AW: Krebsangeln
Hallo,
Krebse unterliegen dem Fischereirecht, genau wie die Fische.
Der Signalkrebs, als eine eingeschleppte Art, hat aber weder Schonzeit noch Mindestmaß.
Wenn du in dem Gewässer berechtigt bist zu fischen, darfst du die Signalkrebse entnehmen. Das ist vergleichbar mit einem Barsch. Der hat auch weder Schonzeit noch Schonmaß,
Du musst aber in dem Gewässer zur Fischerei berechtigt sein.
Bist du nicht zur Fischerei berechtigt und eignest dir einen Krebs an, oder angelst in dem Gewässer, ist das eine Fischwilderei.
Ich weiß aber nicht, wie du einen Krebs angeln willst.
Üblicherweise macht man das mit einer Reuse oder einem Krebsteller.
Dabei aber darauf achten, dass diese Fanggeräte auf dem Erlaubnisschein aufgeführt sind müssen, sonst ist ihr Einsatz nicht zugelassen..
SneeP