Thomas9904
Well-Known Member
Davon ab war ja die Frage auch, wo man in Deutschland legal ohne Prüfung angeln kann.
Ich versuch das mal aufzulisten, aber natürlich ohne jede Gewähr - immer vorher nochmal informieren.
Aber zumindest in mehr als der Hälfte der Bundesländer hat man die legale Möglichkeit ohne Prüfung angeln zu gehen:
Niedersachsen:
Angeln an Küsten/freien Gewässern nur mit Personalausweis möglich
Bremen:
Stockangelrecht an der freien Weser, jeder Bremer Bürger kann da ohne Prüfung angeln.
Schleswig Holstein:
Touristenschein
Mecklenburg Vorpommern:
Touristenschein
Sachsen:
Touristenschein
Sachsen Anhalt:
Touristenschein
Thüringen:
Touristenschein
Brandenburg:
Prüfungsfreies Angeln mit Friedfischmethoden
Baden-Württemberg:
In Anlagen (Teich/Fischzucht/Forellenpuffs), in denen jemand als Betreiber da ist, der das fachgerechte töten von Tieren nachgewiesen hat (Fischwirt z. B.), kann das nicht als angeln sondern als Fischverkauf zählen, so dass man da auch keine Prüfung braucht.
Unbedingt vorher nachfragen, für welche Anlagen das gilt!!!!
In ganz Deutschland können Diplomaten und Angehörige ohne Prüfung angeln, in vielen Bundesländern gibt es Ausnahmegenehmigungen zum Angeln ohne Prüfung für Behinderte.
Nach Bundesländern wiederum unterschiedlich gibt es die Möglichkeit als "Angelhelfer" ohne Schein/Prüfung auch aktiv mit einem Inhaber einer Erlaubniskarte mitzuangeln.
VORSICHT!
Auch hier wieder einzeln erkundigen, wie das im jeweiligen Land geregelt ist.
Ich hoffe nun, dass ich da jetzt nix vergessen oder falsch dargestellt habe ......
Ich versuch das mal aufzulisten, aber natürlich ohne jede Gewähr - immer vorher nochmal informieren.
Aber zumindest in mehr als der Hälfte der Bundesländer hat man die legale Möglichkeit ohne Prüfung angeln zu gehen:
Niedersachsen:
Angeln an Küsten/freien Gewässern nur mit Personalausweis möglich
Bremen:
Stockangelrecht an der freien Weser, jeder Bremer Bürger kann da ohne Prüfung angeln.
Schleswig Holstein:
Touristenschein
Mecklenburg Vorpommern:
Touristenschein
Sachsen:
Touristenschein
Sachsen Anhalt:
Touristenschein
Thüringen:
Touristenschein
Brandenburg:
Prüfungsfreies Angeln mit Friedfischmethoden
Baden-Württemberg:
In Anlagen (Teich/Fischzucht/Forellenpuffs), in denen jemand als Betreiber da ist, der das fachgerechte töten von Tieren nachgewiesen hat (Fischwirt z. B.), kann das nicht als angeln sondern als Fischverkauf zählen, so dass man da auch keine Prüfung braucht.
Unbedingt vorher nachfragen, für welche Anlagen das gilt!!!!
In ganz Deutschland können Diplomaten und Angehörige ohne Prüfung angeln, in vielen Bundesländern gibt es Ausnahmegenehmigungen zum Angeln ohne Prüfung für Behinderte.
Nach Bundesländern wiederum unterschiedlich gibt es die Möglichkeit als "Angelhelfer" ohne Schein/Prüfung auch aktiv mit einem Inhaber einer Erlaubniskarte mitzuangeln.
VORSICHT!
Auch hier wieder einzeln erkundigen, wie das im jeweiligen Land geregelt ist.
Ich hoffe nun, dass ich da jetzt nix vergessen oder falsch dargestellt habe ......