....unter Umständen muß man es schon registrieren lassen, nämlich dann, wenn der Motor mehr als 5 PS hat und es auf einer Wasserstraße wie dem Rhein genutzt werden soll.!
Hi ,
nicht ganz , ab 3 PS muss angemeldet werden , über 5 PS wird ein FS benötigt.
Gruß Udo
Hast ja vollkommen recht, 2,21 kw sind ja umgerechnet 3 PS.
@dimnast
Kennzeichnungspflicht, sprich anmelden des Bootes beim Wasser-u.Schiffahrtsamt ist erforderlich.
§1, Nr.2 steht das mit den 2,21 kw , Ausnahme könnte sein wenn es eine reine Überführungsfahrt ist, aber wenn Du damit angeln willst bist Du kennzeichnungspflichtig!!