Newsletter EGOH/Initiative Januar 2017 : NEIN ZUM ANGELVERBOT IN NORD- UND OSTSEE

Thomas9904

Well-Known Member
Als Medienpartner der Initiative um die EGOH freut sich die Anglerboardredaktion, dass hier tatkräftig für die Angler in die Bresche gesprungen wird und veröffentlicht gerne den Text des Newsletters
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Newsletter Januar 2017 : NEIN ZUM ANGELVERBOT IN NORD- UND OSTSEE
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Die Mär vom Schweinswal
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In Berlin gibt es Personen, die begründen das geplante Angelverbot in den Schutzgebieten der deutschen AWZ mit dem Schutz der Schweinswale. Denn in den Schutzgebieten der deutschen AWZ gibt es eine besondere Art von Schweinswalen.

„Schweinswale, die sich zu mehr als 50% vom Dorsch ernähren“.
Und da die Angler viele Dorsche fangen, muss das Angeln zum Schutz der Schweinswale verboten werden.

Dies ist eine neue Erkenntnis, denn in allen bisher veröffentlichen Arbeiten über Mageninhalte der Kleinwale geht ein opportunistisches Fressverhalten hervor. Die Hauptnahrung schwankt regional und saisonal und besteht in der Regel aus einer
Vielfalt von Fischen und Krebsen 2 sowie Schwarmfischen bis 300 mm mit einem
hohen Nährwert.
Magenanalysen von Tieren aus der nördlichen Ostsee zeigten, dass sowohl erwachsene als auch Jungtiere sich hauptsächlich von Heringen und Heringsarten ernähren. Diese Aussagen decken sich auch mit Arbeiten aus anderen Regionen der Erde, wo der Hering mit bis zu 80 % der Kalorienaufnahme die wichtigste Beute der Schweinswale ist.
Wissenschaftliche Arbeiten, die aufzeigen, dass speziell Freizeitangler einen störenden
Einfluss auf die geschützte FFH-Art Schweinswal haben, sind nicht bekannt.
Bleibt abzuwarten ob nicht doch noch zufällig eine passende Studie zeitnah
auftaucht.

Nach den derzeit vorliegenden Verordnungsentwürfen plant das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in den
Schutzgebieten der deutschen AWZ weiterhin großräumige Angelverbote.

Ziele des BMUB:
Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen, FFH-Arten und ihrer Habitate:
Sandbänke sind sandige Rücken, die sich deutlich aus ihrer weiteren Umgebung
heraus abheben. Sie sind wichtige Nahrungshabitate für rastende und überwinternde Vögel sowie Aufwuchsgebiet für viele Fisch- und Benthosarten.
Riffe sind vom Meeresboden schwach bis stark aufragende mineralische Hartsubstrate (Felsen, Geschiebe, Steine) mit Block- und Steinbedeckung in kiesig-sandiger Umgebung. Sie sind Lebensraum und Rückzugshabitat seltener Tier- und Pflanzenarten.
Schweinswale durchschwimmen die Schutzgebiete auf ihren Wanderungen
regelmäßig und für Ostseeverhältnisse sehr häufig.
Seehund und Kegelrobbe nutzen die Schutzgebiete als Migrationskorridor und
als Nahrungshabitate.

Nur 30% der Kutterangler in Schleswig-Holstein kommen aus dem eigenen Land
Stimmen aus dem Kreis Ostholstein
Ulrich Elsner, Küstenfischer Nord eG Heiligenhafen
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„Die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Angelverbotes im Fehmarnbelt sind für die Region nicht zu unterschätzen.
Es ist mit hoher Sicherheit damit zu rechnen, dass es zu einem vollständigen
Erliegen der täglichen Hochseeangelfahrten und damit zu einem Ausscheiden der gewerblichen Angelbetriebe kommen wird, da gerade in den betroffenen Gebieten die
wesentlichen Fanggründe für den "Angeldorsch" liegen. Ein damit rückläufiges Gästeaufkommen ist für alle Betriebe aufgrund der relativ fixen Kostenstruktur nicht mehr wirtschaftlich
Wir als Fischereigenossenschaft betrachten die vom BMUB "gewollte" Einschränkung
unter nicht nachvollziehbaren Argumenten mit großer Sorge.
Zum einen sind die Angelkutter für uns Geschäftspartner im Rahmen des Bezuges von Betriebsstoffen und Ausrüstung und sichern damit direkt Arbeitsplätze am Hafen, zum anderen runden Sie das Bild für den Tourismus mit Ihren täglichen Ein- und Auslaufen in den traditionellen Fischereihäfen ab.
Wir haben als Fischereigenossenschaft in Heiligenhafen gerade in den letzten 4 Jahren rund 15 Mio EUR in den Ausbau unserer touristischen Strukturen mit dem
Ausbau von Gastronomie sowie Neubau eines Hotels investiert, um mit der Symbiose Fischerei und Tourismus unser Unternehmen und an die 100 Arbeitsplätze nachhaltig zu sichern. Ein Wegfall eines Teiles der zur Fischerei gehörenden Freizeitfischerei wäre gerade daher sehr unbefriedigend, zumal auch erade dieser Zweig touristisch eine große Anziehungskraft genießt.“

Claus-Hartwig Kölln, Baltic-Kölln Heiligenhafen GmbH
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„Für meinen Betrieb und meinen Mitarbeitern bedeutet das geplante Angelverbot im Fehmarnbelt einen unnötigen, tiefen Rückschlag für den Aufbau des jahrelangen geförderten Angeltourismus durch uns und viele andere Betriebe in einer strukturschwachen Region.“

43,60 % der Kutterangler in Mecklenburg-Vorpommern kommen aus Brandenburg
Prof. Dr. Karl-Heinz Brillowski, Präsident LAV M-V e.V.
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Im Oktober 2016 traf der Geschäftsführer des Deutschen Angelfischerverbandes Alexander Seggelke im Deutschen Bundestag mit dem Bundestagsabgeordneten
Johann Saathoff (SPD), Mitglied des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft, zusammen, um sich über aktuelle Probleme in der deutschen Berufs- und Angelfischerei auszutauschen.
Die Situation schätzte A. Seggelke wie folgt ein:
„Ein generelles Angelverbot in den betroffenen Gebieten scheint vom Tisch, dennoch zeigen sich die Angler weiterhin besorgt“.
Seine Beobachtung ist richtig.
Und wir haben berechtigten Grund zur Sorge, wenn wir die Ausführungen des Leiters des Pressereferates des BMUB, Nikolai Fichtner vom 23.11.2016 zur Kenntnis
nehmen:
"In der Tat steht seit Einleitung der Anhörungen zu den Verordnungsentwürfen im Januar 2016 das ursprünglich enthaltene, nahezu vollständige Verbot der Freizeitfischerei in der Kritik der Nutzerverbände und der Ostseeküstenländer. Vor diesem Hintergrund wurden in intensiven mehrmonatigen Abstimmungen auf fachlicher und politischer Ebene, gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz, gebietsspezifische Anpassungen der Beschränkungen der Freizeitfischerei erarbeitet. Die Beschränkungen werden nun zum Teil zeitlich beschränkt. Von einem kompletten Verbot der Freizeitfischerei kann also nicht mehr die Rede sein. Unseres Erachtens liegt nun vielmehr ein tragfähiger Kompromiss vor, der sowohl den Anforderungen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, als auch den Einwänden der Nutzerseite gerecht wird.“
Das liest sich auf den ersten Blick alles recht verlockend, aber zum einen hat die
mehrmonatige Abstimmung ganz offensichtlich zwischen dem BMUB und dem BfN ohne Beteiligung von Betroffenen stattgefunden. Deren Zustimmung zu einem möglichen Kompromiss steht also weiterhin aus. Zum anderen ist das ursprüngliche generelle Angelverbot nun durch ein „zum Teil zeitlich beschränktes“ ersetzt worden, auf dessen fachliche Begründung wir sehr gespannt sein dürfen.

Bis eine solche nicht überzeugend vorliegt lautet unser Standpunkt:

Kein Verbot um des Verbotes willen!

Kein Verbot der Freizeitfischerei in den
Gebieten der AWZ!




IMPRESSUM
Herausgeber:
Entwicklungsgesellschaft Ostholstein mbH EGOH
Röntgenstraße 1
23701 Eutin
Redaktion: Jens Meyer (JM)
 
Zuletzt bearbeitet:
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Guest
AW: Newsletter EGOH/Initiative Januar 2017 : NEIN ZUM ANGELVERBOT IN NORD- UND OSTSEE

Einmal mehr eine gelungene Öffentlichkeitsarbeit! Danke dafür an alle aktiv Beteiligten, insbesondere natürlich an Jens Meyer von der EGOH.

Eine Frage Thomas, da Du ja das WWW immer beobachtest.

Wie lange dauert das in der Regel, bis die Verbände DAFV, LSFV SH und LAV MV den Newsletter veröffentlichen? Mich wundert halt, dass die als Mitglieder der Iniative den noch nicht veröffentlicht haben...
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Newsletter EGOH/Initiative Januar 2017 : NEIN ZUM ANGELVERBOT IN NORD- UND OSTSEE

grins - immer diese rhetorischen Suggestivfragen .....
 
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