Rheophilius
Member
Hallo,
lässt sich aus dem in den meisten Vereinssatzungen festgelegten Pflichten
"Förderung der waidgerechten Angelfischerei"
"Zusammenarbeit mit allen öffentlichen und privaten Einrichtungen, die den vorbezeichneten
Zwecken [Umweltschutz, Förderung des Angelsports, Hege von Gewässern und Fischbeständen] förderlich sein können."
"Förderung der sozialen Gemeinschaft der Mitglieder"
ein stichhaltiges Argument für die Notwendigkeit einer Vereinswebsite ableiten?
Sie ist schließlich heutzutage ein wichtiges Aushängeschild und kann daher als bedeutsame Informationsmöglichkeit sowohl über den Verein als auch vom Verein nach außen genutzt werden.
lässt sich aus dem in den meisten Vereinssatzungen festgelegten Pflichten
"Förderung der waidgerechten Angelfischerei"
"Zusammenarbeit mit allen öffentlichen und privaten Einrichtungen, die den vorbezeichneten
Zwecken [Umweltschutz, Förderung des Angelsports, Hege von Gewässern und Fischbeständen] förderlich sein können."
"Förderung der sozialen Gemeinschaft der Mitglieder"
ein stichhaltiges Argument für die Notwendigkeit einer Vereinswebsite ableiten?
Sie ist schließlich heutzutage ein wichtiges Aushängeschild und kann daher als bedeutsame Informationsmöglichkeit sowohl über den Verein als auch vom Verein nach außen genutzt werden.