rheinfischer70
Well-Known Member
Ich hatte mich schon immer gewundert, wieso die Vereine und auch Organisationen wie die RFG nur Erlaubnisscheine nach dem Vorlegen eines gültigen Fischereischeins ausgehändigt haben. Wenn der Fischereischeinschein nicht verlängert war, gab es auch keinen Fischereischein.
Der §17 Absatz 2 des Landesfischereigesetzes NRW sagt folgendes:
§17 (2) Der Fischereierlaubnisvertrag darf nur mit Personen abgeschlossen werden, die Inhaber eines Fischereischeins sind.
Meine Frage ist, ob es möglich wäre, die jährlichen "Erlaubnisscheine" per Post an die Vereinsmitglieder zu schicken, wenn die Gültigkeit an das Vorhandensein eines gültigen Fischereischein gekoppelt ist.
Im Sinne von: Dieser Schein ist nur in Kombination mit einem gültigen Fischereischein ein Fischereierlaubnisschein.
Es geht darum, den unglaublichen Zeitaufwand der jährlichen Papierausgabe zu entbürokratisieren, den Vorstand zu entlasten und zeitgestressten Mitgliedern die Termineinhaltung/ teils sehr weite Anfahrt und Warteschlange zu ersparen.
Hat jemand diesbezüglich von euch Erfahrungen sammeln können?
Der §17 Absatz 2 des Landesfischereigesetzes NRW sagt folgendes:
§17 (2) Der Fischereierlaubnisvertrag darf nur mit Personen abgeschlossen werden, die Inhaber eines Fischereischeins sind.
Meine Frage ist, ob es möglich wäre, die jährlichen "Erlaubnisscheine" per Post an die Vereinsmitglieder zu schicken, wenn die Gültigkeit an das Vorhandensein eines gültigen Fischereischein gekoppelt ist.
Im Sinne von: Dieser Schein ist nur in Kombination mit einem gültigen Fischereischein ein Fischereierlaubnisschein.
Es geht darum, den unglaublichen Zeitaufwand der jährlichen Papierausgabe zu entbürokratisieren, den Vorstand zu entlasten und zeitgestressten Mitgliedern die Termineinhaltung/ teils sehr weite Anfahrt und Warteschlange zu ersparen.
Hat jemand diesbezüglich von euch Erfahrungen sammeln können?