lebender Köderfisch an der Angel

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obro

New Member
Hallo,
Nun poste ich mit meinem ersten thread auch gleich ein Riesenproblem #q

Ich angle seit ca 20 Jahren schon in Frankreich, dort ist auch der Lebende Köderfisch noch erlaubt und ich angle dort auch mit lebendem Köderfisch.

Aber nun kommts,
Ich war in der letzten Woche mit einem Freund mal wieder im Hafen von Maximiliansau / Pfalz (villeicht kennts ja jemand) zum angeln.
Einen Köderfisch gefangen und ab damit an die Raubfischangel, lebend natürlich, da ich mir in dem Moment nicht bewusst war, daß das ja in Deutschland verboten ist, hätte ich aber wissen müssen, da ich ja im Besitz des Bundesfischereischeines bin #q #d
Natürlich folgte die Strafe auf den Fuß und ich wurde von der Polizei kontrolliert und diese stellten auch den lebenden Köderfisch fest.
Meine Angel wurde beschlagnahmt und ich wurde angezeigt.
Jetzt habe ich wohl mächtig Ärger an der Backe und muß mit einer Satten Strafe und evt. mit dem Entzug meines Fischereischeines rechnen, wegen meiner eigenen Blödheit.

Hat hier villeicht jemand Erfahrung mit solch einem Fall, dann würde ich mich über einige Tipps freuen.
 

Toni_1962

freidenkend
AW: lebender Köderfisch an der Angel

obro schrieb:
Hat hier villeicht jemand Erfahrung mit solch einem Fall

Gab solch einen Fall in München im Mai 2005!
Kontrolle und Anzeige durch einen Kontrolleur der "Unteren Naturschutzbehörde"

3600 € Strafe + Entzug der Angelscheins #6 #6
 

Sailfisch

(Little) Big Gamer
AW: lebender Köderfisch an der Angel

Hallo Obro,
das wird wohl auf eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen § 17 b Tierschutzgesetz herauslaufen. Möglicherweise kommt darüber hinaus auch eine Ordnungswidrigkeitsverfahren auf Dich zu. Ob es zu einer Verurteilung kommt steht in den Sternen! Vor Gericht und auf hoher See...
Wichtig ist, daß Du Dir einen engagierten Anwalt nimmst, welcher sich bestenfalls mit fischereirechtlichen Fragen auskennt. Maßgebend wird die Frage des Schmerzempfindens bei Fischen sein. Habe das Problem in einem Aufsatz zu Catch&Release mal analysiert. http://www.asv-ems.de/berichte/CatchRelease.pdf
Würde mich freuen, wenn Du mich über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden halten könntest, interessiert mich juristsisch!

@Toni
hast Du ein Aktenzeichen oder gar das Urteil?
 
AW: lebender Köderfisch an der Angel

Ich verstehe dich schon.. nur leider muss ich da einen Satz bringen der auch immer stimmt:
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" (oder so ähnlich).

Da gehen auch keine Ausreden mehr.. man muss sich mit dem Verboten auseinandersetzen bevor man etwas macht..

So Long
Ei
 

Sailfisch

(Little) Big Gamer
AW: lebender Köderfisch an der Angel

Crazyegg schrieb:
Ich verstehe dich schon.. nur leider muss ich da einen Satz bringen der auch immer stimmt:
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" (oder so ähnlich).

Da gehen auch keine Ausreden mehr.. man muss sich mit dem Verboten auseinandersetzen bevor man etwas macht..

So Long
Ei

Stimmt nur bedingt:
StGB § 17 Verbotsirrtum

Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
 

nikmark

Denunziant
AW: lebender Köderfisch an der Angel

Ich will nichts beschönigen aber eine Sache geht mir da durch den Kopf.

Könnte man mich auch belangen, wenn noch ein Wurm vor dem Köfi auf dem Haken ist ?
Denn es ist mir doch dann, je nach Anhakmethode des lebenden Köfis, nur sehr schwer nachweisbar, das ich den Fisch angehakt habe und dieser nicht auf den Wurm gebissen hat !
Bitte nicht falsch verstehen aber der Gedanke ging mir durch den Kopf !

Nikmark
 

Toni_1962

freidenkend
AW: lebender Köderfisch an der Angel

nikmark schrieb:
Ich will nichts beschönigen aber eine Sache geht mir da durch den Kopf.

Könnte man mich auch belangen, wenn noch ein Wurm vor dem Köfi auf dem Haken ist ?
Denn es ist mir doch dann, je nach Anhakmethode des lebenden Köfis, nur sehr schwer nachweisbar, das ich den Fisch angehakt habe und dieser nicht auf den Wurm gebissen hat !
Bitte nicht falsch verstehen aber der Gedanke ging mir durch den Kopf !

Nikmark

Sicherlich, du mußt nur dem Kontrolleur klarmachen, dass du mit Drilling und Stahlvorfach auf Rotaugen gestippt hast:m

... und wenn du nicht aufpaßt, mußt du auch noch erklären, warum der vermeindliche Köfi mit der Rückenflosse den Wurm fressen wollte:q
 

nikmark

Denunziant
AW: lebender Köderfisch an der Angel

Toni_1962 schrieb:
Sicherlich, du mußt nur dem Kontrolleur klarmachen, dass du mit Drilling und Stahlvorfach auf Rotaugen gestippt hast:m

... und wenn du nicht aufpaßt, mußt du auch noch erklären, warum der vermeindliche Köfi mit der Rückenflosse den Wurm fressen wollte:q

Hallo Toni,
ich meinte das durchaus ernst ;)
In NRW z.B. wird für die Fischereiprüfung gelehrt, dass Du beim Barschangeln ein Stahlvorfach benutzen sollst. Es soll ausgeschlossen werden, dass ein untermaßiger Hecht verangelt wird. Ergo bedeutet dies auch ein stärkeres Gerät als zum Barschfangen. Da mann weiss, das ein gezupfter Wurm auf Barsch der Topköder ist und dann bei dem Köfi die Lippenköderung angewendet wird, dann möchte ich mal den sehen, der mir beweisen will, das der Köfi nicht auf den Wurm gebissen hat. Ausserdem sitzt ein Einzelhaken beim Anhieb viel besser als ein Drilling !

...und das Zupfen ist nicht anderes als Spinnageln wie auch mit toten Köfi auch Hecht !

Wer also will mir beweisen, das ich in einem solchen Fall den Köfi selber lebend montiert habe ?

Ist nur 'ne Frage !!!!!

Nikmark
 
Zuletzt bearbeitet:

The_Duke

Alles kann, nichts muss!
AW: lebender Köderfisch an der Angel

Zitat:
Zitat von obro
da ich mir in dem Moment nicht bewusst war, daß das ja in Deutschland verboten ist



Timmy schrieb:
Schulligung, aber das kann ich nicht glauben.#c

Warum nicht Timmy?
Ich wohne auch direkt an der Grenze zu Frankreich und habe dort füher sehr viel gefischt.
Viele Bestimmungen sind unterschiedlich, ja zum Teil sogar gegensätzlich und wenn man viel mit diesen anderen Bestimmungen gelebt und gefischt hat, hat man diese quasi verinnerlicht.
Da kann es schon mal passieren, daß man im Eifer des Gefechts einfach vergisst, wo man sich grade befindet und was grade geltendes Recht ist...ich weiß wovon ich rede! ;) ;) |uhoh: |uhoh:
Klar...ist keine Entschuldigung für sein Tun und die Strafe wird sicherlich folgen, aber glaubhaft ist dies für mich allemal.....
 

sebastian

Hechtfänger :)
AW: lebender Köderfisch an der Angel

der kontrolleur wird wohl aussagen was er gesehen hat und der wird wohl sagen das obro mit stahlvorfach, Drilling und 20gramm schwimmer wahrscheinlich nicht auf Rotaugen geangelt hat !
 

Wiebke

New Member
AW: lebender Köderfisch an der Angel

Ähem, bin zwar neu hier, aber ich konnte mich bei einem solch kniffligen Thema nich tbeherrschen ;-)) Die Idee mit dem Wurm ist keine schlechte. Allerdings nicht wirklich realisierbar. Zumindest nicht, wenn ich darüber nachdenke, wie der eine oder andere seinen Köfi an die Strippe bringt. Denn obwohl das ja nunmal verboten ist, ist es gängige Praxis. Aber wenn man sieht, wie da einige ans Werk gehen, kann ich verstehen, daß angeln mit lebenden Köfis verboten ist. Andererseits, wieso macht das Gesetz einen Unterschied zwischen Würmern und Fischen? Der Wurm windet sich genauso wie ein Fisch. Beide würden schreien, wenn sie es könnten. Eine gruselige Vorstellung, dam man im nächsten Leben ein Wurm sein könnte ;-)

Aber mal im Ernst. Der oben im Beitrag genannte §17 greift nur bedingt. Da eine Prüfung abgelegt wurde, um den Schein zu bekommen, wird wohl vorausgesetzt, daß das Wissen um das Verbot vorhanden war. Zudem war ja noch eine andere Person dabei, die das hätte verhindern müssen. Der bloße Hinweis auf ein Verbot hätte nicht ausgereicht. Man muß nach dem Gesetz eine Straftat verhindern, ansonsten macht man sich schlimmstenfalls mitschuldig. Es sei denn, man hätte es nicht verhindern können z.B. weil dann Leib und Leben in Gefahr gewesen wären.

Berichte dich bitte, wie die Sache ausgegangen ist. Würde mich echt interessieren.

LG Wiebke
 

Lucius

Active Member
AW: lebender Köderfisch an der Angel

Hallo,

jetzt muss Ich aber auch mal sagen, das Ich nicht glauben kann, das man dies einfach mal vergessen hat.Insofern muss Ich leider sagen, das es bestimmt keinen Falschen trifft!
Wenn man den Angelschein in mühseligen Kursen erworben hat, in denen man mehr als einmal darauf hingewiesen wird, das dies nicht erlaubt ist,...sorry!
Ich kenn genug Spezis denen das voll am Arsch vorbeigeht, und ich finde es gut zu sehen, das diese Reglung auch kontrolliert wird.
Ebenso wiedert mich diese Catch&Release Diskussion an, wir haben eine Aneignungspflicht und damit Basta, wer hier mit Fadenscheinigen Halbwahrheiten eine Rechtsbeugung versucht, sollte die Menschliche Größe besitzen im Falle das man erwischt wird auch dazu stehen, das er auf Tierschutz und Gesetze scheißt und nicht auf Mitleid machen.
Ich sehe hier viel zu oft dieses bescheuerte Catch&release Logo, das Ich mich fragen muss was hier überhaupt in manchen Köpfen passiert, wer so denkt lebt seinen Spass an unserer gemeinsamen Sache auf dem Rücken der Tiere aus.
Alles was Ich fange kommt bei mir auf den Tisch, auch wenn es eine Brasse oder ein Rapfen ist, Ich lasse kein Tier umsonst und nur zur Belustigung meinerseits Leiden und muss sagen das Ich das für Krank und ein Irregeleitetes, typisch menschlisches Selbstverständniss halte!
Sorry , das dies so vehement klingt, aber das lag mir schon länger auf der Seele und hier ist der passende Forumsbeitrag dafür!

Lucius

P.S.: die Betreiber dieses Forums sollten sich überlegen ,ob Sie unserer Sache einen Gefallen tun, wenn Sie solche C&R Banner toleriert, dies gießt Öl in die Mühlen derer , die uns nicht so wohlgesonnen sind, ebenso wie von mir oben geschildertes Verhalten und die "Aktion" des Autors dieses Threads.....
 

The_Duke

Alles kann, nichts muss!
AW: lebender Köderfisch an der Angel

nikmark schrieb:
Hallo Toni,
ich meinte das durchaus ernst ;)
In NRW z.B. wird für die Fischereiprüfung gelehrt, dass Du beim Barschangeln ein Stahlvorfach benutzen sollst. Es soll ausgeschlossen werden, dass ein untermaßiger Hecht verangelt wird. Ergo bedeutet dies auch ein stärkeres Gerät als zum Barschfangen. Da mann weiss, das ein gezupfter Wurm auf Barsch der Topköder ist und dann bei dem Köfi die Lippenköderung angewendet wird, dann möchte ich mal den sehen, der mir beweisen will, das der Köfi nicht auf den Wurm gebissen hat. Ausserdem sitzt ein Einzelhaken beim Anhieb viel besser als ein Drilling !

Wer also will mir beweisen, das ich in einem solchen Fall den Köfi selber lebend montiert habe ?

Ist nur 'ne Frage !!!!!

Nikmark

Nikmark...Schlitzohr! ;)
Ich denke mal, daß du sogar damit durchkommen würdest, weil die Beweislast ja beim Kontrolleur liegt.
Der Wurm vor dem Köfi wird für ihn schwerlich weg zu diskutieren sein und es kann ja sein, daß du den Biss an der doch etwas gröberen Pose nicht bemerkt hast ;)
Kann dir ja keiner nen Vorwurf machen, wenn du ein "Grobfischer" bist und mit 10g-Pose auf Barsch fischst :q :q
Ich habe auf gezupften Tauwurm beim Barschfischen auch schon Hechtbisse gehabt!
 

Hechthunter21

Ranjith_01
AW: lebender Köderfisch an der Angel

#cdein Verhalten
an DEUTSCHEN Gewässern
ist mir
unbegreiflich...#d#d#d



;)

ach ja & noch ein Willkommen & viel Spass hier an Board...|wavey:
 

Toni_1962

freidenkend
AW: lebender Köderfisch an der Angel

Hallo Nikmark#h ,

ich meine es auch ernst;):

Jeder, der nur einigermaßen etwas vom Angeln versteht, wird meineserachtens den Trick erkennen.

Stahlvorfach für Wurmzupfen auf Barsch? Lernt man das so bei euch?
(ich kenne ja auch Gewässer, die auch bei Barschangeln wegen des Hechtbestandes Stahl vorschreiben , aber doch nur beim Blinkern/Spinnen)

Welche Hakengröße nimmst du auf Barsch und welche auf Hecht?

Welche Rutenstärke auf Barsch zum Wurmzupfen und welche auf Hecht?

Wie machst du eigentlich die Lippenanköderung? Also bei mir sieht sie so aus, dass der Haken zwischen Maul und den Augen eingeführt, die Spitze dann vorne aus dem/ zu dem Maul nach oben schaut, also von innen nach außen (anders löst sich der Fisch doch sehr schnell) .. sieht irgendwie anders aus (zumindest bei mir) als wenn ein Fisch sich gehakt hat .
 

heinzrch

Active Member
AW: lebender Köderfisch an der Angel

:m Wieso ? - ist doch völlig klar - Tony hat mit den Tauwurmbestückten Drilling auf Waller angesessen; Wie der Aufseher kam und er rausgezogen hat, hat er zufällig das Rotauge genau im Rücken gerissen....

>@Toni1962:... und wenn du nicht aufpaßt, mußt du auch noch erklären, >warum der vermeindliche Köfi mit der Rückenflosse den Wurm fressen wollte
 
AW: lebender Köderfisch an der Angel

Man kann doch mit lebendem Köfi angeln !!!
Allerdings sollte man dabei immer eine Schere oder eine brennende Kippe in den Händen halten ;)
 

nikmark

Denunziant
AW: lebender Köderfisch an der Angel

Hechthunter21 schrieb:
#cdein Verhalten
an DEUTSCHEN Gewässern
ist mir
unbegreiflich...#d#d#d
|wavey:

Erinnere ich meines Alters wegen nur so schwach oder hast Du nicht mal mit lebendigen Karpfen in der erlaubten Zone auf Waller geangelt !
Scheiss Langzeitgedächtnis |supergri

Nikmark
 

ollidi

Krebssammler
Teammitglied
AW: lebender Köderfisch an der Angel

Das passt ja. Eben rief mich ein Mitglied unseres Vereines an und teilte mir mit, dass er heute Abend von der Polizei am Mittellandkanal kontrolliert wurde und er hatte auch einen lebenden Köfi dran. Ist nach Gewässerordnung verboten.
Jetzt bin ich auch einmal gespannt, was dabei herauskommt. Zumindest bekommt er auch eine Anzeige wegen Tierquälerei. Er hatte den Köfi per Rückenköderung angeködert.
 
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