Nur noch 5 Kg Fisch aus Norwegen ?

leopard_afrika

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AW: Nur noch 5 Kg Fisch aus Norwegen ?

lese dir bitte alle links von mirdurch da findest du auch was zu vereinfachten zollbedingungen, resultierend u.a. aus dem schengener abkommen und den damit verbundenen zollabkommen, aber um euch zu beruhigen, werde ich morgen nochmals eine anfrage an den zoll senden.
 

skuromis

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AW: Nur noch 5 Kg Fisch aus Norwegen ?

lese dir bitte alle links von mirdurch da findest du auch was zu vereinfachten zollbedingungen, resultierend u.a. aus dem schengener abkommen und den damit verbundenen zollabkommen, aber um euch zu beruhigen, werde ich morgen nochmals eine anfrage an den zoll senden.

Ich las mir die Links durch.
Lies Du bitte mal diesen:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Schengen.html
Zeige mir bitte einen Absatz, der von Zollbestimmungen handelt.
Ich zitiere mal, was im Schengener Abkommen geregelt ist:

"
Regelungsgegenstände


  1. Die Angehörigen der Staaten, die den Schengen-Besitzstand (sog. Acquis) vollständig anwenden (siehe unten), können die Binnengrenzen der Anwenderstaaten an jeder Stelle und kontrollfrei überschreiten.
  2. Drittstaatsangehörige, die über ein von einem Staat, der den Schengen-Besitzstand vollständig anwendet (siehe unten) ausgestelltes, in der räumlichen Gültigkeit nicht beschränktes Visum (Besuchs- und Geschäftsaufenthalte von bis zu drei Monaten pro Halbjahr sowie Transit- und Flughafentransitvisa) verfügen, dürfen sich im Rahmen der Gültigkeit und des Zwecks der Visa auch in den anderen Schengen-Vollanwenderstaaten aufhalten; bei Passieren der Binnengrenzen unterliegen auch sie keinen Kontrollen.
  3. Alle Angehörigen dritter Staaten, die sich mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung legal in einem Schengen-Vollanwenderstaate aufhalten, können mit einem gültigen Reisepass visumfrei bis zu 3 Monaten pro Halbjahr in die anderen Schengen-Vollanwenderstaaten reisen.
  4. Harmonisierte Visumpolitiken der Mitgliedstaaten (gemeinsame Liste der Drittstaaten, deren Staatsangehörige visumpflichtig sind).
  5. Außengrenzkontrollen nach einheitlichem Standard.
  6. Zugriff der Mitgliedstaaten auf das Schengener Informationssystem (SIS), das schengenweite Personen- und Sachdaten umfasst , insbesondere zu Fahndungszwecken.
  7. Enge polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit.
  8. Gemeinsame Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität.
  9. Zuständigkeitsregeln für die Durchführung von Asylverfahren, inzwischen ersetzt durch die Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 (sog. Dublin-II-Verordnung)"
Quelle: siehe obigen Link.
Das einzige was man für Norwegen nicht braucht, ist das tiermedizinische Gutachten für mehr als einen Kilo Fisch. Sonst fällt es offenbar sehr wohl unter die Zollregelungen für Drittländer.

Gruß,
Marc.
 

leopard_afrika

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AW: Nur noch 5 Kg Fisch aus Norwegen ?

Einfuhr im Reiseverkehr

Auch wenn Fischereizeugnisse oder Muscheln im privaten Reiseverkehr eingeführt werden, sind besondere Vorschriften zu beachten.
Die private Einfuhr von Fischereierzeugnissen und Muscheln unterliegt neben lebensmittelrechtlichen auch veterinärrechtlichen Vorschriften nach dem Tierseuchenrecht. Die veterinärrechtlichen Regelungen zur Einfuhr von Fisch (z.B. Lachs aus Alaska) und anderer tierischer Lebensmittel sind europaweit durch die VO (EG) Nr. 136/2004 festgelegt. Demnach dürfen Erzeugnisse tierischer Herkunft ohne veterinärrechtliche Dokumente nur noch bis zu einer Menge von 1 kg eingeführt werden. Diese Verordnung ist zum 01. März 2004 in Kraft getreten.
Wird eine Menge von mehr als 1 kg eingeführt, ist die Einfuhr nur über Zollstellen möglich, an die eine Grenzkontrollstelle (sog. Grenzveterinärstelle) angegliedert ist, da eine veterinärrechtliche Abfertigung nach den Bestimmungen des gewerblichen Verkehrs (Untersuchung, Vorlage von Dokumenten etc.) erfolgen muss. Grenzkontrollstellen gibt es beispielsweise an den Flughäfen Berlin-Schönefeld, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München oder Stuttgart.
Ausnahme:
Von diesen Vorschriften ausgenommen sind Fischereierzeugnisse und lebende Muscheln aus den Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR, insbesondere aus Norwegen und Island. Für Sendungen aus diesen Staaten gelten die erleichterten Bestimmungen zum Verbringen von Fischereierzeugnissen mit Ursprung aus den Mitgliedstaaten der EU.

Diese resultieren aus Zollabkommen, die nach Schengen getroffen wurden.
 
AW: Nur noch 5 Kg Fisch aus Norwegen ?

@ leopard africa: "Die Alkmengen auf www.norwegen-portal ( zeilen 1-4) stimmen mi den zollmengen überein. man darf einführen: 1l 22-60% + 1,5l 2,5-22%+ 2l 2,5-4,75 % (Bier)- Zeilen 1,3,4
oder 1,5l 2,5 2,5-22%+ 1,5l 2,5-22% ( zusammen also 3l wie in den Zollbestimmungen bei toll.no)+ 2l 2,5-4,75 % ( Bier)- Zeilen 2,3,4
Personen unter 20 dürfen nur die Version Zeilen 2,3,4"

Der Haken an der Sache ist bei folgenden Punkten : 1.: "1,5 + 1,5 steht da nicht , sondern (Originaltext) "oder 3 Liter alkoholische Getränke mit
einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5
Volumenprozent und höchstens 22
Volumenprozent." (Originaltext Ende)
sowie 2. (Originaltext) :"2 Liter Bier mit einem Alkoholgehalt von mehr
als 2,5 Volumenprozent (Jetzt kommt der Haken:))
oder 2 Liter andere alkoholische Getränke
mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5
Volumenproszent und höchstens 4,7
Volumenprozent"

Der Zoll macht hier einen Unterschied zwischen Bier und "anderen Alkoholischen Getränken von mehr als 2,5 bis 4,7 %"

Das heist, wenn Du Pokulator in Dosen mit 7 oder 8 % mitschleppst, ist das auch Bier.|supergri|supergri|supergri

Grüße

Dorschsearcher

P.S. : Ich denke das reicht dann. Sonst kommen wir vor lauter Gesetze lesen nicht mehr zum Angeln. Auch sind wir bisher in Norwegen nicht verdurstet.:):)
 

leopard_afrika

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AW: Nur noch 5 Kg Fisch aus Norwegen ?

Wie versprochen, hatte ich mich per Mail an den Zoll gewandt, heute kam die Antwort. Leider darf ich diese nicht veröffentlichen. Deswegen versuche ich morgen den Pressesprecher anzurufen ( heute war er nicht mehr erreichbar), damit ich etwas bekomme, was ich hier auch veröffentlichen kann.
Nur so viel vorweg, da das ja mit meinen bisherigen Postings zu 100 % übereinstimmt. Fische und Muscheln unterliegen beim Selbstverbrauch keinen veterinärärztlichen Auflagen.
 
Zuletzt bearbeitet:

leopard_afrika

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AW: Nur noch 5 Kg Fisch aus Norwegen ?

So, habe mit dem Pressesprecher vom HZA Berlin gesprochen, da er gerade am Flughafen unterwegs war, habe ich ihm noch einmal eine Mail geschickt mit der Bitte, mir eine offizielle Stellungnahme zur Problematik der Einfuhrmengen für selbstgefangenen Fisch aus Norwegen/ Island zukommen zu lassen, die wir hier und bei www.norwegen-portal.de veröffentlichen können. Sobald ich diese Stellungnahme habe, hört ihr hier von mir.
 

leopard_afrika

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AW: Nur noch 5 Kg Fisch aus Norwegen ?

Ist ja nicht das Ding im Zeitalter von Internet und Flatrates. :) Und das es klärungsbedürftig ist, zeigen eure Meldungen von Zollkontrollen u.ä. und auch mehrere unterschiedliche Meinungen von Zollmitarbeitern bei meinen Recherchen.
 

leopard_afrika

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AW: Nur noch 5 Kg Fisch aus Norwegen ?

So, hatte jetzt den Anruf von Herrn Kulus, Pressesprecher vom HZA Berlin:
Der Fisch gilt zollrechtlich als Reisemitbringsel.
Die Reisefreigrenze beträgt 175,- EUR. Reisemitbringsel, die die Mengen- oder
Wertgrenzen überschreiten, müssen mündlich angemeldet werden. Die
Einfuhrabgaben können anhand eines pauschalierten Abgabensatzes berechnet
werden, wenn der Wert der abgabenpflichtigen Waren je Reisender den Betrag von
350,- EUR nicht übersteigt. Die pauschalierten Abgabensätze beinhalten alle
Abgabenarten. Der pauschalierte Abgabensatz bei einer Einfuhr z.B. aus Norwegen
beträgt 10% des Warenwertes. ( Für diesen Warenwert gibt es wohl Vergleichstabellen)

Anmerkung von mir: Bei 15 kg Filet würde ich bei den derzeitigen Warenwerten im Laden für tiefgefrorenen Fisch ( Seelachs 4,99€/kg, Kabeljau 6,99€/ kg ) weit unter 175 € sein.
 

Yupii

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AW: Nur noch 5 Kg Fisch aus Norwegen ?

erst mal recht herzlichen Dank für Deine Mühe.#6
Bei uns kostet Kabeljau 16,99 / kg. Da wäre knapp über 10 Kg Filet schluss.
 

stefanwitteborg

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AW: Nur noch 5 Kg Fisch aus Norwegen ?

...jep, bei uns kostet er genauso viel...
...aber es gibt eine 5 kg Einfuhrregelung aus nicht EU-Ländern...
...da sind die 15 kg aus Norwegen schnuppe, nur normalerweise kontrolliert der deutsche Zoll nicht...
 

leopard_afrika

Active Member
AW: Nur noch 5 Kg Fisch aus Norwegen ?

@stefan,
schau dich doch bei zoll.de ( suche nach "fische norwegen") mal um, die einfuhrgrenzen aus nicht- eu- ländern gelten nicht für norwegen und island, habe ich auch schon mehrfach hier geschrieben und verlinkt.
zum preis für kabeljau schaue ich morgen mal bei kaufland. ;-) kann sein, daß ich das mit rotbarsch verwechselte.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Nur noch 5 Kg Fisch aus Norwegen ?

Preis für Kabeljau/Dorsch im Einzelhandel schwankt je nach Saison/Angebot zwischen ca. 14 bis weit über 20 Euros für Einzelhandel.
 

Nick_A

Tarpon-Fänger
AW: Nur noch 5 Kg Fisch aus Norwegen ?

Preis für Kabeljau/Dorsch im Einzelhandel schwankt je nach Saison/Angebot zwischen ca. 14 bis weit über 20 Euros für Einzelhandel.

Ist für Qualitätsware so sicher richtig...allerdings ist es sicher eine Frage, welcher Preis zur Berechnung des Zollwerts angesetzt wird.

Seellachs sieht man bei "Rewe, Toom, etc." regelmäßig für EUR 5 je Kilo (fragt aber nicht nach der Qualität ;) ), Dorschfilet auch schon für EUR 10 je Kilo.

Wenn man dann auch noch bei Aldi in die Tiefkühltruhe schaut (als Ansatz des "niedrigstmöglichen Preises"), dann ist für Dorsch auch schon ´nen Preis unter EUR 10 möglich.

Wenn diese Preise als "zu verzollender Wert" angenommen werden würden, dann könnte man locker 15kg mitnehmen !


Die Frage ist aber vielmehr: Ist der Endverbraucherpreis den wir hier in Deutschland zahlen der entscheidende Preis ?


Nach meiner Meinung definitiv nicht !

Wenn dies so wäre, dann müßte man für importierte Ware aus den USA (Urlaubseinkäufe ;) ) ja auch den eventuellen Zoll/MwST nicht auf den USA-Kaufpreis zahlen, sondern auf den Preis, den das Tackle in Deutschland kosten würde ... das ist ja definitiv nicht so !

Vielmehr muss -nach meiner Einschätzung- der Preis der Ware aus dem zu exportierenden Land (in diesem Fall Norwegen) gerechnet werden !

Frage müßte also eher lauten :
1. Was würde der Dorsch bei einem direktem Kauf von der Fischfabrik kosten ... oder aber
2. Was hätte das Dorschfilet an Wert, wenn es an die Fischfabrik verkauft werden würde (der Preis ist sicher noch niedriger...liegt derzeit bei ca. NOK 30-40 je Kilo Dörschlein, je nach Qualität und Saison) !"

Nochmals...nach meiner Meinung ist der Preis eines Gutes in Deutschland für die Errechnung des Zollwerts absolut irrelevant !
 

Hendreich

angelfreak65
AW: Nur noch 5 Kg Fisch aus Norwegen ?

Der wäre ja bei meinem 15 kg Seeteufel ende der Fahnenstange gewesen. Wenn ich richtig informiert bin kostet das Kilo über 30 €.

Gruß Steffen
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Nur noch 5 Kg Fisch aus Norwegen ?

@ Nick_A:
Das was Leopard hier rausgefunden hat, hab ich schon bei den ersten Diskussionen um die 15 Kilo - Regel geschrieben und mich auch damals mit dem Zoll in Verbindung gesetzt.

Entweder man kann den Wert mit einer gültigen Rechnung belegen, oder der Zoll ermittelt den Wert.

Dabei gilt der marktübliche Einzelhandelspreis in Deutschland. Ist der nicht bekannt, wird der vom Zoll ermittelt, auch per Internet - oder vom Zoll geschätzt und festgesetzt.

Nicht dabei vergessen, dass die 175 Euros die gesamten Reisemitbringsel umfasst und nicht alleine Fisch. Also die Multebeerenmarmelade, den Norwegerpulli und, und, und - nur was dann noch über ist, kanst Du "in Fisch" einführen ohne zu verzollen.
 

leopard_afrika

Active Member
AW: Nur noch 5 Kg Fisch aus Norwegen ?

Ende der Fahnenstange ist nicht unbedingt, zwischen 175,01 € und 349,99 € bezahlt man 10% des Warenwertes pauschal. Alles andere nur per PN, da ich niemanden in die Pfanne hauen werde. :)
 
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