Nemo
Heckbremser
Ah ok, das ist interessant und macht Sinn!Hallo,
das ist so richtig. Aber wenn jemand ohne Fischereischein fischt, aber mit Erlaubnis des Gewässerbesitzers/Pächters, begeht er keine Fischwilderei, aber eben eine Ordnungswidrgkeit.
Ein Neffe von mir fischte mal, zwar mit Lizenz, aber abgelaufenem staatlichen Fischereischein. Da waren 60 Euro Ordnungsgeld fällig, aber keine Strafanzeige (er wurde von der Polizei kontrolliert).
Petri Heil
Lajos
Dann ist jetzt nur noch die Frage, wie es einzuordnen ist, wenn jemand weder Fischerei- noch Erlaubnisschein hat.
Das müsste dann ja eine Straftat sein.