Lehrgang Pflicht?

Locke4865

Muldenfischer
AW: Lehrgang Pflicht?

um die Prüfung zu machen mußt du das Fischereigesetz und die dazu gehörenden Ordnung kennen und da steht´s drin
bin aber zu faul zum suchen
 

Zemo

Member
AW: Lehrgang Pflicht?

um die Prüfung zu machen mußt du das Fischereigesetz und die dazu gehörenden Ordnung kennen und da steht´s drin
bin aber zu faul zum suchen

Habe eben nachgeschaut.

Also hier steht nichts davon, dass man zu den Lehrgängen gehen muss. Oder?

Ist hier jemand aus Bremen zufällig und kennt sich damit aus?


§ 35 Fischereiprüfung und Erteilung des Fischereischeines (1) Die Erteilung eines Fischereischeines ist davon abhängig, dass der Antragsteller das 14. Lebensjahr vollendet und seinen Hauptwohnsitz in Bremen hat, eine Fischereiprüfung vor einem anerkannten Landesfischereiverband (§ 29 Abs. 3) oder die vorgeschriebene Prüfung in einem anderen Bundesland abgelegt hat oder als Berufsfischer ausgebildet ist. Eine Fischereiprüfung ist nicht erforderlich für Volljährige, die lediglich die Stockangelei nach § 9 ausüben wollen. (2) In der Prüfung hat er ausreichende Kenntnisse über Arten der Fische, über Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische, die fischereiliche Gesetzgebung, Fragen des Tier- und Naturschutzes im Zusammenhang mit dem Fischfang nachzuweisen. Die Oberste Fischereibehörde wird ermächtigt, eine Fischereiprüfungsordnung zu erlassen. (3) Der Fischereischein nach § 34 Abs. 1 und 3 wird nach einem von der Obersten Fischereibehörde bestimmten Muster erteilt und gilt für unbeschränkte Zeit. (4) Der Fischereischein kann, auch wenn die Voraussetzung des Absatzes 1 nicht vorliegt, erteilt werden an: 1. Personen, die mindestens fünf Jahre als Küstenfischer tätig waren; 2. Fischwirte sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden; 3. Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind; 4. Mitglieder diplomatischer und berufskonsularischer Vertretungen eines Landes und deren Angehörige, soweit sie durch Ausweis des Auswärtigen Amtes, einer Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ausgewiesen sind.
 

Janbr

Fliegenverwedler
AW: Lehrgang Pflicht?

Meines Wissens gibt es in bremen keine Lehrgangspflicht, aber hier werden sie geholfen:

Fischerprüfung in Bremen


Stadtamt Bremen
Stresemannstraße 48, 28207 Bremen
Tel. 0421 361-88665
Fax 0421 361-6908
www.bremen.de/sixcms/detail.php?id=383489
Landesfischereiverband Bremen e.V.
Grambker Heerstraße 141, 28719 Bremen
Tel. 0421 6449994
Fax 0421 6940224
www.lfvbremen.de
 
Oben