NRW - Erlaubnisschein - Fischereischein zwangsweise notwendig?

Danielsu83

Well-Known Member
Der §17 Absatz 2 des Landesfischereigesetzes NRW sagt folgendes:
§17 (2) Der Fischereierlaubnisvertrag darf nur mit Personen abgeschlossen werden, die Inhaber eines Fischereischeins sind.


Moin,

hat jetzt bei mir etwas gedauert bis ich zum antworten gekommen bin. Generell prüft ihr ja bei der Aufnahme das, das Mitglied bei Aufnahme einen gültigen Schein habt und führt den Vertrag dann nur weiter fort. Von einer Verpflichtung permanent zu prüfen ob der Schein noch gültig ist sehe ich da nicht.

Bei uns ist in den letzten Jahren auch nur ein Fall aufgetreten das jemand bei einer Kontrolle dann wirklich mit ungültigem Schein erwischt wurde.

Mfg

Daniel
 

rheinfischer70

Well-Known Member
Sehe ich aus pragmatischen Gründen ähnlich.

Aber trotzdem steht da eindeutig, dass ein Erlaubnisschein nur mit Fischereischein ausgestellt werden darf. Wenn jemand den Fischereischein aus irgendeinem Grund nicht mehr haben sollte oder dieser ungültig, da nicht verlängert ist, darf er offiziell keinen Erlaubnisschein bekommen.

Es geht mir darum, anzuregen, die Erlaubnisscheine zu verschicken, woraufhin ich auf diesen Paragraphen hingewiesen wurde.

Zusätzlich wusste ich vorher nicht, dass der Erlaubnisschein eine bestimmte Vorlage haben muss und auch spezielles Papier verwendet werden muss. Das finde ich auch unglaublich, weil sonst der Erlaubnisschein mit der Einladung zur Hauptversammlung per Serienbrief automatisch an die Mitglieder verschickt werden könnte. Die Verbandsmarken könnten bei Bedarf abgeholt werden.
 

jkc

Well-Known Member
Zusätzlich wusste ich vorher nicht, dass der Erlaubnisschein eine bestimmte Vorlage haben muss und auch spezielles Papier verwendet werden muss.
Was muss er? Mir wurden schon Erlaubnisscheine im Laden auf normales Kopierpapier gedruckt, genau wie ich das mache wenn ich Scheine online kaufe.
Die Tageskarten der umliegenden Vereine sind alle auf dünnem Papier zwecks Durchschlag, die Rfg und der Landesfischereiverband geben Pappkarten aus...
Da muss nix speziell sein.
 

Rheinangler

Well-Known Member
....bitte geht das endlich pragmatischer an.

Koppelt die Erlaubnis zum fischen einfach zwingend an die Gültigkeit der blauen Karte - wofür jeder einzelne Angler aber selber verantwortlich ist. Ob überhaupt eine Prüfung gemacht wurde ist doch bekannt und muss nicht jährlich in Frage gestellt werden. Wer ohne gültige blaue Karte Karte unterwegs ist betreibt im schlimmsten Fall - sofern diese nicht nachgereicht werden kann - Fischwilderei.
Wenn Ihr / Du sowas im Begleitschreiben ausdrücklich erwähnst, ist doch alles tutti. Nicht immer so ängstlich sein und einfach mal machen. Aktuell ist es leider so, dass vermutlich ein Großteil der Mitglieder überhaupt keine gültige Karte hat - geht mir leider auch so. Ich weiss, dass auch andere Vereine aus unserer Region lange den Versand auf dem Postweg betreiben.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

droht denn im Fall der Fälle dem Aussteller überhaupt ne Strafe?

Wer sich absichern möchte, lässt sich halt von Mitgliedern nen Antrag auf Postversand inkl. Rückumschlag schicken, in dem die versichern weiterhin Inhaber eines Fischereins zu sein und ggf. als Nachweis ne Kopie beilegen.

im Laden auf normales Kopierpapier gedruckt
Da ist NRW dann ziemlich unkompliziert.

In Bayern müssen die Erlaubnisscheine von der KVB gesiegelt werden, wenn sie in Papierform ausgestellt werden.
Dabei werden dann gleich auch die Fangbestimmungen geprüft.
 

rheinfischer70

Well-Known Member
Was muss er? Mir wurden schon Erlaubnisscheine im Laden auf normales Kopierpapier gedruckt, genau wie ich das mache wenn ich Scheine online kaufe.
Die Tageskarten der umliegenden Vereine sind alle auf dünnem Papier zwecks Durchschlag, die Rfg und der Landesfischereiverband geben Pappkarten aus...
Da muss nix speziell sein.


Sorry für die Behauptung von mir. Ein Freund hat aus einem alten Fischereigesetz in NRW zitiert file:///H:/Downloads/GV_NRW_1987_25.pdf
In der 1987 Version ist im Paragraph 23 Absatz 1 zu finden: ... sind Vordrucke aus synthetischem Papier nach dem Muster ... zu verwenden.

Im neuern Fischereigesetz findet sich dieser Unfug nicht mehr. Theoretisch könnten die Erlaubnisscheine zwecks Serienbrief versendet werden, wenn gewollt und die Sache mit den Fischereischeinen pragmatisch gesehen wird.
 
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