angestrebte Zustand) Quelle: Thünen Institut


Die organisierten Angler in Deutschland haben erkannt, dass sie als Schützer und Nutzer des Bestandes ihren Beitrag zur Bestandserholung leisten wollen. Dazu hat der DAFV im Jahre 2016 eine Resolution herausgegeben und seine Mithilfe angeboten. Diese Hilfeleistung werden wir auch weiterhin anbieten.
Wir müssen jedoch die Wirksamkeit des derzeitigen Bag-Limit für Angler, zum Management des Bestandes indessen aus mehreren Gründen anzweifeln:
Die Auswirkungen der Fangbegrenzung für Angler lassen sich derzeit nicht quantifizieren und spiegeln sich auch nicht im Erfolg oder Misserfolg der Maßnahme wider. Zudem wirkt sich die Höhe der Tagesfangbegrenzung sehr stark auf die Intention des Anglers aus, überhaupt angeln zu gehen bzw. an die Küsten Schleswig-Holsteins oder Mecklenburg-Vorpommerns zu reisen. Einhergehende Einschnitte im Tourismusbereich wurden immer wieder und von mehreren Seiten deutlich zur Sprache gebracht. Als ein
Resultat fielen die Anglerfänge in den zurückliegenden Jahren deshalb deutlich geringer aus, als die kalkulierten Werte für das entsprechende Bag-Limit.

Der DAFV spricht sich aus den oben genannten Gründen gegen eine erneute Veränderung des Bag-Limits für 2020 aus. Um den Bestandsaufbau zu fördern, erachten wir vielmehr ein Management über einen ökologischen Ansatz in Form einer wissenschaftlich begründeten Schonzeit als zielführend und begrüßen den Ratschlag des Thünen Instituts (TI), während der Fortpflanzungszeit auf den Fang von Laichdorsch zu verzichten.

Die Schonzeit für den Dorsch wurde im letzten Jahr auf Grundlage einer Forderung der dänischen Berufsfischer abgeschafft. Nun zeigt sich, dass die Kritik des DAFV an dieser Maßnahme begründet und eine Wiedereinführung dringend geboten ist.

Vermischungsgebiet SD 24 - Fangverbot für Dorsch und Hering?
Sowohl Dorsche der östlichen und westlichen Bestände kommen im Gebiet der Sub-division 24 (SD 24) vor. Da der Ostdorsch bedroht ist, wird auch über ein Fangverbot für Dorsche in diesem Gebiet nachgedacht. Die sub-division umfasst im Wesentlichen das Meeresgebiet vor Mecklenburg-Vorpommern inklusive Rügen bis nach Bornholm.

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Quelle: Thünen Institut


Wissenschaftliche Erkenntnisse des TI haben gezeigt, dass sich in diesem Gebiet durchaus regionale Verteilungsmuster zeigen. So ließen sich die Westdorsche deutlich Ufernäher nachweisen, während der Ostbestand auf dem offenen Meer zu finden war. Demnach nimmt die Freizeitfischerei in der SD 24 nur einen geringen Einfluss auf den Bestand der Ostdorsche und soll laut der aktuellen Prognose von einem Fangverbot ausgenommen werden.

In Anbetracht der sozio-ökonomischen Bedeutung des Angeltourismus in Mecklenburg-Vorpommern, gilt es, eine nachhaltige Freizeitfischerei langfristig aufrecht zu erhalten. Der DAFV fordert eine gesteigerte Wertschätzung aus den vielen neuen Erkenntnissen des Angelsektors. Mit dem Internationalen Rat für Meeresforschung und dessen Fangempfehlungen werden richtigerweise biologisch-ökologische Ziele verfolgt und umgesetzt. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass viele Maßnahmen keine, oder unbeabsichtigte Wirkungen entfalten. Hier müssen wir uns fragen, ob die sozio-ökonomischen Werte der Freizeitfischerei schlichtweg vernachlässigt worden sind. Angeln wird in vielen Ländern der Welt als sogenannter „high-value low-impact“ (übersetzt: hoher Wert, geringe Belastung) Tourismus anerkannt.
Es ist nun Zeit, die Vorteile der Angelfischerei in Europa zu erkennen, sie zu fördern und zu nutzen.

Wir rufen die Politik und die Wissenschaft auf, Maßnahmen für eine langfristige Sicherung der Bestände zu ergreifen. Es ist schlichtweg keinem Angler zu erklären, dass im Jahr 2019 die Schonzeit abgeschafft wurde und dazu die Tagesfangbegrenzung für den Dorsch von 5 auf 7 Fische pro Tag erhöht wurde und im nächsten Jahr mit der Begründung des fehlenden Nachwuchses wieder heruntergesetzt werden soll. Insbesondere der Fang von Heringen durch Angler ist für viele Menschen eine der letzten Möglichkeiten, auch ohne viel Geld und Aufwand, einen eigenen Fisch zu fangen. Nach der Schließung des Rügendamms 2018, einer beliebten Brücke vom Festland nach Rügen, auf der sich jedes Frühjahr hunderte Bürger Heringe für den Eigenbedarf fangen konnten, wären weitere Einschränkungen für die beiden wichtigsten Fische für Angler für den nachhaltigen Tourismus von Anglern in Mecklenburg-Vorpommern kontraproduktiv. Der Anteil der Anglerfänge mag zugenommen haben, ist aber im Vergleich zur Berufsfischerei nach wie vor deutlich geringer. Im Gegensatz dazu liegt die volkswirtschaftliche Wertschöpfung eines mit der Angel gefangenen Fisches um ein Vielfaches über der Wertschöpfung eines Fisches, der mit einem Netz gefangen wird. Angeln erfüllt damit alle Kriterien einer nachhaltigen Nutzung von Fischbeständen auf Grundlage der gemeinsamen Fischereipolitik in der EU.

Siehe auch Gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen Angelfischerverbandes e.V., Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., Landessportfischerverband Schleswig-Holstein e.V. und dem Deutschen Meeresanglerverband e.V.

https://www.dafv.de/projekte/europa...lende-reproduktion-ist-besorgniserregend.html
 
Hmm, habs mir durchgelesen und frage mich soll das BAGlimit nun nur nicht geändert werden oder soll es zugunsten einer Schonzeit für den Dorsch abgeschafft werden?
Denn zum Baglimit noch ne Schonzeit wäre ja noch eine Einschränkung zusätzlich. Richtig und wichtig ist ist hier auch der Hinweis auf die Wertschöpfung durch Angeltourismus.
 
Theoretisch könnte die Schonzeit etwas bringen, wenn die Entnahmemenge für mehrere Jahre (viele) unverändert bleibt und v.a. bei den Hauptakteuren faktisch kontrolliert wird.
Warum man da eine Schonzeit als Instrument nimmt, ist mir aber auch nicht wirklich klar.


Ansonsten würde sich die Entnahme, wie schon geschrieben, nur verschieben und unterm Strich nichts bringen - insbesondere bei Anpassung der Fangmengen.

Wichtig hätte ich auch den Hinweis gefunden, dass der Anteil der Anglerfänge zwar gestiegen ist, Zahlen-/Mengen mäßig aber unverändert seit Jahr(zehnt)en ist.
So wie es da steht liest es sich so, als würden die Angler jetzt mehr fangen. (vom kleineren Kuchen ja, aber das Stück ist unverändert groß)
 
G
Moin; Was soll die Schonzeit bewirken wenn danach die Schleppnetzfischerei alles einsammelt .
Dann hätten die Fische, deren Nachwuchs die potentiell besten Chancen gut abzuwachsen sein Erbgut hinterlassen.

Ändert aber nichts an der Fahrlässigkeit, die dermaßen geschrumpfte Population weiter abzufischen, ohne zu wissen, wann der nächste bessere Jahrgang folgt.

Die Argumentation, die Lage sei zwar aussichtslos, aber wir haben ja die zurückliegenden Jahre schon stark zurückgesteckt, es darf also nicht wieder zu Lasten der Anglerschaft gehen, mag mancher gerne hören, macht es aber nicht zu einer richtigen Entscheidung.

In den letzten Jahren gab es einen Jahrgang der in nennenswerter Stärke angewachsen ist, der Rest ist zu vernachlässigen und dieser wird nun auch noch abgefischt.

Selbst die Schildbürger hätten keine dusseligere Entscheidung treffen können.
 
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