Mit Gummi-Schlauch Boot am Rhein

dimnast

New Member
Ich grüsse alle. ich habe meine Frage. kann ich mit einen gummi boot am Alte Rhein oder am Rhein angeln, Hessen seite, lampertheim,Worms,Biblis?mit motor oder ohne?
Danke
 

luge

Member
AW: Mit Gummi-Schlauch Boot am Rhein

Hi,
können ja, zumindest im Altrhein!
Dürfen, nein!
Das Boot muss beim Schifffahrtsamt gemeldet sein glaub ich!
Aber was genau meinst du mit "gummiboot" ??

Gruß Luge
 

telemed3

Member
AW: Mit Gummi-Schlauch Boot am Rhein

....unter Umständen muß man es schon registrieren lassen, nämlich dann, wenn der Motor mehr als 5 PS hat und es auf einer Wasserstraße wie dem Rhein genutzt werden soll. Genauere Informationen habe ich jetzt nicht; frag beim Wasser- und Schiffahrtsamt nach....

übrigens ein guter Link für erfahrene Gummibootkapitäne....
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=44374

also mal ganz unter uns; ist mit Sicherheit immer im Detail betrachtet möglich, aber grundsätzlich kann es brandgefährlich sein!!!
 
U

Udo561

Guest
AW: Mit Gummi-Schlauch Boot am Rhein

....unter Umständen muß man es schon registrieren lassen, nämlich dann, wenn der Motor mehr als 5 PS hat und es auf einer Wasserstraße wie dem Rhein genutzt werden soll.!

Hi ,
nicht ganz , ab 3 PS muss angemeldet werden , über 5 PS wird ein FS benötigt.
Gruß Udo
 

dimnast

New Member
AW: Mit Gummi-Schlauch Boot am Rhein

Aber was genau meinst du mit "gummiboot" ??

Gruß Luge[/QUOTE]

Hi Luge, ich bin Russe, für mich Gummi- oder Schlauchboot ist selber, wenn dass zwei verschiedene Schuhe, dann#c wo ist Unterschied? Oder Gummiboot gibt´s gar nicht?Aber egal , haupt Sache mit Boot am Altrhein angeln.
 

telemed3

Member
AW: Mit Gummi-Schlauch Boot am Rhein

Hi ,
nicht ganz , ab 3 PS muss angemeldet werden , über 5 PS wird ein FS benötigt.
Gruß Udo

Hast ja vollkommen recht, 2,21 kw sind ja umgerechnet 3 PS.

@dimnast

Kennzeichnungspflicht, sprich anmelden des Bootes beim Wasser-u.Schiffahrtsamt ist erforderlich.
§1, Nr.2 steht das mit den 2,21 kw , Ausnahme könnte sein wenn es eine reine Überführungsfahrt ist, aber wenn Du damit angeln willst bist Du kennzeichnungspflichtig!!
 
AW: Mit Gummi-Schlauch Boot am Rhein

in bw ist so weit ich weis algemeines angel verbot von schlauchbooten und jedes boot von dem man aus angeln wil und es nicht als bade boot gedacht ist is anmeldepflichtig weil das problem habe ich auch habe ein schlauchboot mit e-motor um meine montur auszulegen und das mus ich anmelden habe aber leider nie konforitazionserklärung nicht merh und jetzt kan ich es nicht mehr anmelden und muss mir vomm hersteller erst einen neue besorgen

lg Adrian
 

dimnast

New Member
AW: Mit Gummi-Schlauch Boot am Rhein

Hast ja vollkommen recht, 2,21 kw sind ja umgerechnet 3 PS.

@dimnast

Kennzeichnungspflicht, sprich anmelden des Bootes beim Wasser-u.Schiffahrtsamt ist erforderlich.
§1, Nr.2 steht das mit den 2,21 kw , Ausnahme könnte sein wenn es eine reine Überführungsfahrt ist, aber wenn Du damit angeln willst bist Du kennzeichnungspflichtig!!


Kann es sein,dass in Hessen darf mann gar nicht mit Schlauchboot, mit oder ohne motor? Aber in Rheinland pfalz darf mann schon?
 
AW: Mit Gummi-Schlauch Boot am Rhein

Konformitätserklärung

Sportboote dürfen nur dann in den europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr (Handelsverkehr) gebracht werden, wenn sie mit den Baubestimmungen der EU konform sind. Dies wird durch den Hersteller durch die Konformitätserklärung bescheinigt. Diese erhält der Käufer eines Bootes jedoch nur als Kopie. Was nur wenige wissen: Die Konformitätserklärung ist üblicherweise in dem Begleitbuch (Bedienungsanleitung) abgedruckt.
Diese Kopie der Konformitätserklärung ist bei der Antragstellung zur Bootsregistrierung vorzulegen. Hier gibt es jedoch Ausnahmen.
Keine Konformitätserklärung ist notwendig bei:


  • Sportbooten die vor dem 15. Juni 1998 auf den Markt der EG/EWG gebracht worden sind
  • Wassermotorräder die vor dem 31.12.2005 auf den Markt der EG/EWG gebracht worden sind
  • Boote unter 2,5 m oder über 24 m Länge
  • ausschließlich für Rennen gebaute Boote
  • bestimmte Odltimernachbauten, Dampfboote usw.
  • Kanus, Kajaks, Surfbretter, Tauch- Luftkissen- und Tragflügelboote, Tretboote und Badehilfen etc.
  • Eigenbauten. Diese dürfen während eines Zeitraumes von 5 Jahren nicht verkauft werden.
  • Booten, die in einem der am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetretenen Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern) vor dem 30. April 2004 in Verkehr gebracht worden sind
Für Fahrzeuge, für die vom Hersteller keine Konformitätserklärung erteilt wird (Importe), ist die Konformität mit den EU-Vorschriften nachzuweisen, um die Erklärung zu erhalten. Hierüber informiert sie der Germanische Lloyd oder der Zoll.
 

dimnast

New Member
AW: Mit Gummi-Schlauch Boot am Rhein

.........Für Fahrzeuge, für die vom Hersteller keine Konformitätserklärung erteilt wird (Importe), ist die Konformität mit den EU-Vorschriften nachzuweisen, um die Erklärung zu erhalten. Hierüber informiert sie der Germanische Lloyd oder der Zoll.[/QUOTE]

Danke für Info
 
AW: Mit Gummi-Schlauch Boot am Rhein

hast du ein typenschilt im boot ?

weil anhant des tupenschildes kan man sehen wan es gebaut wurde und kan errausfinden ob man die scheis erklärung braucht oder net
 
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