Ich will nichts von dir @Dorschbremse, sondern von denen die behaupten, es sei bewiesen, dass Fische keinen Schmerz empfinden. Arlinghais 2013 ist nicht mehr relevant und auch nicht Stand derer, die es anders wissenschaftlich sehen und gutachterlich danach handeln (behördlich Tierämter); Link hierzu habe ich aber mundgerecht serviert.
Aber was entscheidend ist, ist die Frage nach der Verwendung des lebendigen Köderfisches. Das ist das Thema, auch wenn es manchen schwerfällt beim Thema zu bleiben und wenn, den roten Faden weiter zu halten und zu diskutieren. Hierzu wäre die Einlassung des Unterschieds im §17 1. und 2.b zunächst relevant. Habe ich doch verständlich mundgerecht serviert, nachdem ein anderer user mit Recht vorherig darauf dezent bereits hingewiesen hat.
Zum angedichteten Pech meinerseits:
Die Urteile der Gerichte zur Verwendung des lebendigen Köfis sind ausnahmslos nach TSG 17 2.b (volksmündlich "Tierquälerei") erfolgt. (Dies ist eben zu §17 1. zu unterscheiden, weitere Erläuterungen sind bereits erfolgt).
Bei Bedarf, auch wenn wir hier kein Fachforum sind und faktisches die "Eisesser" hier sowieso nicht interessieren, werde ich servieren.
Aber was entscheidend ist, ist die Frage nach der Verwendung des lebendigen Köderfisches. Das ist das Thema, auch wenn es manchen schwerfällt beim Thema zu bleiben und wenn, den roten Faden weiter zu halten und zu diskutieren. Hierzu wäre die Einlassung des Unterschieds im §17 1. und 2.b zunächst relevant. Habe ich doch verständlich mundgerecht serviert, nachdem ein anderer user mit Recht vorherig darauf dezent bereits hingewiesen hat.
Zum angedichteten Pech meinerseits:
Die Urteile der Gerichte zur Verwendung des lebendigen Köfis sind ausnahmslos nach TSG 17 2.b (volksmündlich "Tierquälerei") erfolgt. (Dies ist eben zu §17 1. zu unterscheiden, weitere Erläuterungen sind bereits erfolgt).
Bei Bedarf, auch wenn wir hier kein Fachforum sind und faktisches die "Eisesser" hier sowieso nicht interessieren, werde ich servieren.
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