Fritze mit dem Fisch
New Member
Hallo zusammen,
ich stelle mir aus akutem Anlass ein paar Fragen, zu denen ich leider keine Antworten finde. Bei den Suchergebnissen im Netz allgemein und auch hier lande ich immer wieder bei den Binnenregeln.
Das Kunstköderverbot im Frühjahr ist mir bekannt. Da steht drin:
Zu guter Letzt: Frohe Ostern wünsche ich!
ich stelle mir aus akutem Anlass ein paar Fragen, zu denen ich leider keine Antworten finde. Bei den Suchergebnissen im Netz allgemein und auch hier lande ich immer wieder bei den Binnenregeln.
Das Kunstköderverbot im Frühjahr ist mir bekannt. Da steht drin:
Jetzt möchte ich in Zeeland am Meer angeln (Brandungsangel, Buttlöffel, Heringspaternoster). Für mich ergeben sich folgende Anfängerfragen:Es darf nicht mit Schlachterzeugnissen, einem Köderfisch, einem Fischfetzen oder Kunstködern aller Art geangelt werden. Einzige Ausnahme ist eine Kunstfliege, die eine Länge von 2,5 Zentimeter nicht überschreiten darf.
- Gilt das obige auch für Salzwasser, oder darf ich an Brandungsrute und Buttlöffel auch mit Heringsfetzen angeln?
- Ist ein Shrimp ein Schlachterzeugnis / ein Fischfetzen oder ist der erlaubt?
- Gelten eingedeichte Bereiche wie das Grevelinger Meer als Binnengewässer oder als Küste? Salzwasser?
- Ich vermute, ein Heringspaternoster fällt unter die erlaubten „Kunstfliegen unter 2,5 cm“?
- Gilt die Zahl der Anbissstellen auch am Meer, muss ich einen 5er Paternoster auf 3 Haken kürzen?
Zu guter Letzt: Frohe Ostern wünsche ich!