AW: Nachtangelverbot in Bayern (Oberbayern) aufgehoben.
Naja, die Menge erlaubter Fische pro Tag ändert sich ja auch nicht, da wärs doch wurscht ob Du den Fisch um 23 Uhr oder 13 Uhr wegfängst..
Sich da mit dem gesetzlichen Abknüppelgebot auseinander zu setzen und das aufzuweichen oder abzuschaffen, dass das sinnvoll sein könnte, das hat ja inzwischen sogar der LFV Bayern gemerkt und veröffentlicht - und ist sicherlich sinnvoller für Bestände als ein Nachtangelverbot ;-)).
Witzig in dem Zusammenhang (Angst um Fischentnahme bei vorgeschriebenen Abknüppeln) ist ja auch der Wegfall des "Sonderfalles "Hegene" " in der AVBayFiG, laut Bezirksverband Oberbayern:
http://www.fischereiverband-oberbayern.de/?scope=aktuelles&action=showArticle&id=106
Hegene gibts nicht mehr, dafür Anbissstelle neu definiert.
Eine Anbissstelle ist demnach als Einfach-, Doppel- oder Drillingshaken definiert.
Ein Wobbler mit 3 Drillingen hat demnach 3 Anbissstellen.
Geangelt werden darf mit maximal 5 Anbissstellen an einer Handangel (damit ist die Hegene erlaubt), die maximale Anzahl an Anbissstellen bei 2 Angeln dürfen 6 sein..
Dadurch, dass die Hegene als Begriff abgeschafft und durch "Handangel" und "Anbissstelle" ersetzt wurde, gilt das natürlich auch für Grundangeln, Schleppangeln etc....
Man kann nun also 2 Aalangeln auslegen, mit je 3 Haken (Paternoster o. ä. dran), oder beim Schleppen könnte man an 2 Ruten je 3 Wobbler mit nur einem Haken einsetzen.
Beachten auch:
Gufi mit Stinger hat dann 2 Anbissstellen!
Wo dann laut Gewässerordnung bisher Spinnrute mit einer Anbissstelle erlaubt war, kann man also keinen Stinger mehr bei Gufis einsetzen oder keinen Wobbler oder Blinker mit mehr als 1 Drilling/Haken, wenn man Ärger vermeiden will!!!
In wie weit das so gewollt oder (gut) durchdacht war, darüber kann man sicher diskutieren - auch wenns hier im Nachtangelverbotsaufhebungsthread nur deswegen interessant ist, weil scheinbar insgesamt in Bayern da einiges in den Verordnungen geändert wurde (Abknüppelgebot blieb meines Wissens aber "freundlicherweise" erhalten)..
Da hat der bayerische Amtsschimmel jedenfalls im vollen Galopp wieder ausgekeilt.. ;-)))