Newsmweldung
Mecklenburg-Vorspommern passt das Landeswassergesetz an und erhöht Bußgelder für Verstöße im angelfischereilichen Bereich enorm.
Schwarzangeln wird teuer in Mecklenburg (Beispielfoto)
Wird man in MV beim Schwarzangeln erwischt, werden nun 200 Euro Bußgeld fällig. Weiterhin wird bei unberechtigter Fischereiausübung mit anderen Fanggeräten als Handangel oder Köderfischsenke, also zum Beispiel mit Netzen, Aalschnüren oder Reusen, ein Bußgeld zwischen 500 und 5.000 Euro fällig. Wenn Angler ihr eFischereierlaubnis oder den Fischereischein auf Verlangen nicht ausgehändigen, wird das mit 200 Euro Bußgeld bestraft.
Nur für den Eigenbedarf
Noch teurer wird es, wenn mitgeführtes Fanggerät, Fischereizubehör, Fischbehälter oder gefangene Fische auf Verlangen nicht vorgelegt werden. DAnn drohen 500 bis 5.000 Euro Bußgeld. Außerdem sollte man genau wissen, welchen Fisch man fängt, denn der Besitz geschützter oder untermaßiger Fische ohne Nachweis über deren legale Herkunft wird mit einem Bußgeld von 250 bis 2.000 Euro belegt. Wer Fische nicht nur für seinen Eigenbedarf fängt, sondern diese an ein Restaurant oder Dritte abgibt, muss mit einem Bußgeld von 250 bis 2.000 Euro rechnen.
Quelle: https://www.hl-live.de/amptext.php?id=146548
Mecklenburg-Vorspommern passt das Landeswassergesetz an und erhöht Bußgelder für Verstöße im angelfischereilichen Bereich enorm.
Schwarzangeln wird teuer in Mecklenburg (Beispielfoto)
Wird man in MV beim Schwarzangeln erwischt, werden nun 200 Euro Bußgeld fällig. Weiterhin wird bei unberechtigter Fischereiausübung mit anderen Fanggeräten als Handangel oder Köderfischsenke, also zum Beispiel mit Netzen, Aalschnüren oder Reusen, ein Bußgeld zwischen 500 und 5.000 Euro fällig. Wenn Angler ihr eFischereierlaubnis oder den Fischereischein auf Verlangen nicht ausgehändigen, wird das mit 200 Euro Bußgeld bestraft.
Nur für den Eigenbedarf
Noch teurer wird es, wenn mitgeführtes Fanggerät, Fischereizubehör, Fischbehälter oder gefangene Fische auf Verlangen nicht vorgelegt werden. DAnn drohen 500 bis 5.000 Euro Bußgeld. Außerdem sollte man genau wissen, welchen Fisch man fängt, denn der Besitz geschützter oder untermaßiger Fische ohne Nachweis über deren legale Herkunft wird mit einem Bußgeld von 250 bis 2.000 Euro belegt. Wer Fische nicht nur für seinen Eigenbedarf fängt, sondern diese an ein Restaurant oder Dritte abgibt, muss mit einem Bußgeld von 250 bis 2.000 Euro rechnen.
Quelle: https://www.hl-live.de/amptext.php?id=146548