micbrtls
Member
Zu TOPBITE/Ofenloch kann ich folgendes sagen: Ich ersteigerte ein Paket mit Angelrollen, die mit den Attributen "hochwertig", TOP-Markenprodukte und einigen anderen bezeichnet waren. Als Firmen wurden ABU, BALZER, CORMORAN, DAIWA usw. aufgeführt.
Geliefert wurde meist minderwertige Ware von Lineaaffee, dies wurde in einem teuren Sachverständigengutachten und auch von 2 Angelgerätehändlern auch bestätigt! Als ich auf Vertragserfüllung bestand, wurde dies abgewiesen.
Demnach soll eine Rolle im Laden um die Ecke mit einem Preis von ca. 30 € bei Ofenloch 169 € wert sein!! Das ist der Wahnsinn.
Ich klagte dagegen und diese Klage wurde am Amtsgericht abgeschmettert, mit recht abenteuerlichen Begründungen, z. B:
- Ein Händler würde pleite gehen, wenn der Klage statt gegeben würde!
- Der Startpreis von einem € ließe schon auf schlechte Qualität deuten
- Das Gutachten sei nicht mehr von Interesse (Meine Meinung: Es sprach ja auch für mich!)
Ich legte gegen dieses Urteil Berufung ein und da kam dann noch ein weiterer Hammer:
- Das Landgericht Darmstadt hat diese Auktion als RAMSCHAUKTION / Wundertüte dargelegt, obwohl Ofenloch selber dieses so nicht gesehen hat!
- Auch wurde hier wieder die Argumentation mit dem einem € aufgegriffen!
- Die Beschreibung der EBAY-Auktion wurde somit für NICHT RELEVANT erklärt
Als ich reichlich Argumente gegen die Wunderüte eingereicht habe, wurde kurzerhand das Schreiben als nicht relevant erklärt!
Meiner Meinung nach sind die entsprechenden Gerichte nur darauf aus, GEWERBETREIBENDE Steuerzahler von deren Pflichten zu entbinden, anders kann ich mir dies nicht vorstellen.
Bei den beiden Urteilen wurden nur Argumente (egal wie haltbar oder auch logisch) gegen mich verwendet!
ARMES DEUTSCHES RECHTSSYSTEM!!
Geliefert wurde meist minderwertige Ware von Lineaaffee, dies wurde in einem teuren Sachverständigengutachten und auch von 2 Angelgerätehändlern auch bestätigt! Als ich auf Vertragserfüllung bestand, wurde dies abgewiesen.
Demnach soll eine Rolle im Laden um die Ecke mit einem Preis von ca. 30 € bei Ofenloch 169 € wert sein!! Das ist der Wahnsinn.
Ich klagte dagegen und diese Klage wurde am Amtsgericht abgeschmettert, mit recht abenteuerlichen Begründungen, z. B:
- Ein Händler würde pleite gehen, wenn der Klage statt gegeben würde!
- Der Startpreis von einem € ließe schon auf schlechte Qualität deuten
- Das Gutachten sei nicht mehr von Interesse (Meine Meinung: Es sprach ja auch für mich!)
Ich legte gegen dieses Urteil Berufung ein und da kam dann noch ein weiterer Hammer:
- Das Landgericht Darmstadt hat diese Auktion als RAMSCHAUKTION / Wundertüte dargelegt, obwohl Ofenloch selber dieses so nicht gesehen hat!
- Auch wurde hier wieder die Argumentation mit dem einem € aufgegriffen!
- Die Beschreibung der EBAY-Auktion wurde somit für NICHT RELEVANT erklärt
Als ich reichlich Argumente gegen die Wunderüte eingereicht habe, wurde kurzerhand das Schreiben als nicht relevant erklärt!
Meiner Meinung nach sind die entsprechenden Gerichte nur darauf aus, GEWERBETREIBENDE Steuerzahler von deren Pflichten zu entbinden, anders kann ich mir dies nicht vorstellen.
Bei den beiden Urteilen wurden nur Argumente (egal wie haltbar oder auch logisch) gegen mich verwendet!
ARMES DEUTSCHES RECHTSSYSTEM!!