Lebendköder erlaubt?

Norm

Member
In mancher Literatur ist davon die Rede mit Lebendköder zu fischen.

Ich dachte das sei verboten, oder gibt es Ausnahmen, gibt es Gegenden wo das noch erlaubt ist?



#d


Dank schon mal im Vorfeld
 
AW: Lebendköder erlaubt?

Moinsen

Ich fische (fast) immer mit Lebendköder und das ist auch keineswegs verboten #6
Glaube du hast Lebendköder mit lebendem Köderfisch verwechselt ;)
Der lebende Köderfisch ist allgemein VERBOTEN!!
 
AW: Lebendköder erlaubt?

von wann ist denn die literatur???
 
AW: Lebendköder erlaubt?

Klar gibts Gegenden, in denen man mit lebendem Köfi angeln darf...
...aber nicht in Deutschland! ;o)
 
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Hehe, stimmt Schneider ;) hab das gleich wieder auf den Köfi bezogen ;o)
 
AW: Lebendköder erlaubt?

Hallo,

lebender Köfi ist soweit ich weiss in Deutschland generell verboten.
Denke aber das mit Lebendköder z.B. Tauwürmer,Maden,usw. gemeint sind.

Gruß
Manuel
 
AW: Lebendköder erlaubt?

es ist nicht ganz verboten,in stark verkrauteten gewässern, darf man mit lebenden köfis angeln, allerdings muss man den haken mit gummis etc. befestigen und darf ihn nicht aufstechen
 
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Das will ich aber schwarz auf weiß sehen hans!!!
Wo steht denn sowas?
 
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hi just a placebo!
wusste das auch nicht, mein bruder machte letztes jahr den angelschein. ich hatte ihn zum sogenannten tötungskurs gefahren und bin für diese stunde dort geblieben.
da sagte das der jugendleiter
 
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hab ich auch noch nie gehört,das man das in einem stark verkrauteten Gewässer dürfte. |kopfkrat |kopfkrat |kopfkrat
 
AW: Lebendköder erlaubt?

hans66660 schrieb:
es ist nicht ganz verboten,in stark verkrauteten gewässern, darf man mit lebenden köfis angeln, allerdings muss man den haken mit gummis etc. befestigen und darf ihn nicht aufstechen

moin-moin,

das ist zum teil richtig, aaaaaaaaaaber:

dazu benötigt man eine genehmigung !!! nun fragt mich aber bitte nicht von welcher behörde!!!

und diese bekommt man nur dann, wenn es nicht möglich ist diesen fisch auf andere art fangen zu können!!! dieses ist dann auch nachzuweisen!!! ebenfalls muß man nachweisen, daß der fisch aus triftigen gründen gefangen werden muß!!!

denkt mal an den § 1 des tierschutzgesetzes:
niemand darf, ohne vernünftigen grund, einem wirbeltier schmerzen, schäden oder leiden zufügen (ich glaube der wortlaut ist so oder ähnlich)!!!

also, wichtig ist der vernünftige grund!!! wenn ihr zb. einen starken hecht in einem forellenbach habt, den ihr weder mit der spinnrute, nch mit totem köderfisch, noch durch netzziehen, noch durch e-fischen fangen könnt (alles muß nachgewiesen werden) dann könnt ihr eine genehmigung bekommen!!!

ich glaube allerdings nicht, daß es jemals eine solche genehmigung geben wird, da wenn man das alles probiert hat (ausreichende zeitspanne eingerechnet), hat man den 10 mal erwischt und dem gewässer entnommen!!!
 
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hans66660 schrieb:
es ist nicht ganz verboten,in stark verkrauteten gewässern, darf man mit lebenden köfis angeln, allerdings muss man den haken mit gummis etc. befestigen und darf ihn nicht aufstechen

Zumindest hier in Bayern mußt du einen langwierigen Amtsweg einschreiten, um zu beweisen, dass es zur Hege und Pflege des Gewässers die einzige Möglichkeit ist. Das schaffts du nur in sehr begründeten Ausnahmefällen. Wir im Verein mußten für ein Forellengewässer, das kaum Möglichkeiten zur natürlichen Betandserhalt hat, die Genehmigung beim Landratsamt und (!) bei der Regierung von Obb. beantragen. Nach einem Jahr Prüfung wurde abgelehnt !#d
 
AW: Lebendköder erlaubt?

moin-moin,

@ toni: ganauso sieht das auch im rest von deutschland aus!!!
 
AW: Lebendköder erlaubt?

das weiß ich nicht, dann finde ich es ein starkes stück, das der jugendleiter nichts davon erwähnt hat, glücklicher weise gibt es in unseren gewässern nicht so ein stark verkrauteten see, sonst hätte ich es vielleicht schon ausprobiert.
 
AW: Lebendköder erlaubt?

Könnte mal jemand die gesetzlichen Grundlagen für diese Methode des Fischens mit lebendigem Köderfisch benennen!
Besten Dank bereits im Voraus!
 
AW: Lebendköder erlaubt?

hier ein auszug aus dem tierschutzgesetz von 2001:
Bei der Verwendung lebender Köderfische zum Angeln werden diesen Leiden und Schäden zugefügt, deshalb wurde in den meisten Ländern durch Fischereiverordnung die Verwendung lebender Köderfische verboten, stark eingeschränkt oder von einer Erlaubnis abhängig gemacht. Ein vernünftiger Grund, diese Fangmethode unter bestimmten Umständen einzusetzen, kann bestehen, wenn eine Hege oder Bewirtschaftung die Verwendung lebender Köderfische erfordert; zum Beispiel zur Verringerung eines unerwünscht hohen Raubfischbestandes bei extrem starkem Pflanzenbewuchs oder bei starken Schlammablagerungen. Bei dieser ausnahmsweise zulässigen Verwendung lebender Köderfische ist ganz besonders auch auf deren möglichst schonende Befestigung zu achten. In einer Reihe von Landesfischereivorschriften sind die genannten Probleme inzwischen in einschränkender Weise geregelt.
 
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Ok, dann hat sich die Sache für mich geklärt... ;)
 
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Norm schrieb:
In mancher Literatur ist davon die Rede mit Lebendköder zu fischen.

Ich dachte das sei verboten, oder gibt es Ausnahmen, gibt es Gegenden wo das noch erlaubt ist?



#d


Dank schon mal im Vorfeld
Falls du die Blinkersonderhefte meinst: Die sind so alt, dass es damals noch erlaubt war...
 
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