Nachtangeln Bayern/Schwaben

winne77

Member
Moin

2009 wurde bei uns im Verein das Nachtangelverbot aufgehoben.
Ab 2012 wird wieder das Verbot in Kraft gesetzt.
Die Begründung von der Vorstandschaft für das erneute Verbot:
Es soll ein neues EU Gesetz geben das das Nachtangeln verboten sei.

Weiss hier jemand was von bzw.gibt es irgendwo was zum nachlesen?
 
AW: Nachtangeln Bayern/Schwaben

Hallo,
also mir ist kein gennerelles Nachtangelverbot in Bayern bekannt.
Aber jeder Verein kann ein Nachtangelverbot verhängen.
Meine erfahrung nach der Grund das Vereine das Nachtangeverbot wieder in Kraft setzen ist:
das viele Angler Nachts oder in den späten Stunden auf Karpfen gehen und so vermehrt die teueren Satzfische raus angeln, und durch das Verbot wird das vermieden .......

Ich würde mir das von eurer Vorstandschaft schriftlich geben lassen das neue Gestz, im normalfall müssen Sie das schriftlich vorliegen haben, wenn nicht würd ich mir gedanken machen ......

MfG Alex
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
AW: Nachtangeln Bayern/Schwaben

Der wahre Grund dürfte wohl bei den Oberverdachtschöpfern aus der Altherrenriege zu suchen sein. Selber zu deppert, oder zu faul zum erfolgreichen Fischfang, aber blitzschnell, wenn es um Saktionen gegen aktive Angler geht.
 

winne77

Member
AW: Nachtangeln Bayern/Schwaben

Am 6 Januar ist Mitgliederversammlung da werde ich mir mal das schriftlich vorlegen lassen.
Mit Rücksprache anderer Mitglieder werden wohl 70% keine Jahreskarte mehr nehmen.
Und damit fehlen viele Arbeitsstunden für den Verein bzw.. für die Feste.
Ich finde es schade das man in einem Verein mit 44 aktiven Mitgliedern nicht auf eine normale Lösung kommt.
Andal und Lexs habens auf den Punkt gebracht was viele Mitglieder denken.
 

antonio

Active Member
AW: Nachtangeln Bayern/Schwaben

das liegt eben an euch oder am verein insgesamt, wenn solche entscheidungen durchsetzbar sind.
wenn solche sachen vom vorstand alleine durchsetzbar sind solltet ihr mal eure satzung überdenken ob dort dem vorstand zu viele entscheidungsbefugnisse zugeteilt wurden.
solche weitreichenden entscheidungen sollten eigentlich nur von der mv getroffen werden können.
wenn es dann ne mehrheit gibt dafür muß man eben entscheiden, ob der verein zu einem paßt.
und wenn begründungen geliefert werden, sollten diese auch nachweisbar sein und nicht nur irgend etwas erzählt werden.

noch was wenn deiner meinung nach 70% dagegen sind, verstehe ich absolut nicht wie sowas durchsetzbar ist. das sind mehr als zwei drittel der mitglieder.

antonio
 

winne77

Member
AW: Nachtangeln Bayern/Schwaben

Die tolle Nachricht mit dem Verbot wurde als Hinweis bei der Einladung zur Mitgliederversammlung ganz unten aufgeführt es gab keine Abstimmung oder sonst was bis jetzt...
Die 70% beziehen sich jetzt nur auf Leute die keine Jahreskarte mehr kaufen wollen wenn das Verbot bestehen bleibt.
 

Ossipeter

Active Member
AW: Nachtangeln Bayern/Schwaben

Schaut erst mal in euerer Satzung nach. Da steht es in der Regel drin, wie sowas gurchgeführt wird. Entweder bestimmt die Vorstandschaft, wenn sie dazu durch die Mitglieder über die Satzung ermächtigt wurde, oder muss eine Mitgliederversammlung darüber abstimmen.
 
AW: Nachtangeln Bayern/Schwaben

Am 6 Januar ist Mitgliederversammlung da werde ich mir mal das schriftlich vorlegen lassen.
Mit Rücksprache anderer Mitglieder werden wohl 70% keine Jahreskarte mehr nehmen.
Und damit fehlen viele Arbeitsstunden für den Verein bzw.. für die Feste.
Ich finde es schade das man in einem Verein mit 44 aktiven Mitgliedern nicht auf eine normale Lösung kommt.
Andal und Lexs habens auf den Punkt gebracht was viele Mitglieder denken.

Danke,

müsst ihr die Arbeitsstunden nur ableisten wenn ihr ne Jahreskarte besitzt?
Habt ihr ein Boilie oder Hundefutterverbot? würde mich nicht Wundern!
Ich an deiner stelle würde den Verein wechseln wenn die Vorstandschaft das Nachtangelverbot durchsetzt!

MfG Alex
 

antonio

Active Member
AW: Nachtangeln Bayern/Schwaben

spekulieren nützt hier alles nix.
also erst mal in der satzung nachschauen welche befugnisse der vorstand hat.
und wenn 70% dagegen sind dann dürfte das auch reichen um ne satzung zu ändern, so das zukünftig solche weitreichenden entscheidungen nur von der mv getroffen werden können.

antonio
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
AW: Nachtangeln Bayern/Schwaben

Wenn eh schon 70% der Mitgleider einer Meinung sind, dann solltet ihr auf eben dieser MV gleichen den alten Vorstand ablösen. Bei 44 Mitgliedern ist der Aufwand nicht so groß, als dass man in den saueren Apfel beißt und Ämter übernimmt!

Und wenn "die Alten" dann vor lauter Schmoll austreten, umso besser. Weniger Mitgleider heißt noch weniger Aufwand und die Betonköpfe gehen keinem ab. ;)
 

antonio

Active Member
AW: Nachtangeln Bayern/Schwaben

richtig voraussetzung ist aber, daß sich jemand findet, der die vorstandsarbeit macht.
hier hapert es in vielen vereinen, deshalb haben es ja diese vorstände so "weit" gebracht.

antonio
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
AW: Nachtangeln Bayern/Schwaben

Da muss man halt abwägen, was einem die kleinen Freiheiten am Wasser wert sind. Ein bisserl Arbeit und Nachtangeln etc., oder mit dem Ofenrohr ins Gebirg schauen...! ;)
 

antonio

Active Member
AW: Nachtangeln Bayern/Schwaben

jup andal so isses, aber die praxis beweist eben halt oft, daß da wenige nen a... in der hose haben was zu ändern, aber rumgemault ist schnell.
aber das ist dann eben meist ein fall von selbst dran schuld.

antonio
 

Mikesch

Allrounder
AW: Nachtangeln Bayern/Schwaben

Da hilft im Moment nur:
Antrag auf der JHV stellen, dass das Verbot aufgehoben wird.
 

antonio

Active Member
AW: Nachtangeln Bayern/Schwaben

nicht unbedingt, wenn der vorstand die entscheidungsbefugnis hat, nützt das auch nix.

antonio
 

MDieken

Member
AW: Nachtangeln Bayern/Schwaben

nagut wenn aber 70 % keinen weitern jahresschein mehr kaufen würden, würde dem Verien Jahr im nächsten Jahr ne ganze Meneg an Einahmen fehlen.
 

antonio

Active Member
AW: Nachtangeln Bayern/Schwaben

das ist richtig, muß aber nicht unbedingt schlimm sein für den verein, je nach dem welche kostenstrukturen er hat.
wenn karten verkauft werden an die mitglieder ist dies ja ein "zusatzgeschäft", da ja auch mitgliedsbeiträge gezahlt werden.
und diese sind ja unabhängig von den kartenverkäufen.

antonio
 

winne77

Member
AW: Nachtangeln Bayern/Schwaben

So ich werde an der Hauptversammlung nen Antrag stellen fürs Nachtfischen,da diese erst am März ist evtl. lässt es sich schon am 6 Januar regeln bei der Mitgliederversammlung.
Ich werde mir auch mal zeigen lassen auf welches Gesetz Sie sich da beziehen für das Verbot.
Das mit den Jahreskarten ist bei uns so,der wo eine kauft muss 16 Arbeitsstunden ableisten.
Die Arbeitsstunden werden meistens für Gründonnerstag und Karfreitag genommen für Fischverkauf,da werden mehre 100 Fische geschlachtet und geräuchert.
Das ist ein riesiger Aufwand und je weniger Jahreskarten Sie verkaufen desto weniger Leute helfen.
Also an den Karten ist eher weniger verdient als an den ganzen Festen.
 

antonio

Active Member
AW: Nachtangeln Bayern/Schwaben

schau erst mal in die satzung wer was zu entscheiden hat im verein.
wennst dum läuft müßt ihr erst mal die satzung ändern.
das gesetz wird dir keiner zeigen können, weil es nicht existiert.

antonio
 

winne77

Member
AW: Nachtangeln Bayern/Schwaben

Die Vorstandschaft hatte Wohl oder Übel ein einsehen und hob den Beschluss auf weil einige Mitglieder doch ziemlich protestiert haben :)
 
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