Neue Landesfischereiverordnung NRW

Sneep

Eine NASE für den Fisch
In stillem Gedenken
Hallo,

Leise, still und heimlich hat NRW im März eine neue Landesfischereiverordnung bekommen.

Während das Fischereigesetz eher die großen Fragen regelt, befasst sich die LFVO mit den konkreten Vorgaben wie Schonzeiten, Mindestmaßen und Ähnlichem.

Mit Erscheinen der neuen Verordnung ist diese alleine maßgebend. Was an Mindestmaßen auf dem Fischereischein vermerkt ist, ist ab sofort uninteressant. Die Vorgaben der neuen Verordnung gelten.

Wer im Januar einen 5-Jahres-Fischereischein erworben hat, läuft dann 4 Jahre lang mit ungültigen Mindestmaßen herum.

Bei einer Kontrolle wird von den jeweils gültigen Maßen ausgegangen. Auch wenn es einer nicht gewusst hat, schützt das nicht vor Bestrafung.

Der Gesetzgeber verpflichtet den Angler, sich zu informieren.
Wie er das tut, ist sein Problem.

Wenn ein neues Verkehrszeichen eingeführt wird, wir ja auch nicht jeder Autofahrer angeschrieben.

Seit Gültigkeit der LFVO habe ich als Fischereiaufseher ca. 30 Angler kontrolliert.
Nicht einer wusste von der neuen Regelung!

Hier haben sich auch die Vereine nicht immer mit Ruhm bekleckert.
Vielfach wurde diese wichtige Information nicht an die Mitglieder weitergegeben.

Ich möchte daher die wichtigsten Änderungen auflisten.


§2
RB-Schonzeit nur noch in Fließgewässern
Aalschonzeit im Rhein-Hauptstrom vom 1.10. – 1.3.

§3
Mindestmaße:
Aal 35-50
Nase 25-30
Schleie 20-25
Wels 50-0

§4.2
Meldepflicht für Lachs- und MF-Fänge innerhalb von 7 Tagen

§13
Absperrgitter (z.B. WKA)
höchstens 20mm Abstand der Stäbe
Aalgewässer 15mm
Lachsgewässer 10mm
Ohne Absperrgitter Pflicht zum „Turbinenmanagement“

§ 14
RB-Besatz in Fließgewässer ist verboten

§14.4
Aalbesatz ist meldepflichtig auf speziellem Vordruck.

§ 21
Meldepflicht von Aalfängen aufgrund von Fanglisten der Angler.
Zu melden ist Anzahl und Länge.

Die Verordnung ist im Internet verfügbar.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=7&ugl_nr=793&bes_id=13884&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=landesfischereiverordnunget0

SnEeP
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Neue Landesfischereiverordnung NRW

Hallo Sneep.
Hab das vor ein paar Tagen auch gelesen, bin ebenfalls Aufseher.
Werde aber erst mal auf eine Reaktion meines Vereins, bzw. Information der Mitglieder durch den Vorstand & Änderung der Gastkarten warten, bevor ich dem einzelnen Angler damit komme. Nicht, dass man es im Gespräch nicht erwähnen könnte, aber Meldung od. 'Bestrafung'? Nicht durch mich, gesetzl. Änderung + Infopflicht eines jeden hin oder her.
Lassen wir die Kirche mal im Dorf.

PS: Seit dem 26.3. in Kraft und du hast seitdem 30 Angler kontrolliert? Hui!
 

Ulli3D

MdDHC
AW: Neue Landesfischereiverordnung NRW

Das was Sneep schreibt sind zwar Änderungen aber davon sind nur ganz wenige für den Angler interessant; neue Mindestmaße bzw. keines mehr beim Wels und und die Aalschonzeit im Rhein-Hauptstrom. Der Rest ist für den Angler uninteressant.

Ist übrigens hier im Forum schon vor einer Woche erwähnt worden aber hat viele nicht interessiert.
 

Sneep

Eine NASE für den Fisch
In stillem Gedenken
AW: Neue Landesfischereiverordnung NRW

Hallo Sneep.
Hab das vor ein paar Tagen auch gelesen, bin ebenfalls Aufseher.
Werde aber erst mal auf eine Reaktion meines Vereins, bzw. Information der Mitglieder durch den Vorstand & Änderung der Gastkarten warten, bevor ich dem einzelnen Angler damit komme. Nicht, dass man es im Gespräch nicht erwähnen könnte, aber Meldung od. 'Bestrafung'? Nicht durch mich, gesetzl. Änderung + Infopflicht eines jeden hin oder her.
Lassen wir die Kirche mal im Dorf.

PS: Seit dem 26.3. in Kraft und du hast seitdem 30 Angler kontrolliert? Hui!

Hallo,

du solltest nicht hingehen und und in mein Posting etwas hineininterpretieren was dort nicht steht.

Ich pflege nicht loszuziehen um möglichst viele Angler anzuzeigen und zu melden.

Diese massiven Kontrollen hatten einen ganz konkreten Grund. Sie hatten aber auch gar nichts mit den geänderten Bestimmungen zu tun.

Ich habe diese Kontrollen vielmehr dazu genutzt, die Angler auf die Änderungen hinzuweisen und sie zu fragen, inwieweit sie informiert sind.

Du kannst schon davon ausgehen, dass ich Fingerspitzengefühl genug habe, dass ich niemanden melde, der 1 Woche nach dem Stichtag einen Aal von 40 cm abgeschlagen hat.

Ich kritisiere nicht den einzelnen Angler, sondern, dass er von den Vereinen und Verbänden nicht ausreichend informiert wird.
Woher soll er die Info sonst bekommen?

Weiterhin möchte ich aufzeigen, dass die Mindestmaße auf dem Fischereischein keine Gültigkeit mehr haben. Ich denke dass ist nicht jedem klar.

Also nochmal, ich lasse mich hier von niemanden in die Ecke eines kleinen Blockwarts stellen, der jetzt die Chance sieht, mal so richtig die Angler zu denunzieren.

Dies bitte ich zu beachten.

sneep
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Neue Landesfischereiverordnung NRW

Hallo Sneep,
ich wollte dir nicht zu nahe treten und dir auch nichts unterstellen. Da haben wir uns wohl beide mißverstanden. Sorry dafür.

Außerdem sehe ich die Problematik durchaus auch; bei uns kontrolliert z.B. auch die Wasserschutzpolizei. Die Jungs sind sehr nett & umgänglich, können aber auch sicherlich anders, wenn z.B. der kontrollierte Angler grad 'einen schlechten Tag hat'. Ob die dann die fehlenden Informationen so schnell akzeptieren, wage ich zu bezweifeln.

Ich habe meinen Vorstand über die Gesetzesänderung informiert, ob schon was vom Verband kam, weiß ich net. Natürlich kann ein Verein, wo alles ehrenamtlich läuft, nicht so fix reagieren & ein zusätzlicher Infobrief an alle kostet auch mal schnell ein paar Hundert €uronen, je nach Mitgliederanzahl.

Letztendlich wir es lange dauern, bis es auch den letzten Angler erreicht hat, wenn dieser Zeitungen, www u.ä. nicht nutzt.

Interessant finde ich allerdings den Aspekt, dass die Gestzesänderung hier im Board, wo jeder neue Gummifisch oder gekochte/ungekochte Kartoffelschale seitenweise diskutiert wird, kaum Beachtung fand...
 

jkc

Well-Known Member
AW: Neue Landesfischereiverordnung NRW

Hi, danke Sneep für den Hinweis, damit hat sich mein Thread von mitte Februar dann auch erledigt...
(http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=177454)

In der Tat ist es ein Witz wie sowas publiziert, dikutiert und aufgenommen wird aber einige arbeiten dran (siehe TE).

Packe das auch mal gerade in "unser" vereinsinterne Forum.

Nochmals danke und Grüße JK
 

Sneep

Eine NASE für den Fisch
In stillem Gedenken
AW: Neue Landesfischereiverordnung NRW

Das was Sneep schreibt sind zwar Änderungen aber davon sind nur ganz wenige für den Angler interessant; neue Mindestmaße bzw. keines mehr beim Wels und und die Aalschonzeit im Rhein-Hauptstrom. Der Rest ist für den Angler uninteressant.

Ist übrigens hier im Forum schon vor einer Woche erwähnt worden aber hat viele nicht interessiert.

Hallo Ulli3D,

Jeder kann natürlich selber entscheiden was für ihn interessant ist.

Mein Beitrag ist ein Angebot, aber keine Verpflichtung zum Lesen

Ich habe auch nur einige Punkte beispielhaft vorgestellt.

Immerhin gehörst du ja schon mal zu denen, die Schonbestimmungen für wichtig halten.:):)

Ich kenne keine LFVO in NRW, die so weitreichende Änderungen gebracht hat wie diese.
Was da drin steht beeinflusst unser Hobby direkt und unmittelbar.
Was hat denn mehr Einfluss auf die Fischerei als die Fischereiverordnung?

Wenn du sagst, nur wenige Sachen seien für den Einzelangler wichtig, ist das zu kurz gedacht.

Auch Punkte die den Einzelangler nicht betreffen, haben letztlich große Auswirkungen auf den Einzelnen.

Das Verbot Regenbogner in Fließgewässer zu besetzten interessiert den Einzelangler sicher nicht, den Besatz macht ja der Vorstand. Er ist aber davon betroffen.

Warte noch ein paar Wochen, dann geht das im Board zu dem Thema richtig los. Es muss ich nur erst verbreiten.:q

Es wird zum ersten Mal das Führen von Fanglisten direkt gefordert. Das betrifft zwar nur den Aal. Damit wird der Fangnachweis schrittweise gesetzlich vorgeschrieben.

Außerdem schadet es nicht, einmal über den Tellerrand des Einzelanglers zu schauen, was die Entwicklungen in der Fischerei betrifft.

Du sagtest, das Thema interessiere nicht.

Ich vermute sogar, dass du Recht hast.

Wenn ich aber sehe, wie hier zur gleichen Zeit seitenweise über die fängigste Farbe von Twisterköpfen gepostet wird stimmen für mich die Relationen nicht mehr.


sNEEp
 
AW: Neue Landesfischereiverordnung NRW

Hallo,

guter Thread!
Wenn das Thema zur Diskussion anregt, ist dies doch schon der erste Schritt. Nun habe ich mich nicht ausgiebig mit dem Thema beschäftigt, aber die Änderungen die beispielhaft aufgeführt worden sind, finde ich in Ordnung evtl. sogar noch zu sanft. Warum kein ganzjähriges Fangverbot für den Aal, wenn insgesamt härtere Änderungen eingeführt werden, beispielhaft seien hier die Abfänge der Glasaale genannt? Ist halt ein globales Problem. Mir persönlich fehlt hier am Board bei vielen Usern der Respekt an unserer Umwelt. Und wenn Fanglisten dazu beitragen das die Angler "nachhaltiger" denken und evtl. agieren, finde ich das einen Schritt nach "vorne". Die Art und Weise der Bekanntmachung ist natürlich etwas merkwürdig, evtl. hat da die Angst vor einem zu großen Aufschrei der Empörung mitgespielt. Generell ist es doch so, dass jeder Eingriff in die Selbsbestimmung eines Einzelnen durch die Mehrheit als "falsch" empfunden wird.
 
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