Köderfische hältern - Rechtliche Lage

DenizJP

Well-Known Member
Moinsen!


Die beiden bisherigen Varianten von mir haben sich in der Hitze als net allzu erfolgreich herausgestellt.

a) KöFi abschlagen und in leeren Eimer --> stinkt schnell
b) KöFi abschlagen und in Eimer mit Wasser --> gammelt auch schnell



daher meine Frage an die Hessen-Angler. Ist das Hältern von kleinen Köderfischen in speziell dafür vorgesehen Behältern (zB https://www.angelsport.de/koederfischeimer-mit-belueftungs-pumpe_0141174.html) ebenfalls streng verboten?

Ich konnte auf den Seiten zur FIschereiverordnung leider den dazu gehörigen Paragraphen net anklicken (?)

Danke
 

Waller Michel

Well-Known Member
Das hältern von Fischen unterscheidet auch in Hessen nicht zwischen Fisch und Köderfisch! Du darfst Sie in einem Setzkescher min 3,5 Meter lang und 50cm Durchmesser hältern ( 100 Liter Reglung )

Solche Köfieimer sind rechtlich mehr als bedenklich! Kann nach dem Tierschutzgesetz hohen Strafen mit sich bringen!
Ich töte die Köfis unmittelbar und gebe Sie in eine Lock&Lock Box mit in die Kühlbox ..

LG Michael
 

rippi

Pokemon-Trainer
Was du brauchst ist eine Trockeneis/Ethanol-Kältemischung um die Köfis in eine Tüten zu tun und abzukühlen.
 

daci7

Käpt'n Iglo
Ich möchte an dieser Stelle meinem Chef insofern widersprechen, dass Aceton oder Diethylether noch einen Ticken besser wären. Einziges Problem ist dann den Haken in den schockgefrosteten Köfi zu kriegen.
Alternativ wäre eine kleine schnöde Eisbox die Lösung, aber das wäre schon langweilig.
 

u-see fischer

Traurig ich bin
Ich möchte an dieser Stelle meinem Chef insofern widersprechen, dass Aceton oder Diethylether noch einen Ticken besser wären. Einziges Problem ist dann den Haken in den schockgefrosteten Köfi zu kriegen.......................

Den kann man ja auch vor der Schockfrostung schon richtig auf den Haken ziehen, übersteht dann auch den ersten Gewaltwurf.

Wie sieht das den aus, wenn man den Köfi komplett in Salz legt? Könnte/würde das nicht den Gammelprozess verzögern/verhindern?
 

ollidi

Krebssammler
Teammitglied
Wenn die Sonne richtig brezelt oder es sonst gut warm ist, wickel ich die Köfis in einen nassen Lappen und lege die direkt in die Sonne.
Wichtig ist, daß man den Lappen immer nass hält. Das kühlt die Köfis und hält sie damit auch frisch.

Eine Kühlbox wäre natürlich besser...
 

niclodemus

Active Member
Also Andal schwört ja auf das Einsalzen. Ich habe es selber noch nicht ausprobiert. Feuchter Lappen und in die Sonne klingt physikalisch sehr plausibel weg. der Verdunstungskälte.
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
Das hältern von Fischen unterscheidet auch in Hessen nicht zwischen Fisch und Köderfisch! Du darfst Sie in einem Setzkescher min 3,5 Meter lang und 50cm Durchmesser hältern ( 100 Liter Reglung )

Solche Köfieimer sind rechtlich mehr als bedenklich! Kann nach dem Tierschutzgesetz hohen Strafen mit sich bringen!
Ich töte die Köfis unmittelbar und gebe Sie in eine Lock&Lock Box mit in die Kühlbox ..

LG Michael
warum soll das probelmatisch sein??

was machste dann mit den vielen Aquarien??

Viel wichtiger scheint mir der Hinweis, dass Köfis in Länge und Schonzeit passen müssen;-))
 

Waller Michel

Well-Known Member
warum soll das probelmatisch sein??

was machste dann mit den vielen Aquarien??

Viel wichtiger scheint mir der Hinweis, dass Köfis in Länge und Schonzeit passen müssen;-))
Es ist problematisch weil es schlicht und einfach nicht erlaubt ist!
Wird teilweise mit zugedrücktem Auge geduldet. ....und wenn es geahndet wird kommt es noch darauf an ob es ein Verstoß gegen das Landesfischereigesetz darstellt oder gegen die Tierschutzverordnung !
Aquaristik kommt da aber keinesfalls zum Tragen! Die die Fische für anglerische Zwecke gehältert werden und einer anderen Bestimmung zugeführt werden sollen!
Gerade in Hessen gibt es wie von mir genannt sogar noch die 100 Liter Reglung !

Mir persönlich ist das schnuppe aber hier wurde nach der gesetzlichen Regelung gefragt.

LG
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
Es ist problematisch weil es schlicht und einfach nicht erlaubt ist!
Wird teilweise mit zugedrücktem Auge geduldet. ....und wenn es geahndet wird kommt es noch darauf an ob es ein Verstoß gegen das Landesfischereigesetz darstellt oder gegen die Tierschutzverordnung !
Aquaristik kommt da aber keinesfalls zum Tragen! Die die Fische für anglerische Zwecke gehältert werden und einer anderen Bestimmung zugeführt werden sollen!
Gerade in Hessen gibt es wie von mir genannt sogar noch die 100 Liter Reglung !

Mir persönlich ist das schnuppe aber hier wurde nach der gesetzlichen Regelung gefragt.

LG

Gut das möge in hessischen Regelungen /DVO stehen
 

NaabMäx

Well-Known Member
Eimer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Auch das Hältern von Köderfischen in einem Eimer wurde unter bestimmten Voraussetzungen nunmehr als Tierquälerei gem. § 17 Nr. 2 b TierSchG eingestuft. Das Amtsgericht Hannover[4] verurteilte einen Angler, der ca. 60 Rotaugen in einem Eimer in sieben Liter Wasser mit einer Temperatur von rund 10 °C über die Dauer von mindestens drei Stunden hälterte, zu einer Geldstrafe. Nach Auffassung des Gerichts hat der Angler, indem er die Fische in der geschilderten Art und Weise ohne genügende Sauerstoffzufuhr lebend hälterte, diesen „länger anhaltendes erhebliches Leiden“ i. S. d. § 17 Nr. 2 b TierSchG zugefügt. Die mangelhafte Sauerstoffversorgung wurde hier durch ein Sachverständigengutachten unterlegt, welches ausführte, dass die vorhandene Sauerstoffmenge selbst bei optimalen Haltungsbedingungen für die Dauer der Hälterung nicht ausgereicht haben könne.


Frage: wie kann es sein, das Menschen in einer 1 Zimmerwohnung leben dürfen, ihnen weniger m² zur Verfügung stehen dürfen, wie einem Hund gerichtlich zugesprochen werden, und man sich über den "vernünftigen" Umgang und Transport von Köfis aufregt. Ich spreche nicht von dem o.a. Vollhorst.
 

Waller Michel

Well-Known Member
Mit dem restlichen ist es " leider " immer so das es ob Sinn oder Unsinn einem vorgeschrieben ist! Änderungen kann man wenn überhaupt nur über Abstimmungen und Wahlen herbei führen!
Aber man muss halt gucken wo man was macht ......wo kein Kläger da kein Richter!
Ich fühle mich aber auch wohler ,wenn mein Tun und Handeln durch Gesetze und Verordnungen gedeckt sind!
Schlimmer finde ich jedoch noch wenn etwas durch einen Gesetzestext erlaubt ist wie zB das Landesfischereigesetzt man aber trotzdem Gefahr läuft gegen tierschutzrechliche Bestimmungen zu verstoßen! " Siehe Setzkescher "
Das ist nicht haltbar ,führt zu Verwirrungen und Unmut!
Was dort noch hinzu kommt ist; wenn schon die einheimischen Angler nicht mehr durchblicken, wie soll es erst mit Gästen aus dem Ausland oder anderen Bundesländern laufen?

LG Michael
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
Eimer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Auch das Hältern von Köderfischen in einem Eimer wurde unter bestimmten Voraussetzungen nunmehr als Tierquälerei gem. § 17 Nr. 2 b TierSchG eingestuft. Das Amtsgericht Hannover[4] verurteilte einen Angler, der ca. 60 Rotaugen in einem Eimer in sieben Liter Wasser mit einer Temperatur von rund 10 °C über die Dauer von mindestens drei Stunden hälterte, zu einer Geldstrafe. Nach Auffassung des Gerichts hat der Angler, indem er die Fische in der geschilderten Art und Weise ohne genügende Sauerstoffzufuhr lebend hälterte, diesen „länger anhaltendes erhebliches Leiden“ i. S. d. § 17 Nr. 2 b TierSchG zugefügt. Die mangelhafte Sauerstoffversorgung wurde hier durch ein Sachverständigengutachten unterlegt, welches ausführte, dass die vorhandene Sauerstoffmenge selbst bei optimalen Haltungsbedingungen für die Dauer der Hälterung nicht ausgereicht haben könne.


Frage: wie kann es sein, das Menschen in einer 1 Zimmerwohnung leben dürfen, ihnen weniger m² zur Verfügung stehen dürfen, wie einem Hund gerichtlich zugesprochen werden, und man sich über den "vernünftigen" Umgang und Transport von Köfis aufregt. Ich spreche nicht von dem o.a. Vollhorst.
solche Bezüge zu Urteilen sind immer schwierig - da steht nicht der Eimer ist verboten;
sondern explizit diese spezielle Art der Hälterung unter genau den da definierten und vorgefundenen Bedingen reicht hin um Tatbestände des §TSG zu erfüllen /verletzen
 

fischerheinrich

Active Member
sehe ich auch so. Nicht alles vorschnell als verboten ansehen.
Wenn das Hältern im Eimer nicht explizit verboten ist, ist es erstmal erlaubt. Es sei denn, es wird damit ein Verstoß nach dem Tierschutzgesetzt (Tierquälerei..) begangen. Und das muss dann erstmal nachgewiesen werden, s.o.
Im übrigen halte ich das Urteil auch für richtig, 60 Rotaugen in 7 lt., das mir doch der gesunde Menschen- und Anglerverstand, dass das nicht geht!
 

crisis

ewiger Lehrling
Waller Michel hat schon Recht und kennst sich, anders als die Gast-Kommentatoren, mit der hessischen Regelung aus, nach der hier ja gefragt wurde. Das mag dem einen oder anderen seltsam vorkommen, was aber bei vielen Paragraphen so ist. Eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Hessische Fischereigesetz kann zu einer Geldstrafe führen. Wirst Du wegen Tierquälerei verurteilt wird's üblicherweise deutlich teurer.
 

hanzz

Master of "steht noch nicht fest"
Hab so eine kleine Kühltasche. Ist grad mal 20x10x10cm
Kühlakkus rein, Reißverschluss zu. Fertig.
IMG_20200619_133637.jpg
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Ein WaPo-Mann, dem irgendwas querliegt, der Knöllchen-Horst, dem man endlich den Kontrollösschein gab, dass er Ruhe gibt, oder das es überhaupt wer macht, reichen vollkommen aus, um einem einen Angelausflug gründlich zu verderben. Das muss man noch nicht mal ausfassen. Es reicht, wenn die herumg'schaftln und sich wichtig machen.

Ich fange mir meine höchstens 5-6 Köderfische, töte sie und pack sie in sehr üppig gesalzenes feuchtes Küchenkrepp in eine Dose. Das reicht bequem für einen Abend UND verursacht mir keine Wichtigtuereien am Angelplatz, so denn man einer kommt.

Viel wichtiger ist da der Umstand, welche Fische man sich da aneignet. Kleine Alande in RLP, Lauben in SH... da kommt garantiert Ärger auf!
 
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