Kontrolleur Schein

Sithys

Lós Vóchós
Moin - was für Kriterien muss man erfüllen um den Zusatz-Schein zu machen und was kostet dieser?

Lg :)
 

Dunraven

Active Member
AW: Kontrolleur Schein

Was meinst Du mit Zusatzschein?
Wenn es nur darum geht Fischereiaufseher zu werden, das ist ganz einfach. Dein Verein sagt Deiner Gemeinde das Du für seine Gewässer Fischereiaufseher werden sollst, Du gibst ein Paßbild ab, dann kommt der Anruf von der Gemeinde das Dein Ausweis fertig ist und Du fährst hin. Du unterschreibst den, bekommst eine Belehrung und danach den Ausweis und die Marke.

Das wars.
Kriterien, Dein Verein muss der Meinung sein Du bist geeignet und natürlich sollte nichts gegen Dich vorliegen.
 
AW: Kontrolleur Schein

Was meinst Du mit Zusatzschein?
Wenn es nur darum geht Fischereiaufseher zu werden, das ist ganz einfach. Dein Verein sagt Deiner Gemeinde das Du für seine Gewässer Fischereiaufseher werden sollst, Du gibst ein Paßbild ab, dann kommt der Anruf von der Gemeinde das Dein Ausweis fertig ist und Du fährst hin. Du unterschreibst den, bekommst eine Belehrung und danach den Ausweis und die Marke.

Das wars.
Kriterien, Dein Verein muss der Meinung sein Du bist geeignet und natürlich sollte nichts gegen Dich vorliegen.

Das ist aber nur in Ostfriesland so!
 

schadstoff

Fugu Wettesser !
AW: Kontrolleur Schein

Bei uns musst du ein einwandfreies Führungszeugniss vorweisen ......nen glaub 30 Stündigen Lehrgang und abschliessende Prüfunung ablegen.

#h
 

Baitcaster

Lübecker-Tackle-Junkies
AW: Kontrolleur Schein

Ich habe meinen Schein damals bei einem Lehrgang vom Amt für Ländliche Räume gemacht. Dieser wurde über den Landesverband S-H(VDSF) und Kreisverband Lübeck(VDSF) angeboten.
Der Verein hat´s bezahlt und muss auch eine Empfehlung für den Prüfling aussprechen, für welches Gewässer er eingesetzt werden soll.
Da muss dann eine erforderliche Gesamtstundenzahl an Kontrollgängen an dem Gewässer gemacht und protokolliert werden.
Z.B. landesverband S-H brauch einen Kontrolleur für seine Landesverbandsgewässer oder Verein xy brauch für den und den See. Oder Amt für Ländliche Räume benötigt einen für die Ostsee/Strand oder die Trave in Lübeck..
Den Schein machen ist eine Sache, den Ausweiß für ein bestimmtes Gewässer eine andere.
 

Dunraven

Active Member
AW: Kontrolleur Schein

Das ist aber nur in Ostfriesland so!

Bei Euch bastelt man sich den Ausweis selber oder was willst Du mit dieser Falschaussage nun erklären? Wenn Du schon so einen Blödsinn behauptest dann hättest Du doch wenigstens sagen können wie es bei Euch ist statt einfach irgendwas sinnfreies und falsches in den Raum zu werfen. :(

Ich sehe schon das es auch hier jedes Bundesland anders handhabt. Hätte mir denken können das andere Bundesländer das auch verkomplizeren. Sehe ich das richtig das der Threadersteller aus Bremen kommt und daher auch mit der erwähnten Regelung von SH, Leipzig und Co nichts anfangen kann weil Bremen es evt. auch wieder anders handhabt?

Niedersachsen macht es so wie ich es beschrieben habe, und zumindest bei uns wird man dann für alle Gewässer des Vereins (bei uns zur Zeit also alle 155 Stück und kommen neue hinzu dann eben auch automatisch die) bestellt, und nicht für einzelne Gewässer. Wäre ja auch recht sinnlos wenn man da auf den in unmittelbarer Umgebung 10 km² ein dutzend Gewässer hat und dort dann einfach nur zuschauen muss wenn jemand auffällig ist.

Lehrgänge muss man in Niedersachsen keinen machen, aber bei uns im Verein wird das mit dem Gewässerwart gekoppelt, so das man den Lehrgang macht (nur die ganz alten Fischereiaufseher, die das schon jahrelang machen und eh in absehbarer Zeit altersbedingt aufhören, die mussten das nicht mehr machen als diese Regelung vor 5 Jahren eingeführt wurde, weil sich da dann der Aufwand und die Kosten für den Kurs nicht lohnt), denn auch da haben sie sinnvollerweise mal gesagt das beide oft am Gewässer sind, und das es deshalb Blödsinn wäre das zu trennen, denn der Fischereiaufseher sieht dabei automatisch irgendwelche Probleme am Gewässer und der Gewässerwart trifft dabei zwangsläufig auch auf Angler wenn er das Gewässer abfährt.

Und mit nichts vorliegen meinte ich das Führungszeugnis, denn damit prüft man das ja.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sithys

Lós Vóchós
AW: Kontrolleur Schein

Alles klar, dann weiß ich bescheid. Wäre mir aber auch neu, wenn man dafür keinen Kurs machen müsste, meine das auch nur so gehört zu haben, dass man einen Kurs machen muss in dem man alles lernt.

...Auch sehr interessant finde ich, dass der zuständige Kontrolleur aufschreiben muss, wann und wieviel std er kontrolliert hat...wenn ich mich so an einige nebengewässer etc hier rantraue, würde ich fast behaupten, da war noch NIE ein Kontrolleur...
 
J

jxrgen W. x T.

Guest
AW: Kontrolleur Schein

Hi ich komme zwar aus dem schönen Westfalen - aber mich hat gerade der Vorstand angesprochen ob ich Gewässerwart werden möchte.
Wie es weitergeht weiß ich noch nicht, aber einen Kurs muss man in Deutschland doch bestimmt machen.
Wenn ich weiteres weiß werde ich euch Bescheid sagen - wenn Ihr wollt.
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Kontrolleur Schein

Hi ich komme zwar aus dem schönen Westfalen - aber mich hat gerade der Vorstand angesprochen ob ich Gewässerwart werden möchte.
Wie es weitergeht weiß ich noch nicht, aber einen Kurs muss man in Deutschland doch bestimmt machen.
Wenn ich weiteres weiß werde ich euch Bescheid sagen - wenn Ihr wollt.


1. alles Ländersache, nicht Bundessache ..hat mit "Deutschland" nichts zu tun
2. Kontrolleur ist nicht Gewässerwart
 

Elbefischer

Member
AW: Kontrolleur Schein

Bei uns im Landkreis Harburg braucht man keinen Lehrgang, die Beurteilung über die Qualifikation obliegt dem Verein der dann der Samtgemeinde um eine Ernennung bittet.
 
J

jxrgen W. x T.

Guest
AW: Kontrolleur Schein

Ok bei uns sind die Gewässerwarte auch die Kontrolleure machen aber noch 1000 andere Sachen.


Mit dem Lehrgang war ehr ironisch gemeint - weil eigentlich braucht man in Deutschland für alles einen Lehrgang/Prüfung oder was sonst noch einfällt:)
 

Dunraven

Active Member
AW: Kontrolleur Schein

@Sithys: Redest Du jetzt von Bremen oder von welchem Bundesland? Allgemein ist Deine Aussage halt falsch. In Niedersachsen muss man definitiv keinen Kurs machen und man muss auch nicht aufschreiben wann man wo wie lange war. Wie gesagt das ist alles Ländersache und kann sich deutlich unterscheiden von Bundesland zu Bundesland.


...und woher wissen eure Fischereiaufseher, welche Rechte sie überhaupt haben und welche nicht?? In einem Lehrgang sollte so etwas nämlich Hauptbestandteil sein - Mich wundern dann nämlich einige Beiträge hier im Forum über die Willkür von "Fischereiaufsehern" überhaupt nicht mehr, wenn anscheinend die Aufseher ihre Rechte und Pflichten nicht ausreichend gelehrt bekommen!

Sagte ich doch, dafür gibt es eine Belehrung. Außerdem gibt es ja auch regelmäßige Weiterbildungen vom Verein. Solche Beiträge über Problemfälle kenne ich aber auch, die kommen aber zum Großteil eben auch aus Bundesländern die laut Eurer Aussage ja anscheinend solche Kurse machen. Von daher helfen die da wohl auch nichts. Aber ich kann auch nicht verstehen wie ein Verein z.B. Leute in so einem Amt behält die eine Art privaten Feldzug gegen bestimmte Gruppen (z.B. Karpfenangler) machen weil sie eine Antipathie dagegen haben. :v

Eines kann ich mit recht großer Sicherheit sagen, bei uns hat in den letzten 5 Jahren keiner so einen Kurs gemacht. Die Willkür von "Fischereiaufsehern" haben wir hier auch. Das sind aber dann nicht Fischereiaufseher sondern Leute die sich selbst dazu ernennen. Da haben wir einen Jäger der meint nur weil er für die Jägerschaft ein Auge auf den See hat darf er Angler überprüfen, und Angelkollegen waren dieses Jahr noch vor Gericht erfolgreich nachdem ein Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes behauptete er dürfe sie überprüfen und sich da gewaltig daneben benommen hat. Amtsanmaßung usw. war dann das Ergebnis ihrer Anzeige.

Ansonsten gibt es da eh eine schöne Passage in der Satzung:
Es ist kameradschaftliche Pflicht, auch den Verbandsmitgliedern, die sich als solche ausgewiesen haben, auf Verlangen das Mitgliedsbuch zur Einsicht vorzuzeigen.
Eine sehr sinnvolle Regelung wie ich finde.

Und sonst kann ich auch nur sagen, sollte es mal irgendwelche unklaren Situationen geben (selbst ein Kurs kann nicht alles abdecken, sowas wir es also immer mal geben), dann wird eben im Zweifel etwas Zurückhaltung geübt.
Wenn es zu Willkür kommt, dann wurden die falschen Leute ausgesucht und dann werden die (zumindest bei uns) auch recht schnell wieder die Marke abgeben. Bei uns haben im letzten Jahr auch 3 von 9 aufgehört weil sie beruflich einfach nicht mehr die Zeit dazu haben bzw. eben dauernd außerhalb sind. Andererseits werden die Leute die meinen "ich will das machen, ich habe Zeit, einen Dobermann und werde da mal aufräumen" erst gar nicht in Frage kommen (und solche Leute gibt es).

Von daher finde ich es eben sehr gewagt so zu pauschalisieren (Kurs super, kein Kurs schlecht), gerade weil diese Kurse ja anscheinend auch nichts nützen wenn die falschen Leute die besucht haben. Denn nur so lassen sich die Beschwerden aus Bundesländern die solche Kurse haben wohl erklären.

@jürgen W. aus T.: Für den Gewässerwart ist auch bei uns ein Kurs notwendig, den machen auch alle. Und da es auch bei uns im Verein gekoppelt ist machen eben auch alle neuen Fischereiaufseher den Kurs, eben weil sie nur noch beides werden. Aber der hat eben nichts mit dem Fischereiaufseher zu schaffen, für den braucht man in Niedersachsen (wie gesagt das ist ja Ländersache) keinen Kurs.
 
Zuletzt bearbeitet:

Jacky Fan

Grobmotoriker mit Feingefühl
AW: Kontrolleur Schein

Ich fall dem Dunraven ungerne ins Wort..

In Niedersachsen heissen die:
"Auf Vorschlag bestellte Fischereiaufseher"

Diese Kollegen werden natürlich nicht von irgendeinem Popans der Gemeinde vorgeschlagen, welche mind. ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt, bevor die Marke ausgegeben wird.

Anders die Vereinsinternen Kotrollis.
Diese werden vom Vorstand eingesetzt und dürfen nur an Vereinseigenen Gewässern ihrer Pflicht (Macht) ausüben.
Diese besitzen auch nur einen vereininternen Ausweis und keine Marke.

Die Satzung des BVO ist nicht mit der anderer Vereine vergleichbar, es gibt dort einige gesonderte Passagen.
 

Dunraven

Active Member
AW: Kontrolleur Schein

Hast ja recht, wobei es bei uns z.B. keine vereinsinternen Kontrolleure gibt sondern ausschließlich von der Gemeinde bestellte. Das einige gute Passagen der Satzung leider (noch) nicht von anderen Vereinen übernommen werden stimmt ja auch. Aber was nicht ist kann ja noch kommen, da hoffe ich mal das unser Vorsitzender in seiner Funktion als stellvertretender Landesverbandsvorsitzender da noch einiges erreicht. Die von mir genannte Passage finde ich z.B. sehr sinnvoll..
 
J

jxrgen W. x T.

Guest
AW: Kontrolleur Schein

Dunraven;3094560 @jürgen W. aus T.: Für den Gewässerwart ist auch bei uns ein Kurs notwendig schrieb:
Heute war Abangeln und ich habe mit den Vorstand und den Obergewässerwart gesprochen im November ist eine Besprechung, da soll ich ein Passbild mitbringen für den Ausweis damit ich mich beim Kontrollieren ausweisen kann.
Ab nächstes Jahr bin ich dann Gewässerwart an meinem Hausgewässer (ca. 2 - 3km weg von zuhause)
Weiterhin wurde gesagt das jedes Mitglied sich auf Verlangen von einem anderen Mitglied ausweisen muss.
Also ich muss/darf keinen Lehrgang machen.

Bis die Tage
 

Campi

Nixfänger
AW: Kontrolleur Schein

Ahja Gewässerwart ohne Lehrgang ....
Wozu musste ich dann 30 Std. abreissen ? Und warum muss ich min. alle 5 Jahre an einer Fortbildung teilnehmen ?
Was Gewässerwartest du denn dann so ohne einen Lehrgang der dir das Fachwissen vermittelt ? Oder gibt es beí euch dann spezielle Fischwarte die den Besatz planen ? Und Untersuchungswarte die Gewässerproben ziehen ?
Soweit ich informiert bin musst du hier in Bremen auch Lehrgänge besuchen um Fischereiaufseher zu werden. (Gesetzeskunde z.b.)
 
J

jxrgen W. x T.

Guest
AW: Kontrolleur Schein

Hi
wie versprochen melde ich mich wenn ich genaueres weiß:
1. Fischereiaufseher und Gewässerwart ist nicht das selbe, Fischereiaufseher ist öff. Bestellt usw und man muss selbstverständlich einen Kurs machen - im Normalfall zumindest es mag Ausnahmen geben.
2. Ich als Gewässerwart darf auch kontrollieren - allerdings habe ich nicht die Rechte eines Fischereiaufsehers. Soll heißen ich darf einen Verstoß feststellen aber nicht den Fischereischein einziehen. Ich darf aber dem Gastangler die Angelerlaubnis wegnehmen.
Wenn ich einen Verstoß an den Ehrenrat melde passiert allerdings das selbe wie bei einem Fischereiaufseher.

Bis die Tage
 
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