NRW - Erlaubnisschein - Fischereischein zwangsweise notwendig?

rheinfischer70

Well-Known Member
Ich hatte mich schon immer gewundert, wieso die Vereine und auch Organisationen wie die RFG nur Erlaubnisscheine nach dem Vorlegen eines gültigen Fischereischeins ausgehändigt haben. Wenn der Fischereischeinschein nicht verlängert war, gab es auch keinen Fischereischein.
Der §17 Absatz 2 des Landesfischereigesetzes NRW sagt folgendes:
§17 (2) Der Fischereierlaubnisvertrag darf nur mit Personen abgeschlossen werden, die Inhaber eines Fischereischeins sind.

Meine Frage ist, ob es möglich wäre, die jährlichen "Erlaubnisscheine" per Post an die Vereinsmitglieder zu schicken, wenn die Gültigkeit an das Vorhandensein eines gültigen Fischereischein gekoppelt ist.
Im Sinne von: Dieser Schein ist nur in Kombination mit einem gültigen Fischereischein ein Fischereierlaubnisschein.

Es geht darum, den unglaublichen Zeitaufwand der jährlichen Papierausgabe zu entbürokratisieren, den Vorstand zu entlasten und zeitgestressten Mitgliedern die Termineinhaltung/ teils sehr weite Anfahrt und Warteschlange zu ersparen.

Hat jemand diesbezüglich von euch Erfahrungen sammeln können?
 

Lajos1

Well-Known Member
Hallo,

bei uns wurden heuer die Erlaubnisscheine wegen Corona ausschließlich mit der Post versandt.
Ob der Fischereischein gültig ist oder nicht, kann (zumindest in Bayern) die Ausgabestelle prüfen, ein Muss ist das aber nicht, sondern liegt in der Verantwortung des einzelnen Anglers. Mein Neffe hatte mal das Verlängern vergessen und wurde von der Polizei kontrolliert. Kostete als Ordnungswidrigkeit 60 Euro.

Petri Heil

Lajos
 

rheinfischer70

Well-Known Member
Vielen Danke für die Antworten. Sorry, Fischerei ist Ländersache und damit kann es keinen Bundesfischereischein geben. In NRW gibt es ja extra diesen Paragraphen.
Zu Corona ist vieles anders.

Wäre interessant, ob dieser Paragraph so ausgelegt werden kann, dass Erlaubnisscheine versendet werden dürfen. Und sei es mit Zusatzbestimmungen wie im Eingangspost beschrieben.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

§17 (2) Der Fischereierlaubnisvertrag darf nur mit Personen abgeschlossen werden, die Inhaber eines Fischereischeins sind.
Auf welche Weise man sich überzeugen muss, dass der Vertragspartner Inhaber eines Fischereischeins ist, steht da aber nicht.

Und bei den Bußgeldvorschriften hab ich auch nichts bezüglich §17 (2) gefunden.

Wenn eure Mitglieder bei Aufnahme in den Verein den Schein vorzeigen und jedes Jahr versichern, weiterhin Inhaber eines Fischereins zu sein, würde es mich wundern, wenn ihr wegen des Postversands als Aussteller Probleme bekämt.

Ich nehme auch an, dass Erlaubnisscheine in NRW auch online erteilt werden können, wenn der Erwerber z.B. eine digitale Kopie seines Fischereischeins hochlädt. Dann sollte das für Postversand ähnlich gelten.

Aber rechtsverbindliche Auskunft kann da wohl nur die betroffene Behörde geben.
 

vonda1909

Well-Known Member
In Niedersachsen braucht man den nicht und Tageskarten kannst du kaufen ohne Vorlage des Prüfungszeugnis. Nur bei einer Kontrolle bist du in der Beweispflicht das du berechtigt bist die Erlaubniskarte zu erwerben.
 

u-see fischer

Traurig ich bin
Bei Hejfish kann man doch Angelscheine auch online kaufen, da legt doch auch niemand seinen Fischereischein jedes mal vor. Beim Kauf bestätigt man, dass man im Besitz aller benötigter Dokumente ist und fertig.
So verkauft der RFG auch die Scheine für Rhein und andere Gewässer.
 

Taxidermist

Well-Known Member
In meinem Verein in BW argumentiert die Rentner Gang genau so, also das der Ausgebende die Gültigkeit des Fischereischeins überprüfen muss und erst dann die Gewässerkarte ausgestellt werden darf?
Keine Ahnung ob dies so richtig ist, aber die sind sowieso kontrollwütig, würde mich nicht wundern wenn dies nur eine Art von vorauseilendem Gehorsam ist?
Jedenfalls bin ich im Januar extra dafür ca.650km gefahren, um dieser Kontrolle zu genügen.

Jürgen
 

Danielsu83

Well-Known Member
Hallo,

also in NRW dürfen die Scheine versendet werden. Macht unser Verein seit mindestens 21 Jahren so. Wir hatten das sogar mal mit der zuständigen Fischereibehörde diskutiert, weil wir unzureichende Rücklaufqouten hatten.

Mfg

Daniel
 

rheinfischer70

Well-Known Member
Hier eine Info von der Hejfishseite.
Die prüfen das manuel.


In Bundesländern, in denen beim Angelkartenkauf der Fischereischein vorgelegt werden muss, wird über hejfish.com der Fischereischein – einmalig im Gültigkeitszeitraum via Scan oder Foto – über das Smartphone oder über den PC vom Angler eingereicht. Erst nach manueller Prüfung und Freigabe durch die hejfish-Administratoren kann der Angler eine Angelkarte kaufen
 

Danielsu83

Well-Known Member
Hallo,

an deren Stelle ist das sicherlich der richtige Weg. Als Verein kann man ja bei der Aufnahme schon überprüfen ob die Mitglieder überhaupt einen Schein haben. Und im Gegensatz zu Hejfish habt ihr auch die Möglichkeit am Gewässer zu kontrollieren.

Mfg

Daniel
 

Tobias85

Well-Known Member
also in NRW dürfen die Scheine versendet werden. Macht unser Verein seit mindestens 21 Jahren so. Wir hatten das sogar mal mit der zuständigen Fischereibehörde diskutiert, weil wir unzureichende Rücklaufqouten hatten.
Bei uns läuft das genauso: Wer nicht zur Hauptversammlung geht, bekommt die Papiere zugeschickt, haben Gewässer in NRW und NDS.

In Niedersachsen braucht man den nicht und Tageskarten kannst du kaufen ohne Vorlage des Prüfungszeugnis.
Theoretisch ja, aber letztendlich entscheiden die Vereine selbst, ob sie das Zeugnis oder den Fischereischein sehen wollen bzw. ob die ausgebenden Stellen sich diese vorzeigen lassen müssen. Ich wurde bisher immer danach gefragt.
 

Thomas.

Heckbremser
ich sehe das mal so, wenn ich jemanden eine Angel ( oder Auto) verkaufe interessiert es mich nicht ob er damit fischen (fahren) darf, anders sieht es aus wenn ich jemanden am Wasser eine Rute in die Hand drücke und sage mach mal (fahr mal) da müsste ich mich vorher davon überzeugen das er das darf (nicht kann)
 

Lajos1

Well-Known Member
Im Erlaubnisschein müsste ja drin stehen, dass dieser nur mit einem gültigen Fischereischein ein Erlaubnisschein ist. Ohne Fischereischein ist das kein Erlaubnisschein.
Hallo,

steht, zumindest bei meinem Verein, auch in etwa so drin.
Fischt jemand mit Erlaubnisschein und ohne gültigen Fischereischein, begeht er aber keine Fischwilderei (Straftat) sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Da aber mittlerweile bei uns sehr viele den Fischereischein auf Lebenszeit haben, kommt das mit dem Vergessen der Verlängerung immer weniger vor.

Petri Heil

Lajos
 

rheinfischer70

Well-Known Member
Mir geht's letztendlich nur um eine Vereinfachung. Da ich im Verein Verantwortung tragen soll, beschäftige ich mich vorab mit so etwas.
Auf meine Anfrage diesbezüglich explodierte ein altes Mitglied mit dem Hinweis, dass mit dem Versand der Erlaubnisscheine gegen das Fischereigesetz in NRW im Eingangsthread verstoßen wird. Eine Auslegung ist nicht möglich, da der Paragraph eindeutig ist und damit Punkt!
Ich sehe das differenzierter und versuche einen Punkt zu finden, in dem der Versand ermöglicht wird und dem Gesetz genüge getan wird.

Obwohl das ungelegte Eier sind, überlege ich beim entsprechenden Landesministerium nachzufragen. Meine Erfahrung ist aber, dass es dann nur allgemeine Aussagen gibt ohne die Frage zu beantworten.

So wie Taxidermist Jürgen geschrieben hat, finde ich solche weiten Anfahrten überflüssig.
 
Oben