Ostseebad Eckernförde, Lebensfreude wie Sand am Meer- Angelverbot!

Fred Frenscheck

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Am 04. Mai 2018 hatten zwei Angestellte der Stadtwerke Eckernförde, Betreiber des Hafens, zunächst ein Arbeiter und danach sein Vorgesetzter, der "Hafensheriff", mit der dreisten Lüge, im Stadthafen wäre das Angeln gem. "Hafenordnung" verboten, fünf einheimischen Anglern, den "Ecktown-Anglern", das weitere Angeln untersagt. Als diese sich weigerten, da sie seit Jahren auch nach Kontrollen unbeanstandet im Stadthafen geangelt und noch nie etwas von dieser "Hafenordnung" gehört hätten, setzte der "Hafensheriff" das Angelverbot mit Polizeigewalt durch. Wie sich kurz danach herausstellte, gab es solch eine "Hafenverordnung" gar nicht, aber der Eckernförder Bürgermeister, Chef der Hafenbehörde, weigerte sich, das Unrecht auch als Unrecht anzuerkennen und unterstützte die rechtswidrige Handlungsweise seines Adlatus im Beschwerdeverfahren als "nicht zu beanstanden". Auch der Stadtrat sah keinen Grund, dem Bürgermeister "Pflichtverletzung" zu attestieren, hielt den Vorfall ebenfalls für "nicht zu beanstanden" und ignorierte Fakten und eindeutige Aussagen von fünf Zeugen. Schließlich wurde der weitere Beschwerdegang der Angler vom Innenministerium S-H kurz vor Weihnachten im Rahmen der kommunalen Aufsicht als nicht zuständig zurückgewiesen. Kurz nach Weihnachten wurden dann die Schilder aufgestellt: "Angelverbot!". Natürlich sind wir Angler nicht der Nabel der Welt und es gibt Wichtigeres- ja! Und mit einem Angelverbot im engen Binnenhafen- mit den zahlreichen Fischer und Motorbooten von Freizeitkapitänen und im Außenhafen- mit einer vernünftigen Abstandsregelung bei Festliegern, eben mit Augenmaß, könnten wir "Ecktown-Angler" auch gut leben. Aber so?
Der gesamte Vorgang ist ein Skandal behördlicher Willkür und wohl auch Beleg für die unter Politikern und bei Behörden vorzufindende Taktik des "TRICKSEN, TÄUSCHEN UND VERTUSCHEN". Zunächst täuschte der "Hafensheriff" eine nichtexistierende "Hafenordnung" vor, um seine Absicht und auch Macht durchzusetzen. Danach zog der Bürgermeister, der die Aussichtslosigkeit der Lüge seines Adlatus natürlich erkannte, wie ein Zauberkünstler die "Landesordnung für die Häfen in S-H" aus dem Hut. Als ob mit neuer, zweiter Begründung die Rechtswidrigkeit der ersten wie von Zauberhand rechtskonform würde- ein Taschenspielertrick. Gleichzeitig vertuschte er so das rechtswidrige Angelverbot seines Adlatus- und der Stadtrat machte da munter mit. Er entschied nur auf Grund der Aussagen der Beschuldigten, ohne Anhörung von Zeugen und hielt ohne weitere Begründung den Vorgang für "nicht zu beanstanden". So wird gemauschelt und pflichtwidriges Verhalten vertuscht.
Allerdings bekamen wir "Ecktown-Angler" auch Gegenwind aus einer Ecke, von der aus wir es eigentlich nicht vermutet hätten. Der Vorsitzende des Eckernförder Angelvereins, Herr Milanowski, den ich am 11.06.2018 um Rat fragen wollte, wies mich am Telefon harsch zurück: "Er lasse sich nicht vor meinen Karren spannen und bislang seien Angler im Hafen immer geduldet gewesen, bis zu diesem Vorfall. Und er kenne die Fakten sehr genau, da der zuständige Sachbearbeiter des Bürgermeisters sein Studienfreund wäre. Zudem wäre er im Vorstand des Landesverbandes VDSF." Bei mir: Sprachlosigkeit! Gerade so, als müßten wir Angler uns eine Duldung erst verdienen. Ebensowenig wie Fußgänger als schwächste Teilnehmer im Straßenverkehr nur geduldet wären und ohne eigenen Rechtsanspruch, sind wir Angler in Häfen nur geduldet. Wir haben das gute Recht des "freien Fischfangs mit der Handangel" (§§ 2 u. 4 LFischG S-H) in Küstengewässern, zu denen auch Häfen gehören! Das ist gutes altes preußisches Fischereirecht für Jedermann im Meer! Und das sollte von Vorstandsmitgliedern unserer Verbände auch vertreten werden. Dazu sind sie da, um unsere Interessen als Angler zu vertreten und uns in der Ausübung unserer schönen, naturnahen und umweltfreundlichen Passion zu unterstützen. Aber da haben wir wohl den Bock zum Gärtner gemacht, wie man so schön sagt. Und auch Frank Buchholz hat mich in einem Kommentar auf fb "Dorsch - Meeresangeln" am 23.01.2019 als "Wutbürger" diffamiert und ich hätte wohl selbst Schuld- ja, sind wir Angler denn Querulanten oder müssen wir uns gar schämen, wenn wir unser gutes Recht einfordern? Übrigens ist mir soeben von Oliver Kubbe, Administrator bei "Dorsch - Meeresangeln", die Gruppenmitgliedschaft entzogen worden, da ihm meine Antwort auf seinen dummen Kommentar wohl nicht gefallen hat. So machen wir uns auch noch untereinander das Leben schwer.
Dieser Herr Bürgermeister und der Stadtrat mit der Bürgervorsteherin an seiner Spitze haben offenbar noch nicht begriffen, daß die Bürger nicht für sie da sind, sondern sie für die Bürger- und daß die Bürger dieses Prinzip einfordern. Und das Gleiche gilt für Verbandsfunktionäre- die Angler sind nicht für sie da. Und wenn der Bürgermeister jahrzehntealten Brauch- im Eckernförder Hafen war es noch nie verboten zu angeln- nun einfach ändert, ihm Gewohnheitsrecht und gutes Recht einfach "am Arsch vorbei geht", wie der Volksmund es drastisch formulieren würde, dann muß er schon sehr gute, zwingende Gründe vorbringen können -und diese kommunizieren. Aber das tut er partout nicht- wohl aus gutem Grund. Er und der Stadtrat mit der Bürgervorsteherin an seiner Spitze hüllen sich in Schweigen, mauern!
Tja, so siehts aus im "Ostseebad Eckernförde, Lebensfreude wie Sand am Meer" und mit Angelverbot gratis! Warum wirbt Eckernförde im Stadtleitbild, es wäre "gut für Körper und Seele" und "freut sich auf seine Gäste", ohne einen Hinweis, daß das Angeln nur auf der Außenmole gestattet ist? Natürlich würde ein Großteil jener Feriengäste, die sich auf ein paar entspannte Angeltage gerade zur Herings- und Makrelensaison freuen, einen gastfreundlicheren Urlaubsort suchen, wenn sie sich nun auch noch ihren Platz mit den einheimischen Anglern auf den doch ziemlich begrenzten 90 Metern der Außenmole teilen müssen, während die weiten Wasserflächen des Außenhafens mit Hunderten von Metern an Kaianlagen und den Uferanlagen auf Borbyer Seite aber gesperrt sind. Will man Urlauber nach z.T. Hunderten von Kilometern Anfahrt erst vor Ort ihren Irrtum verdeutlichen und sie etwa unter Polizeieinsatz vertreiben?
In anderen, gastfreundlicheren Hafenstädten an der Ostsee, weiß man den touristischen Nutzen ihrer angelnden Besucher zu schätzen und würde ein derart rigides Vorgehen wohl als kontraproduktiv betrachten. In Kappeln gehen während der Heringssaison sogar Hunderte Angler im kleinen Hafen dem Heringsfang nach, trotz engem Fahrwasser mit häufig starker Strömung, regelmäßig an- und ablegender, touristischer Schleischiffahrt, zahlreichen, kreuzenden Booten vor der Öffnung der Klappbrücke- durchaus nicht immer friktionslos, ohne daß aber die öffentliche Sicherheit oder der Hafenbetrieb nun ein drastisches Angelverbot erforderte. In Eckernförde hingegen sollen die im Vergleich einige Handvoll Angler in der beeindruckenden Weite des Außenhafens, ohne regelmäßigen oder ständigen gewerblichen Schiffsverkehrs, von einem Ausflugsschiff mit Gummiboot abgesehen und den wenigen Fischern, die frühmorgens und abends unbeeinträchtigt durchfahren, die öffentliche Sicherheit oder den Hafenbetrieb dermaßen gefährden, daß ein Angelverbot über einen Zeitraum von fünf Monaten gerade während der Urlaubs- und Ferienzeit gerechtfertigt wäre?
Da kann man nur noch auf Hilfe aus der Gemeinschaft der Angler selbst hoffen. Daß sie ihren Einfluß als nicht zu vernachlässigende Größenordnung in der politischen Willensbildung wahrnehmen, ihren Standpunkt in den Medien, vor allem den sozialen Medien und Netzwerken deutlich artikulieren, ihren Interessenvertretern in den Verbänden "Feuer unterm Arsch" machen, wie Volkes Stimme es ausdrücken würde. Und vor allem, daß sie sich solidarisieren und sich nicht noch untereinander und zum Teil reichlich dumm bekämpfen. Dann und nur dann wird man erfolgreich gegen behördliche Willkür vorgehen können!
 
G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
Ich bin immer erstaunt, wenn das Angeln in Häfen gestattet ist.

Das hat einen ganz einfachen Grund, wer schon mal in seinen Antrieb,einen Schnurrest hatte, der sich auf der Propellerwelle bis zum Simmering vorarbeitet, diesen zerstörte, so das Wasser in das Getriebe eindringen konnte, und in Folge dessen u.U. einen teuren Getriebeschaden davongetragen hat, fragt sich was Angler in Häfen zu suchen haben.

Und so langwierig, wie sich die Beschreibung ließt, ist es nicht bis zum kaputten Simmering, das geht fix.
 

Taxidermist

Well-Known Member
Ich bin immer erstaunt, wenn das Angeln in Häfen gestattet ist.

Das hat einen ganz einfachen Grund, wer schon mal in seinen Antrieb,einen Schnurrest hatte, der sich auf der Propellerwelle bis zum Simmering vorarbeitet, diesen zerstörte, so das Wasser in das Getriebe eindringen konnte, und in Folge dessen u.U. einen teuren Getriebeschaden davongetragen hat, fragt sich was Angler in Häfen zu suchen haben.

Und so langwierig, wie sich die Beschreibung ließt, ist es nicht bis zum kaputten Simmering, das geht fix.

Hast eigentlich Recht, Angeln gleich komplett verbieten, weil eine Schnur kann man sich ja auch außerhalb von Häfen einfahren!
So haben die Geldsäcke dann auch ihr Freizeit Reservat ganz für sich alleine, ohne auf den angelnden Pöbel achten zu müssen.

Jürgen
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Na komm' - man kann auch Bootsbesitzer sein ohne ein Geldsack darzustellen.
Ich mag Stereotype überhaupt nicht.

Es gibt halt Gebiete, die einer rechtlichen Widmung unterliegen;

Das Fängt bei Fußgängerzone oder Bürgersteig an und hört ein paar Kilometer nach Fahrwasser oder Hafenanlagen auf.

Wenn irgendeine Meinung/ Ansicht oder Interessen eines Einzelnen mehr zählen als die Widmung von Anlagen, Bauwerken durch Berufene- dann stimmt etwas mit dem Einzelnen nicht.


Zum eigentlichen Sachverhalt-

Schade, dass die Betroffenen nur eingleisig gegen diese Behandlung vorgegangen sind....
Ich hätte gleich per Anwalt überprüfen lassen, welche meiner Grundrechte und Rechte als Inhaber der Berechtigung zum Angeln in dem Gebiet ohne Rechtsgrundlage eingeschränkt wurden.......denn spätestens mit dem Auftauchen der Polizei werden diverse Rechte tangiert, wenn nicht gar eingeschränkt - und wenn bei diesen Maßnahmen die Rechtsgrundlage fehlt, wird es gefährlich für die Veranlassenden und Ausführenden
 
G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
Ja Jürgen, genau die Geldsäcke, vor allem, die im Binnenhafen liegen, die Bonzen:annoyed die stecken ja auch alle mal eben ein paar Hunderter weg für ein neues Getriebe.

Und überhaupt sollte man mal schauen, wie die Sache entstanden ist.

Und wenn ich mir den Text durchlese, von wegen Unrecht und so. Ein Hafen ist teil einer Verkehrsanlage, ich werde auch nicht ungerecht behandelt, wenn ich auf einem Autobahnparkplatz nicht Rollhockey spielen darf.

Das es die Hafenordnung für Eckernförde nicht gibt, ist doch wurscht, denn dann gilt eben die des Landes Schleswig-Holstein, und die muss nicht aus dem Hut gezaubert werden.

Im Endeffekt, waren es Angler, die der Aufforderung des Hafenmeisters nicht nachgekommen sind, so das er die Polizei dazu gerufen hat. Und die haben das Recht durchgesetzt und dann wurde so kräftig in der Brühe gerührt, bis es endlich gestunken hat, mit dem Ergebnis verboten. Das nenne ich selbst ans Bein gepinkelt.

@Dorschbremse ich denke, wenn man mit etwas Vernunft an die Sache gegangen wäre und wäre der Aufforderung nachgekommen dort nicht zu angeln und einfach ein paar Meter weiter zu gehen, wäre es gar nicht so hochgekocht, denn das Angeln war immer geduldet. https://www.shz.de/lokales/eckernfoerder-zeitung/angeln-im-hafen-wird-geregelt-id19923251.html
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Vernunft ist nach meiner Auffassung nicht gleichbedeutend mit "grundsätzlich nachgeben".... Sofern mir jemand schlüssig erklären /nachweisen kann, dass sich Verordnungen /Regelungen oder Berechtigungen geändert, verschoben etc wurden - - - okay!
Aber ich bin dafür zu wenig Preuße, obrigkeitshörig oder devot gegenüber irgendwelchen Posteninhabern zu sein.

Zu dem Zeitpunkt des ersten "Konflikts" gab es keine konkrete Regelung bzw Rechtsnorm- Punkt!
 
G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
Der Hafenmeister übt das Hausrecht aus und wenn er just zu dem Entschluß kommt das Angeln zu verbieten.....

@Dorschbremse Dein letzter Satz ist eindeutig falsch.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Das Hausrecht ist auch irgendwo festgehalten und somit vermittelbar!

Wer sich in Deutschland Rechte erwirbt (zum Beispiel Angeln), bekommt in der Regel auch seine Pflichten mitgeteilt...

Und wenn jemand mit der Ausübung des Hausrechts betraut wird, sollte das kein

sein, sondern jemand der in der Lage ist dies zu vermitteln.

Jemanden der mir ohne Nennung des Grundes oder der Rechtsnormen einen Platzverweis erteilt und diesen dann auch noch durch Ordnungskräfte durchsetzen lässt, lass ich anwaltlich abklopfen- ohne wenn und aber!
 

Pokolyt

Active Member
Na komm' - man kann auch Bootsbesitzer sein ohne ein Geldsack darzustellen.
Ich mag Stereotype überhaupt nicht.

Es gibt halt Gebiete, die einer rechtlichen Widmung unterliegen;

Das Fängt bei Fußgängerzone oder Bürgersteig an und hört ein paar Kilometer nach Fahrwasser oder Hafenanlagen auf.

Wenn irgendeine Meinung/ Ansicht oder Interessen eines Einzelnen mehr zählen als die Widmung von Anlagen, Bauwerken durch Berufene- dann stimmt etwas mit dem Einzelnen nicht.
Dem stimme ich vollkommen zu.
Um Bootsbesitzer zu sein muss man kein Geldsack sein. Das ist ein ganz dummer Spruch.
 

Pokolyt

Active Member
Hast eigentlich Recht, Angeln gleich komplett verbieten, weil eine Schnur kann man sich ja auch außerhalb von Häfen einfahren!
So haben die Geldsäcke dann auch ihr Freizeit Reservat ganz für sich alleine, ohne auf den angelnden Pöbel achten zu müssen.

Jürgen
So einen dummen Satz habe ich schon lange nicht mehr gelesen.
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Das freut vielleicht den Anwalt, aber sonst wird das nichts. Hier geht es zur Hafenordnung, die es nicht gibt.

'türlich gibt es die- habe ich auch nicht bestritten...

Für Angler sind eigentlich §10,11 und 16 relevant - unter Berücksichtigung der Maßgaben, die dem Erlaubnisschein zu entnehmen sind....

Jemand, der Ordnungspolizeiliche Aufgaben wahrnimmt bzw vertritt, weiß sich auszuweisen und seinem Gegenüber darzustellen. Genauso wie er seine Maßnahmen trifft, begründen kann - ein allgemeiner Verweis auf die Hafenordnung ist lächerlich (das wissen die selbst) - nur Schleusenmeister verstehen sich irgendwie als kleine Götter.... die haben da irgendeinen Sonderstatus ;)

Von daher ist in meinen Augen diesseits einiges schiefgelaufen bzw. im Argen - nur so ist für mich erklärbar, warum plötzlich per Schild Fakten geschaffen wurden -
 
G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
Ich tippe mal, der TO hat unheimlich viel gemein mit der hier beschriebenen Figur.
Anlass ist ein Vorfall, der sich vor drei Wochen zugetragen hat: Angler standen an der Kaimauer des Außenhafens, als ein Mitarbeiter der Stadtwerke ihnen mit Hinweis auf die Hafenverordnung das Angeln verbot. Vermutlich hatte sich ein Schiffsanlieger gemeldet, der Angst hatte, die Angelhaken könnten sein Boot beschädigen. Als die Angler sich weigerten, schaltete sich die Polizei ein und wies die Betroffenen an, nicht weiter an dieser Stelle zu angeln.
Einer davon sprach im Anschluss von einem unverhältnismäßigen und rechtswidrigen Polizeieinsatz. Sie hätten niemanden behindert oder gar geschädigt. Er bat den Bürgermeister schriftlich um eine Stellungnahme sowie um „beabsichtigte Maßnahmen“ und beschwerte sich unter anderem beim Innenministerium über den Polizeieinsatz.

– Quelle: https://www.shz.de/19923251 ©2019

Ich denke, da reicht einfach bereits der §8, wenn jemand sagt, er fühlt sich belästigt. Dann kommt auf die Ansprache das renitente Verhalten und am Ende steht da ein Verbot schwarz auf weiß auf den Schildern. Das sind keine Opfer, dass sind Angler, die durch ihr Verhalten anderen die Möglichkeit versaut haben.
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Das mit dem "Belästigen" ist relativ - gottlob nicht relativ einfach....

Darauf Verbote zu Fußen ist wirklich schwer- weil unabhängig und losgelöst von persönlichem Empfinden formuliert und genormt werden MUSS (auch das ist Deutschland ;))

Aber unabhängig davon - der Drops ist gelutscht, weil die Rechtsgrundlage offenbar für diesen Ort konkretisiert und mit dem Schild offensichtlich wurde
 
G

Gelöschtes Mitglied 11191

Guest
da bleibt nur eins meidet anglerfeindliche häfen und verklickert es nicht reichen bootsbesitzern das gebiet zu meiden...wie ich in Zukunft 300 km weiterfahren werde hinter S-H weil ich mensch 2. ter klasse wurde denn die S-H ler wollen zu meiner fischereiabgabe 21,00 euro die höchste in Deutschland...noch einen 10 ner extra weil nicht S-H ler zum kotzen diese abzocke und es kommt den Anglern nicht zugute und deswegen wird in Zukunft 14 tage Urlaub in Dänemark gemacht ist schließlich mein Geld....
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Für mich wäre ausschließlich der §32 bindend- und dann hätte es den Stinkefinger gegeben....
 
G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
Mit Sinn und Verstand konnte man erwarten, daß die Hafenordnung nicht verschütt geht, sondern tournusmäßig überarbeitet wird.

Der Stinkefinger ist selten Teil einer reflektierten Handlung.
 
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