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Kochtoppangler Fliegenschmeißer 13. August 2005 #2 AW: Pflicht der Bepflanzung Nö ist es nicht . Wenn dir das grundstück drum rum gehört kannst damit machen was du willst , und wenn es dir nicht gehört hast da eh nix mit am hut .
AW: Pflicht der Bepflanzung Nö ist es nicht . Wenn dir das grundstück drum rum gehört kannst damit machen was du willst , und wenn es dir nicht gehört hast da eh nix mit am hut .
K Kalle25 Guest 14. August 2005 #3 AW: Pflicht der Bepflanzung Es kommt darauf an, was ihr im Pachtvertrag vereinbart habt.