Ofenloch/Topbite bei EBAY

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micbrtls

Member
Zu TOPBITE/Ofenloch kann ich folgendes sagen: Ich ersteigerte ein Paket mit Angelrollen, die mit den Attributen "hochwertig", TOP-Markenprodukte und einigen anderen bezeichnet waren. Als Firmen wurden ABU, BALZER, CORMORAN, DAIWA usw. aufgeführt.

Geliefert wurde meist minderwertige Ware von Lineaaffee, dies wurde in einem teuren Sachverständigengutachten und auch von 2 Angelgerätehändlern auch bestätigt! Als ich auf Vertragserfüllung bestand, wurde dies abgewiesen.

Demnach soll eine Rolle im Laden um die Ecke mit einem Preis von ca. 30 € bei Ofenloch 169 € wert sein!! Das ist der Wahnsinn.

Ich klagte dagegen und diese Klage wurde am Amtsgericht abgeschmettert, mit recht abenteuerlichen Begründungen, z. B:

- Ein Händler würde pleite gehen, wenn der Klage statt gegeben würde!
- Der Startpreis von einem € ließe schon auf schlechte Qualität deuten
- Das Gutachten sei nicht mehr von Interesse (Meine Meinung: Es sprach ja auch für mich!)

Ich legte gegen dieses Urteil Berufung ein und da kam dann noch ein weiterer Hammer:
- Das Landgericht Darmstadt hat diese Auktion als RAMSCHAUKTION / Wundertüte dargelegt, obwohl Ofenloch selber dieses so nicht gesehen hat!
- Auch wurde hier wieder die Argumentation mit dem einem € aufgegriffen!
- Die Beschreibung der EBAY-Auktion wurde somit für NICHT RELEVANT erklärt

Als ich reichlich Argumente gegen die Wunderüte eingereicht habe, wurde kurzerhand das Schreiben als nicht relevant erklärt!

Meiner Meinung nach sind die entsprechenden Gerichte nur darauf aus, GEWERBETREIBENDE Steuerzahler von deren Pflichten zu entbinden, anders kann ich mir dies nicht vorstellen.

Bei den beiden Urteilen wurden nur Argumente (egal wie haltbar oder auch logisch) gegen mich verwendet!

ARMES DEUTSCHES RECHTSSYSTEM!!
 

maesox

normal ist anders...
AW: Warnung vor Ofenloch/Topbite bei EBAY

Na da kanns einem echt Vergehen........:v



TL Matze
 

Wallerschreck

Herr der Fehlbisse
AW: Warnung vor Ofenloch/Topbite bei EBAY

das ist ja toll.. ich dachte die Beschreibung ist verbindlich! Das ist ja als würde man einen BMW ersteigern und kriegt nen Trabbi geliefert.
 

HD4ever

baltic trolling crew HH
AW: Warnung vor Ofenloch/Topbite bei EBAY

man - das ist ja sch**** #q
zu diesem ebay Anbieter gibt es aber auch schon ne speziellen Thread dazu ... bist wohl nicht der erste der mit denen nicht zufrieden ist |uhoh:
 

wobbler

pimpmaster
AW: Warnung vor Ofenloch/Topbite bei EBAY

habe 1 x dort bestellt.........nie wieder.....|gr:
war zum glück nichts teures........|rolleyes

die bewertungen müssten auch viel schlechter sein. negative werden nachweislich ummer wieder gelöscht, damit er über 98 % bleibt.
 

spin-paule

kocher-jagst
AW: Warnung vor Ofenloch/Topbite bei EBAY

Hi Michael,
das ist natürlich sehr ärgerlich und die Justiz scheint für Deinen Standpunkt nicht empfänglich zu sein.
Solche Geschichten rechtfertigen mal wieder meine Skepsis gegenüber Online-Geschäfte! Lieber zahl´ ich ein paar Euro mehr bei meinem lokalen Angelgerätehändler... und habe dafür im Streitfall einen echten Menschen aus Fleisch und Blut vor mir stehen, mit dem ich mich auseinandersetzen kann. Ist besser so für meine "Psycho-Hygiene"...
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Warnung vor Ofenloch/Topbite bei EBAY

Es hat oft vieles mehr Seiten als man beim ersten Lesen denken mag.

Mit unserem User micbrtls hatte ich schon mal zu tun:
Wegen Schleichwerbung!

Oder anders gesagt:
Es könnte hier beim Lesen der Eindruck entstehen, dass es sich bei dem User micbrtls um einen ganz "normalen Angler" handelt - es ist aber ein Tackledealer!

Warum ein Händler bei einem anderen über Ebay Schnäppchentüten ersteigern muss, um dann zu versuchen den anderen Händlern gerichtlich zu irgendwelchen Sachen verpflichten zu lassen, da soll sich jeder selber sein Teil dazu denken.

Und um eines klar zu sagen:
Ich behaupte hier in keiner Weise, dass User micbrtls mit seinen Behauptungen nicht recht hätte.
Könnte ich auch nicht, da hier nur relativ pauschale Aussagen dazu getroffen werden.
In einem Rechtstreit kann man erst was dazu sagen, wenn einem wirklich die entsprechenden Urteile etc. in Wortlaut vorliegen.

Genausowenig behaupte ich irgendwas zu dem Angebot Topbite/Ofenloch - weder positiv noch negativ.


Aber eines behaupte ich:
Es ist schlicht zum koxxxx, wenn immer wieder versucht wird, das Angerboardforum zu solchen privaten/geschäftlichen Streitereien (aus) zu nutzen!!


Es hat ja dazu wohl nicht umsonst ein Gerichtsurteil gegeben!

Sollte das hier in irgendeiner Form nur im geringsten ausarten, wird der Thread sofort geschlossen!!
 
AW: Warnung vor Ofenloch/Topbite bei EBAY

Würde man mich fragen, ich würde JEDEM von einem Kauf dort abraten. Dafür habe ich schon zu viele Dinge von dieser Firma lesen müssen, die in Meinen Augen zwar vielleicht rechtlich legal sein mögen, aber meiner Meinung nach zutiefst unmoralisch sind.

Wie auch schon seinerzeit in Sachen Versandkosten scheint wohl auch hier der Verkaufserfolg in nicht wenigen Fällen in den Lücken der Gesetze zu liegen und im Kleingedruckten - nicht aber in Service, Qualität und Ehrlichkeit, die man eigentlich von einem Geschäftspartner erwarten würde.
 

spin-paule

kocher-jagst
AW: Warnung vor Ofenloch/Topbite bei EBAY

Interessante Perspektive. Danke, Thomas!
 

hotte50

born to fish
AW: Warnung vor Ofenloch/Topbite bei EBAY

ich will niemanden zu nahe treten.....aber wer sich nur ein kleines bisserl bei ebay auskennt der sollte sehr genau die Bewertungen lesen.....und sich genau überlegen wo er mitbietet.

Hast Du dich von einem Anwalt vertreten lassen ? Ich glaube kaum, das 2 !!!! Instanzen hier einen gewerblichen Händler bevorzugen. Das ganze macht doch einen sehr merkwürdigen Eindruck auf mich.

Gruß
Hotte50
 
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Thomas9904

Well-Known Member
AW: Warnung vor Ofenloch/Topbite bei EBAY

Ich glaube kaum, das 2 !!!! Instanzen hier einen gewerblichen Händler bevorzugen
Da beide Parteien gewerbliche Händler sind, hat ein Urteil - egal wies ausging - in jedem Fall einen gewerblichen Händler "bevorzugt":)))
 

hotte50

born to fish
AW: Warnung vor Ofenloch/Topbite bei EBAY

Da beide Parteien gewerbliche Händler sind, hat ein Urteil - egal wies ausging - in jedem Fall einen gewerblichen Händler "bevorzugt":)))


stimmt....aber ich hatte vor meinem Posting deines dazu nicht gelesen. Aber nach deinen Andeutungen dazu und dem Profil von micbrtls kommt mir diese Sache noch merkwürdiger vor :q

Gruß
Hotte50
 
AW: Warnung vor Ofenloch/Topbite bei EBAY

Ein nettes Licht, was Du da eingeschaltet hast, Thomas.

Andererseits muss ich nochmals betonen, dass mir besagte Firma deswegen in bleibender Erinnerung ist, dass sie sich wohl dadurch oft einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, indem sie ziemlich wirr oder unverständlcih, aber auch versteckt Dinge mit in Sonderbedingungen und Kleingedrucktes packen, die den Preis am Ende gegenüber anderen Mitbewerbern dann eben nicht so günstig gestalten, wie er auf den ersten Blick aussieht.

Ich habe das Beispiel schon mehrfach erwähnt: Wenn der ALDI mit dem Verweis auf seine 5 SAeiten langen und klein gedruckten AGBs ein neues Laptop damit bewirbt, dass es nur 5 Euro kostet, in den AGBs jedoch steht, dass beim Kauf eines Laptop beim Verlassen des Ladens eine spezielle Laptopbverkaufsbearbeitungsgebühr in Höhe von 500 Euro zu entrichten sei, dann hat der Aldi sich dadurch gegenüber den Mitbewerbern, die das gleiche Produkt für 505 Euro bewerben, einen Wettberbsvorteil verschafft, nämlich den, dass der potenzielle Kunde schonmal mit dem Produkt in der Hand im Laden an der Kasse steht. Auf den ersten Blick jedoch ist es eben ein Schnäppchen, auf den zweiten kriegst Du das mit etwas kundenfreundlicheren und transparenteren Werbemethoden anderswo vielleicht fürs Gleiche Geld, fühlst Dich aber nicht doch irgendwei über den Löffel barbiert.

Diese Firma scheint allerdings genau mit diesen "auf den ersten Blick" Käufern ein gutes Geschäft zu machen.
 
D

Dxlfxn

Guest
AW: Ofenloch/Topbite bei EBAY

Solche Fälle wirds solange geben, wie Leute glauben, irgendjemand hätte irgendetwas zu verschenken - und sie sind so klug, diesen Idioten auch noch zu erkennen.
Gehe zu einem vernünftigen Händler und bezahle was die Sache Wert ist. Sonst jammer nicht!
 

Zander01

Member
AW: Ofenloch/Topbite bei EBAY

Tja es ist nicht immer alles Gold was glänzt!

@micbrtls
Ich kann dich einerseits verstehen, wer will schon Schrott für sein gutes Geld haben. Vollkommen richtig und zu recht das du wütend bist. Dennoch kann man solche Angelegenheiten auch vorerst über Ebay regeln, dazu gibt es auch die Hilfe von Ebay bei Problemen mit "offene Rechnungen und nicht gelieferten Waren, bis hin zu Waren die nicht mit der Beschreibung zusammenpassen".

Auf der anderen Seite verstehe ich überhaupt nicht warum du gleich zu Gericht laufen musst. Auch wenn jemand einen Artikel mit 1000€ anbietet der aber nur 100€ wert ist, so muss ich ja nicht mit bieten und lass es einfach. Auch würde ich dir nahelegen bei solchen Auktionen die Beschreibung genau durchzulesen. Wenn dort schon steht "gebraucht" oder Neuwertig, dann muss man damit rechnen, dass es sich nicht um einen Artikel handelt der Fabrikneu ist. Der Artikel kann nach paar Stunden schon so derartig desolat sein oder aussehen, aber man kann Ihn immer noch als Neuwertig bezeichnen.

So nun zu meiner persönlichen Meinung über diesen Vorfall.
Wie schon Thomas9904 gesagt hat bist du gewerblicher Händler.
Ich denke du wolltest den Artikel bei Ebay ersteigern und dann als gewerblicher Händler wieder verkaufen. Wenn diese Vermutung stimmen sollte, dann finde ich dieses als eine Frechheit gegenüber den Endkunden. Wenn ich zu meinen Fachhändler gehe, dann will ich Fabrikneue Produkte und nicht Kramsch aus Ebay. Im Endeffekt schadest du dir ja eigentlich nur selbst. Wenn jemand mit dem Artikel wiederkommt und es reklamieren möchte - musst du den Hintern dafür hinhalten.

Sollte ich unrecht haben und du wolltest den Artikel für private Zwecke nutzen, dann entschuldige ich mich jetzt schon und bitte vergiss den letzten Absatz.
 

friggler

Member
AW: Ofenloch/Topbite bei EBAY

Grundsätzlich wundert es mich schon das bei einigen Anbietern das UWG nicht greift und der Gesetzgeber bzw. Gerichte die "Werbemethoden" nicht als teilweise rechtswidrig einstufen.
Die Gesetze wurden ja zum Schutz der Verbraucher sp. für Werbung verschärft...

Die Fantasiepreise im Vergleich zu anderen Anbietern und die Versandkosten und die unübersichtlichen Vertragsklauseln und die Übertreibungen bei den Angebotsbeschreibungen und die unflexible Versandpraxis-meist nur überteuerter Einzelversand und die Bewertungen der Käufer und auch der Umgang mit Kunden (auch Antworten bei der Bewertung) und die sehr grosse Menge zurückgenommener Bewertungen und die Menge der von Ebay wg. Verstoss gelöschten Antworten und der Umgang mit Reklamationen und der Auftritt hier im Board beim CFxxx und, und, und... sind für mich ein ausreichender Grund die Angebote von Ofenloch vornherein von der Suche auszuschliessen. Ich würde dort auch kein Schnäppchen kaufen wollen - um solche Händler/Verkaufspraxis nicht zu unterstützen. Ist aber nur meine Meinung.

Deshalb finde Ich den Versuch von micbrtls sehr gut und die Begründungen des Gerichts - wenn es so war - äußerst befremdlich.

Dank Thomas erscheint das ganze ja jetzt in einem anderen Licht.
Da frage Ich mich warum ein Händler im Abmahnungsparadies Deutschland nicht versucht das ganze per Abmahnung zu regeln (Wettbewerbsvorteil wg. irreführender Werbung oä.)- oder war das ein Abmahnungsverfahren??? Dann würde Ich die Argumente des Gerichts eher nachvollziehen können...

Ist natürlich nur meine persönliche Meinung...

@Zander01
Wie kommst du auf gebrauchte Ware?

Gruss
Andreas
 

Zanderfänger

Active Member
AW: Ofenloch/Topbite bei EBAY

@Zander01

Bei aller Ehre kann ich nicht verstehen was micbrtls verbrochen haben soll!? Ob er nun "gewerblich" ist oder nicht, so steht ihm doch das Recht zu, genau die Ware die er laut Angebot gekauft hat auch zu erhalten. Was er damit macht ist eigentlich sein Bier und wo er seine Waren einkauft ist seine Sache. Wenn Du bei Ebay den Mangel meldest kommt eh nix bei raus. Habe damit Erfahrungen gesammelt, klar dass die die Kohle etc. nicht gerne stellvertretend abdrücken wollen. #h
 

Zander01

Member
AW: Ofenloch/Topbite bei EBAY

@Zander01
Wie kommst du auf gebrauchte Ware?

Gruss
Andreas

Ich habe nicht gesagt das es "gebrauchte" Ware ist bzw. war.
Wenn man bei Ebay einen Artikel versteigern möchte, kann man dieses als Verkäufer einstellen. (NEU oder GEBRAUCHT).
Wenn mich ein Artikel anlacht und ich diesen haben möchte dann lese ich mir die Beschreibung genau durch. Wenn dann dort steht es handelt sich um einen "gebrauchten" Artikel dann sollte mir als Käufer im Vorhinein klar sein, dass die Ware nicht Fabrikneu sein kann.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Ofenloch/Topbite bei EBAY

Nochmal:
Ich behaupte weder, dass der eine noch der andere hier Recht oder Unrecht hat.

Was mich so ärgert ist dass immer wieder versucht wird das Anglerboardforum zu instrumentalisieren für geschäftliche Zwecke!

Da hier nur ständig wieder spekuliert wird, was gewesen sein könnte, aber keinerlei Fakten auf dem Tisch liegen, keiner die genaue Ausschreibung der Auktion kennt, keinerlei komplette Urteilsbegründung o. ä. vorliegt, werde ich den Thread hier dichtmachen - bringt ja definitiv nix!

Es wird ständig nur weiter spekuliert und das Forum hier weiter - für welche damit verfolgten Zwecke auch immer - instrumentalisiert.

Wollen wir nicht, brauchen wir nicht!!
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
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