Nachtangeln erlaubt ja nein???

Motorola

Member
Guten Tag.
Ich habe ein Gewässer dort sagen die Angler man darf Nachts durchangeln.
Nur auf der Karte steht nix das man es darf!
Es stehen die Uhrzeiten drauf von wan bis wan man angeln darf.
Das Gewässer ist in Bayern aber der Pächter der die Karten ausstellt ist in BW. Und die ausgabestelle der Karten ist ein Gasthaus und die haben keine ahnung vom Angeln^^.
Will halt nicht "fals" mal die Polizei dort Kontrolliert und sagen ich muss die Karte abgeben und ne Strafe bekomme weil nix draufsteht von Nachtangeln.
Wie seht ihr das?

http://img180.*ih.us/img180/7996/dsc00206rz3.th.jpg
http://img159.*ih.us/img159/5390/dsc00207bu7.th.jpg


Noch eine Frage nebenbei. Dort steht ja nix davon das man nur mit 1 Handangel auf Raubfisch angeln darf (wies bei uns in Bayern eigentlich üblich ist) Darf ich dort auch mit 2 Raubfischangeln fischen?
 

Crotalus

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AW: Nachtangeln erlaubt ja nein???

In Bayern ist es nicht üblich das man nur mit einer Handangel auf Raubfisch fischen darf! Du darfst im Normalfall auch mit zwei Angeln auf Raubfisch. Allerdings ist, wenn du mit künstlichen Ködern fischt (Spinnfischen), häufig nur eine Angel erlaubt.
Dann ist es so, daß in Bayern das Nachtangeln nicht gestattet ist. Begründung ist, daß Nachts keine Kontrollen stattfinden können. Naja, hausgemachter Blödsinn. Allerdings ist das Angeln halt nur bis eine Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt und auf Aal oder Wels normalerweise bis 24.00h bzw. 01.00 (Sommerzeit).
Verzichte lieber aufs Nachtangeln (zwischen 1h Nachts bis eine Stunde vor Sonnenaufgang), das reicht im Normalfall eh aus. 4-5 Stunden Schlaf am Tag sollte man sich ja auch gönnen ;)
 
AW: Nachtangeln erlaubt ja nein???

Ich verstehe es so:
Es darf nachts durchgeangelt werden, außer auf Aal und Wels, dann nämlich nur bis 24 bzw. 1 Uhr. Falls im Landesrecht kein Nachtangelverbot verzeichnet ist, so müsste ein Nachtangelverbot auf der Karte vermerkt sein. Ist es aber nicht (bis auf Aal und Wels).

Zu der Anzahl der Handangeln: Falls nicht erwähnt ist, mit wie vielen Angeln man Fischen darf, dann richtet man sich ans Landesrecht: also scheinbar wie in Restbayern mit 1 Rute
 

Parasol

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AW: Nachtangeln erlaubt ja nein???

Hallo.
das Nachtangeln kann für Angelstrecken unterschiedlich geregelt sein. Am Main sind für zwei aneinander grenzende Flußstrecken das Nachtangeln unterschiedlich geregelt. Für die eine Strecke ist das Nachtangelverbot per Bezirksverordnung aufgehoben, bei der anderen Strecke besteht es noch.
Jedenfalls gilt, was auf dem Erlaubnisschein gedruckt steht. Ist auf der Karte nichts erwähnt, kann nachts geangelt werden.
 

Mikesch

Allrounder
AW: Nachtangeln erlaubt ja nein???

Ich vermute, dass der Erlaubnisschein eine "alte" Ausfürung ist, d. h. er wurde nach der Gesetzesänderung noch nicht aktuell angepasst.

...
Dann ist es so, daß in Bayern das Nachtangeln nicht gestattet ist. ...
Dieser Passus wurde aus dem Bayrischen Fischereigesetz gestrichen. Allerdings wurde es in einigen Bezirken (z.B. Oberbayern) wieder in die Bezirksverordnung aufgenommen |gr: .
Mit einer Tageskarte darfst du nur am jeweiligen Tag (22. August) angeln!
In deinem Fall hast du sogar die Ausnahmeregel, dass du bis 1:00 Uhr am nächsten Tag (23. August) fischen durftest.|wavey:

In Bayern ist das Fischrecht kompliziert, da man mind. 3 Regelwerke beachten muss:
1. Fischereigesetz mit seiner Ausführungsverordnung
2. Bezirksverordnung
3. Regelwerk des Fischereiberechtigten
 

magic feeder

Angler aus Leidenschaft
AW: Nachtangeln erlaubt ja nein???

das nachtangelverbot in bayern ist aufgehoben.....allerdings tun sich die bayern schwer dies durzusetzen.....
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Nachtangeln erlaubt ja nein???

1. Das Nachtangelverbot ist durch die Bezirksfischereiverordnung für den Bezirk Mittelfranken bereits ab dem Jahr 2005 aufgehoben!

ABER:

2. jeder Verein kann für sich das Nachtangelverbot aussprechen!
In deinem Erlaubnisschein steht ausdrücklich, dass auf AAL und WELS nachts bis 24 bzw 1 Uhr geangelt werden kann.
D.h. im Umkehrschluss, dass nachts nicht auf Karpfen, Zander und Hecht usw. geangelt werden darf.

3. Du darfst mit 2 Handangeln tagsüber auf alle Raubfische angeln, nachts eben aber nur auf AAL und WELS.

Ich hoffe, dass ich alle deine Fragen beantwortet habe.
Viel Erfolg :)
 
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