Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Ossipeter

Active Member
Laut Mittelfränkischen Fischereiverband ist probeweise das Nachtangelverbot am RMD-Kanal im Bereich dieses Verbandes ab 01.01.2016 aufgehoben.
Zelten und Nächtigen ist nach wie vor nicht erlaubt.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Guck an - und es bewegt sich doch...........
Gut (und bez. Nachtangeln allemal besser als bei uns in B-W..)
 

buddah

Member
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

:l
hoffentlich wirds von den Anglern nich gleich wieder zur nichte gemacht!
 

fishhawk

Well-Known Member
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Hallo,

ist aber schon etwas seltsam.

Nachtangeln ja, aber nicht am Gewässer übernachten.

Aber immerhin besser, als um 24:00 Uhr das Gewässer verlassen zu müssen. Besonders bei solchen Temperaturen wie jetzt.
Das eröffnet den ehrlichen Anglern dann 5 Stunden mehr Angelzeit.

Für die Jungs, denen Regeln eh schnuppe sind, ändert sich nur das Risiko.
 

Syntac

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AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

coole Sache, richtiger Schritt in die richtige Richtung!
auch wenn ich den Teufel nicht an die Wand malen will, aber ich befürchte, lange hält das nicht... :(
 
G

Gelöschtes Mitglied 136239

Guest
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Hält wahrscheinlich nicht mal das ganze Jahr würde ich orakeln.... Die Dummheit Einzelner ist die Strafe für die Masse an anständigen Kollegen. So ist das schon seit Jahren hier in der Umgebung...
 

Wizard2

ist am Barscheln
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Das Problem ist das Verbot mit dem nächtigen und campiren. also zelte/schirmen mit Boden verboten?! und mit dem nächtigen ist bei uns in der Umgebung auch oft ein Diskussionsthema. da viele halt pieper benutzen und schlafen gehen. manche Kontrolleure machen dann Stunk da man die angeln im Schlaf nicht beaufsichtigt.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Hallo,

den "Stunk" machen sich die betreffenden Angler schon selbst: AVFiG §16 Abs. 2
die Handangel muss ständig beaufsichtigt werden.
Da ist mit Schlafen gehen schon der Regelverstoß da. Deshalb glaube ich auch nicht, dass die Aufhebung des Nachtangelverbotes länger als ein Jahr gutgeht.

Peti Heil

Lajos
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Mir will aber jetzt keiner einreden wollen, dass Nachts um halb drei einer kommt und kontrolliert, ob das Bett, oder der Stuhl warmgefurzt ist! :m
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Hallo,



Egal ob Boden oder nicht, alles was "Wohnqualität" schafft.

Da reicht schon eine Liege.

Jetzt würde ich aber gerne von dir hören, wie man juristisch hieb- und stichfest eine tätsächlich stattfindende Nächtigung herbeiargumentiert, wenn man einen erlaubten Witterungsschutz nebst einer Liege mit sich führt. Auf diesem Reisemöbel lässt sich nämlich auch anstandslos wachen Auges ruhen und man muss daruf nicht zwingenderweise sofort schlafen. Wäre dem nicht so, würde jenes Möbel auch nicht Liege, sondern Schlafe heißen.
 

Franz_16

Mitglied
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Für uns als Angler entscheidend, ist was der Bewirtschafter als "nächtigen" definiert, alles andere ist erstmal zweitrangig.

Der genaue Wortlaut für das was verboten ist für ein anderes Gewässer dieses Bewirtschafters lautet:
Zelten und Nächtigen (in Schlafsäcken, unter Schirmen oder Überwurf o.Ä.)
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Hallo Andal,

also ich bin schon mal um 23.50 Uhr am RMD-Kanal kontrolliert worden. Das Angeln ist momentan bis 24.00 Uhr erlaubt. Die beiden Kontrolleure sagten zu mir damals, dass sie hauptsächlich unterwegs seien um die Einhaltung des Angelverbotes ab 00.00 Uhr zu überwachen.
Ich habe halt Bedenken, dass einige Sportfreunde sich nicht so an die Regeln halten und da es ja erst einmal ein Probejahr ist, ist diese Aufhebung des Nachtangelverbotes auch schnell wieder widerrufen. Und das Zelten und Nächtigen (in Schlafsäcken, unter Schirmen, Überwurf oÄ.- Orginaltext aus dem Erlaubnischein) bleibt ja weiterhin verboten.

Petri Heil

Lajos
 

Revilo62

Active Member
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Das heisst also, dass, wenn es regnet oder schneit, ich nicht mehr angeln darf ? Es gibt ausser Schlafsäcke auch Ansitzsäcke bei den Jägern, die halten warm und man kann gut sitzen.
Da gibt es sicher noch Klärungsbedarf, oder ?
Tight Lines aus Berlin :vik:
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Wäre es ein reines Vereinsgewässer, so wie bei uns, wir haben offiziell gleichlautende Bestimmungen, sehe ich keine Probleme. Kritisch wirds allerdings, wenn die "Wanderheuschrecken" einfallen. Die ziehen halt bei einem erneuten Verbot mal wieder einfach weiter.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Hallo,


einen Ansitzsack würde ich nicht zum Angeln mitnehmender wäre mir zu unbequem (bei der Jagd ist es ganz was anderes), da gibt es gerade auch bei Regen weitaus geeignetere Kleidungsstücke. Ein Ansitzsack ist auch in erster Linie zum Schutz gegen knackige Minustemperaturen konzipiert und hat mit Regen oder Schnee erstmal nichts zu tun.

Petri Heil

Lajos
 

fishhawk

Well-Known Member
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Hallo,

der RDM-Kanal wird vom Fischereiverband Mittelfranken bewirtschaftet.

In der Mitgliederzeitschrift wurde vor einiger Zeit zum Thema folgendes geschrieben:

Zelten bedeutet - in Abgrenzung zum reinen Wetterschutz - das Schaffen von Wohnqualität durch Liegen, Schlafsäcke, Iso-Matten, Luftmatratzen usw. und stellt auf das Übernachten am Standort ab. Ob dem Zelt der Boden fehlt oder nicht, ist dabei unerheblich.
 
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Also was ist dann wenn ich mich mit schlafsack und liege hinlege aber nicht schlafe? Dann nächtige ich ja auch nicht. Also wieder mal alles auslegungssache.
 

PirschHirsch

Well-Known Member
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Da reicht schon eine Liege.
Denen würde ich aber mal sowas von helfen mit ihrem "Wohnkomfort" - ich als Rückenkrüppel MUSS mich zwischendurch ggf. mal hinlegen, wenn Sitzen (zwischendurch) nicht mehr gehen sollte!

Wohlgemerkt komplett WACH, nicht durchpennend (was akute Kreuzkapitulation dann ohnehin verhindert).

Was bei mir jederzeit und unerwartet eintreten kann - wenn da nachmittags beim Start noch gar nix zwickt, heißt das keinesfalls, dass selbiges nicht später schlagartig und eventuell ganz übel eintritt.

Im Extremfall macht das dann an der LWS so viel Halleluja, dass ich fast keine Luft mehr bekomme (drum hab ich bei jeglichem Angeln und auch ansonsten für alle Fälle immer starke Schmerztabletten dabei). Muss ich leider immer mit rechnen.

Und dabei auch noch vollregnen/-schneien lassen muss man sich schließlich auch nicht!

Insofern in meinem Fall: Wenn's sein muss, offizielle Gerippeschaden-Bestätigung vom Orthopäden plus ganz fetter Effenberger.

Da würd ichs echt drauf ankommen lassen und schauen, ob die sich trauen, nachgewiesenermaßen heftig Knochenkranke zu diskriminieren.

Wir sind doch nicht in nem Gulag, wo man sich im Schmerzensfall ungeschützt zwischen Ungeziefer auf irdenem Nacktterrain zusammenzukrümmen hat und sich dabei auch noch irgendwelche wüsten Wächtersprüche reinziehen muss.
 
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R

RuhrfischerPG

Guest
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Wir sind doch nicht in nem Gulag, wo man sich im Schmerzensfall ungeschützt zwischen Ungeziefer auf irdenem Nacktterrain zusammenzukrümmen hat und sich dabei auch noch irgendwelche wüsten Wächtersprüche reinziehen muss.

Bitte demütig (!) zusammenkrümmen und dabei laut (!) das Regelwerk des Bewirtschafters lobpreisen.

Bei Wind und Wetter..leiden sollst du,Elender

Nicht das noch der Eindruck entsteht,das du Spaß an der Nachtangelei hast..Hintergedanke,bleib am besten daheim?

Echt drollig was der Mittelfränkische da praktiziert,Nachtangeln ja aber bei mieser Wetterlage wirst du quasi auf "Wohnqualität" unterhalb Obdachlosenniveau herabgestuft.
 
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