Pflicht der Bepflanzung

Kochtoppangler

Fliegenschmeißer
AW: Pflicht der Bepflanzung

Nö ist es nicht . Wenn dir das grundstück drum rum gehört kannst damit machen was du willst , und wenn es dir nicht gehört hast da eh nix mit am hut .
 
K

Kalle25

Guest
AW: Pflicht der Bepflanzung

Es kommt darauf an, was ihr im Pachtvertrag vereinbart habt.
 
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