Notwendigkeit einer Vereins-Website aus Satzungsgeboten?

Hallo,

lässt sich aus dem in den meisten Vereinssatzungen festgelegten Pflichten

"Förderung der waidgerechten Angelfischerei"

"Zusammenarbeit mit allen öffentlichen und privaten Einrichtungen, die den vorbezeichneten
Zwecken [Umweltschutz, Förderung des Angelsports, Hege von Gewässern und Fischbeständen] förderlich sein können."

"Förderung der sozialen Gemeinschaft der Mitglieder"

ein stichhaltiges Argument für die Notwendigkeit einer Vereinswebsite ableiten?

Sie ist schließlich heutzutage ein wichtiges Aushängeschild und kann daher als bedeutsame Informationsmöglichkeit sowohl über den Verein als auch vom Verein nach außen genutzt werden.
 

Fischer am Inn

Active Member
AW: Notwendigkeit einer Vereins-Website aus Satzungsgeboten?

Hallo,

nein, das lässt sich nicht als „Notwendigkeit“ ableiten. Und selbst wenn man es aus der Satzung zwingend ableiten könnte, wäre es kontraproduktiv. Denn die Zielrichtung ist doch eine zeitgemäße offene Kommunikationsstruktur. Und das Erzwingen (gegen den Widerstand anderer?) von Kommunikation entzieht ihr gleichzeitig die Basis.

Darum: Eine vereinseigene Internetseite als tolles Projekt propagieren, mit positiven Attributen unterlegen und andere begeistern und gewinnen. Nur so kann das funktionieren.

Servus
Fischer am Inn
 

Ralle 24

User
AW: Notwendigkeit einer Vereins-Website aus Satzungsgeboten?

Ich schließe mich meinen Vorpostern an.

Im Umkehrschluss wird ein Schuh draus. Also eine Website alleine reicht nicht aus um den diesbezüglichen Satzungsgemäßen Informationspflichten nachzukommen. Es muss nicht zwingend jeder einen PC oder Internetanschluss haben.
 
AW: Notwendigkeit einer Vereins-Website aus Satzungsgeboten?

Hallo,

ich meine natürlich nicht, dass ein Verein deshalb eine Website haben MUSS bzw. dazu verpflichtet ist. Die Punkte der Satzung lassen sich aber durch eine Website ebenfalls, wenn nicht sogar recht gut, fördern. Die Notwendikeit oder zumindest Sinnhaftigkeit lässt sich also durch diese Sachargumente unterstützen.

Eine Website ist auch eine gute Möglichkeit der Informationspflicht, sowohl intern als auch nach außen, nachzukommen.

Beispielsweise kann die Gewässerordnung ein bedeutendes Kriterium für oder gegen einen Vereinsbeitritt sein. Steht diese auf der Website des Vereins für jeden offen zur Verfügung, ist das schon mal, abseits vom Inhalt, ein großer Pluspunkt. Wenn man diese erst durch den Beitritt einsehen darf, dann ist das schonmal ein dicker Minuspunkt.

Was macht dann eingentlich der Gastangler, wenn auf seinem Gastschein wichtige Punkte der Gewässerordnung (die sich nicht durch Regelungen der Landesebene ergeben), welche das Angeln unmittelbar betreffen (Setzkescher, Anfüttern mit Made, Bekleidung nur in "natürlichen" Farben), nicht aufgeführt sind und trotz ausdrücklicher Nachfrage zumindest Einsicht in die Gewässerordnung abgeblockt wird? Hellsehen? Mit dem Kontroletti rumärgern?
 

Ralle 24

User
AW: Notwendigkeit einer Vereins-Website aus Satzungsgeboten?

OK, dann hab ich Dich falsch verstanden, ich dachte Du meinst eine Verpflichtung.

Natürlich ist ein öffentlicher Internetauftritt von absolutem Vorteil Die Argumente hast Du ja schon selbst genannt.

Allerdings, und ich meine da gibt es auch Urteile zu, entbindet das nicht von der Pflicht postalischer Mitteilungen an die Vereinsmitglieder. Aber das hast Du ja auch nicht in Frage gestellt.
 
AW: Notwendigkeit einer Vereins-Website aus Satzungsgeboten?

Hallo,

Allerdings, und ich meine da gibt es auch Urteile zu, entbindet das nicht von der Pflicht postalischer Mitteilungen an die Vereinsmitglieder. Aber das hast Du ja auch nicht in Frage gestellt.

Nein, natürlich nicht. Es ist lediglich eine zusätzliche Möglichkeit der Kommunikation und Information.

Wenn vernünftig aufgezogen, kann eine Vereins-Website auch nur positiv sein.
 
AW: Notwendigkeit einer Vereins-Website aus Satzungsgeboten?

Hallo,

Bei Vereinen ohne einen kompetenten Webmaster ist sogar sinnvoller keine Website einzurichten.

Das ist wohl war. Zur Wirkung nach außen gehört auch technische Aufmachung, Aktualität und Pflege der Website.
 
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