Die EU-Fischereiminister haben sich Ende Oktober 2025 auf die Fangregeln für 2026 geeinigt. Angler dürfen wie bisher einen markierten Besatzlachs pro Tag entnehmen; Wildlachse müssen zurückgesetzt werden. Das Entnahmeverbot für Dorsch bleibt bestehen.
Das Schleppangeln auf Lachs in der Ostsee ist in Deutschland und anderen Ostseeanrainern von großer kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Bedeutung, insbesondere für einige Küstengemeinden z. B. auf Rügen (DE), Bornholm (DK) und entlang der schwedischen Südküste. Foto: DAFV, Olaf Lindner
Lachs:
Der ICES empfahl drastische Einschränkungen, um schwache Bestände zu schützen – inklusive eines Stopps der Freizeit- und Berufsfischerei auf gemischte Bestände im Hauptbecken. Küstenfischerei wäre nur in Ålandsee und Bottnischem Meerbusen während der Laichzeit erlaubt. Die empfohlene Gesamtfangmenge sinkt auf 30.000 Lachse.
Trotz dieser Empfehlung beschlossen die Minister ein „Rollover“ der bisherigen Regeln.
Dorsch:
In der westlichen Ostsee bleibt es bei einer Beifangquote von 266 Tonnen für die Berufsfischerei; die Freizeitfischerei bleibt verboten.
Weitere Vorgaben:
Laut Bundeslandwirtschaftsministerium bleiben die Bedingungen für 2026 weitgehend stabil. Die gezielte Fischerei auf Dorsch und Hering bleibt geschlossen. Hoffnung gibt es beim westlichen Hering, dessen Erholung sich fortsetzt – kleine Küstenfischereien dürfen ihn weiter in begrenztem Umfang mit passiven Geräten fangen.
Beim Dorsch ist keine Erholung absehbar; die Schließung bleibt bestehen. Die bisherigen Beifangmengen werden jedoch fortgeführt, damit die Plattfischfischerei nicht eingeschränkt wird.
Quelle: https://dafv.de/themen/politik/euro...nehmen-fangverbot-fuer-dorsch-bleibt-bestehen
Das Schleppangeln auf Lachs in der Ostsee ist in Deutschland und anderen Ostseeanrainern von großer kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Bedeutung, insbesondere für einige Küstengemeinden z. B. auf Rügen (DE), Bornholm (DK) und entlang der schwedischen Südküste. Foto: DAFV, Olaf Lindner
Lachs:
Der ICES empfahl drastische Einschränkungen, um schwache Bestände zu schützen – inklusive eines Stopps der Freizeit- und Berufsfischerei auf gemischte Bestände im Hauptbecken. Küstenfischerei wäre nur in Ålandsee und Bottnischem Meerbusen während der Laichzeit erlaubt. Die empfohlene Gesamtfangmenge sinkt auf 30.000 Lachse.
Trotz dieser Empfehlung beschlossen die Minister ein „Rollover“ der bisherigen Regeln.
Dorsch:
In der westlichen Ostsee bleibt es bei einer Beifangquote von 266 Tonnen für die Berufsfischerei; die Freizeitfischerei bleibt verboten.
Weitere Vorgaben:
Laut Bundeslandwirtschaftsministerium bleiben die Bedingungen für 2026 weitgehend stabil. Die gezielte Fischerei auf Dorsch und Hering bleibt geschlossen. Hoffnung gibt es beim westlichen Hering, dessen Erholung sich fortsetzt – kleine Küstenfischereien dürfen ihn weiter in begrenztem Umfang mit passiven Geräten fangen.
Beim Dorsch ist keine Erholung absehbar; die Schließung bleibt bestehen. Die bisherigen Beifangmengen werden jedoch fortgeführt, damit die Plattfischfischerei nicht eingeschränkt wird.
Quelle: https://dafv.de/themen/politik/euro...nehmen-fangverbot-fuer-dorsch-bleibt-bestehen