Kinderstreich mit Folgen!

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Karpfen in Zuchtbecken (Beispielfoto/pixabay)

Die Karpfensaison hat gerade begonnen, und auch in Oberfranken stehen die Teichwirte kurz davor, mit dem Abfischen zu starten. Für einen Teichwirt in Stegaurach bei Bamberg kam jedoch ein übler Kinderstreich zur denkbar schlechtesten Zeit: Am Dienstagabend sollen Kinder die Staubretter seines Karpfenteichs entfernt haben. Dadurch lief das Wasser ab, und bis der Besitzer den Vorfall bemerkte, waren die meisten seiner Karpfen bereits verendet. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Quelle: https://www.radio-plassenburg.de/di...nder-bauen-aus-spass-staubretter-ab-11031181/

Ist Euer Vereinsgewässer auch mal Schauplatz eines Streiches geworden?
 
Es kommt maßgeblich auf das Alter an.
Hallo,

an und für sich eher bei der Strafmündigkeit, welche ab 14 Jahre gegeben ist.
Sind Kinder unter 7 Jahre haftet normalerweise niemand (ist aber in diesem Falle kaum anzunehmen), da davon ausgegangen wird, dass das Kind das Unrechte seines Tuns noch nicht einsehen kann. Dies kann im Extremfall zu folgendem Beispiel führen: Die Eltern gehen mit ihrem sechsjährigen Kind spazieren. Dieses hebt, unbemerkt von den Eltern, einen kleinen Stein auf und zerkratzt ein am Straßenrand parkendes Auto damit. Der geschädigte Autohalter bekommt keinen Schadenersatz, da die Eltern die Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt haben (es wird nämlich hier nicht gefordert, dass man ein kleines Kind ständig an der Hand hält und auch nicht ständig beobachtet (was ja so auch nicht möglich ist). Also ist keiner schuldig; die Eltern haben die Aufsichtspflicht nicht verletzt und beim Kind wird unterstellt, dass dies das Unrechte seines Tuns noch nicht einsehen konnteab51.
Nehmen wir mal an, den Schaden im obigen Fall haben Kinder von so 10 bis 12 Jahren verursacht, haften die Eltern ebenfalls nicht, da man Kinder in diesem Alter auch nicht ständig beaufsichtigen muss und es durchaus üblich ist, dass die allein "spielen" :rolleyes:. Die einzige Möglichkeit für den Geschädigten an sein Geld zu kommen, wäre die Kinder zivilrechtlich (das geht schon ab 7 Jahren) auf Schadenersatz zu verklagen und, falls diese nicht zahlen können (die Eltern sind dazu nicht verpflichtet und es springt daher auch keine Haftpflichtversicherung ein) einen Zahlungsbefehl zu erwirken und später zu kassieren. Ein solcher hat 30 Jahre Gültigkeit.
Aus diesen Gründen sind ja private Haftpflichtversicherungen, bei denen die ganze Familie mitversichert ist relativ billig, da Fälle in welchen die Versicherung wegen der Kinder zahlen müsste ausgesprochen selten sind.

Gruß

Lajos
 
Hallo,

an und für sich eher bei der Strafmündigkeit, welche ab 14 Jahre gegeben ist.
Sind Kinder unter 7 Jahre haftet normalerweise niemand (ist aber in diesem Falle kaum anzunehmen), da davon ausgegangen wird, dass das Kind das Unrechte seines Tuns noch nicht einsehen kann. Dies kann im Extremfall zu folgendem Beispiel führen: Die Eltern gehen mit ihrem sechsjährigen Kind spazieren. Dieses hebt, unbemerkt von den Eltern, einen kleinen Stein auf und zerkratzt ein am Straßenrand parkendes Auto damit. Der geschädigte Autohalter bekommt keinen Schadenersatz, da die Eltern die Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt haben (es wird nämlich hier nicht gefordert, dass man ein kleines Kind ständig an der Hand hält und auch nicht ständig beobachtet (was ja so auch nicht möglich ist). Also ist keiner schuldig; die Eltern haben die Aufsichtspflicht nicht verletzt und beim Kind wird unterstellt, dass dies das Unrechte seines Tuns noch nicht einsehen konnteab51.
Nehmen wir mal an, den Schaden im obigen Fall haben Kinder von so 10 bis 12 Jahren verursacht, haften die Eltern ebenfalls nicht, da man Kinder in diesem Alter auch nicht ständig beaufsichtigen muss und es durchaus üblich ist, dass die allein "spielen" :rolleyes:. Die einzige Möglichkeit für den Geschädigten an sein Geld zu kommen, wäre die Kinder zivilrechtlich (das geht schon ab 7 Jahren) auf Schadenersatz zu verklagen und, falls diese nicht zahlen können (die Eltern sind dazu nicht verpflichtet und es springt daher auch keine Haftpflichtversicherung ein) einen Zahlungsbefehl zu erwirken und später zu kassieren. Ein solcher hat 30 Jahre Gültigkeit.
Aus diesen Gründen sind ja private Haftpflichtversicherungen, bei denen die ganze Familie mitversichert ist relativ billig, da Fälle in welchen die Versicherung wegen der Kinder zahlen müsste ausgesprochen selten sind.

Gruß

Lajos
Nach meinem Wissenstand gilt das nicht für grob fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung der Eltern. Wenn das 5 jährige Kind z.B. Fahrradfahren lernt, also unsicher fährt und die Eltern dies aus 100m Distanz beobachten ist das grob fahrlässig und die Eltern können bei Schäden (z.B. an einem geparkten Pkw) haftbar gemacht werden.

Gruß, Andreas
 
Nach meinem Wissenstand gilt das nicht für grob fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung der Eltern. Wenn das 5 jährige Kind z.B. Fahrradfahren lernt, also unsicher fährt und die Eltern dies aus 100m Distanz beobachten ist das grob fahrlässig und die Eltern können bei Schäden (z.B. an einem geparkten Pkw) haftbar gemacht werden.

Gruß, Andreas
Hallo,

darin liegt die Crux. Eine grob fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung muss bestanden haben (einfache Fahrlässigkeit gilt nicht). Kommt halt auf den Einzelfall an.
Bei dem von Dir bezeichneten Beispiel würde ich auch sagen: das ist, bei 100 Meter Entfernung, grob fahrlässig. Aber wo ist die Grenze? Bei 10 oder 20 Metern? Kaum. Also wird die Angelegenheit vor Gericht landen und bei Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand ab51.
Präzedenzfälle gibt es im Deutschen Recht nicht - jedes Gericht kann so oder so entscheiden. Mir persönlich ist kein Fall bekannt, bei dem den Eltern eine grobe Vernachlässigung der Aufsichtspflicht nachgewiesen wurde.
Ich amüsieren mich immer, im Stillen, über die Schilder, welche man allenthalben sieht, mit dem Hinweis "....... Eltern haften für ihre Kinder". Die kann man sich sparen, denn die besagen eigentlich gar nichts:rolleyes:.

Gruß

Lajos
 
Hallo,

es ist ja nicht sicher, ob das Kinder waren, es wird halt vermutet ab51 .
Zwei kräftige zwölfjährige schaffen das mit den Staubretter schon:oops:.

Gruß

Lajos
So is das mit dem vermuten..... Alles höchst unsicher!

Ich glaub wir sollten alle vorsichtig mit Vermutungen umgehen....

Politiker vermuten, dass Rentner zu faul sind..... vermuten, dass wir über unsere Verhältnisse leben.....

Vermutungen sind nich nur Kagge, sondern auch gefährlich
 
Ich vermute mal das das Verfahren nach ein paar Wochen eingestellt wird, weil niemand ermittelt werden konnte.
Bei uns haben Angler eine Reuse gefunden ohne Kennzeichen (vermutlich illegal ausgelegt)

Die Polizei "da können sie ruhig Anzeige erstatten aber da kommt nichts bei rum und das Verfahren wird eingestellt weil kein Verdächtiger ermittelt werden konnte"

Ja was soll man da sagen außer so ist es.


Gruß Frank
 
Ich vermute mal das das Verfahren nach ein paar Wochen eingestellt wird, weil niemand ermittelt werden konnte.
Bei uns haben Angler eine Reuse gefunden ohne Kennzeichen (vermutlich illegal ausgelegt)

Die Polizei "da können sie ruhig Anzeige erstatten aber da kommt nichts bei rum und das Verfahren wird eingestellt weil kein Verdächtiger ermittelt werden konnte"

Ja was soll man da sagen außer so ist es.


Gruß Frank
Und trotzdem ist jede Anzeige wichtig !
Denn, wenn niemand wegen irgendwas Anzeige erstattet gehen Polizei und Staatsanwaltschaft davon aus, das alles bestens ist.
Bestes Beispiel Unfallfluchten. Der Geschädigte stellt einen Schaden auf einem großen Parkplatz fest und sagt sich das bringt sowieso nichts.
Der Verursacher meldet sich dann aber doch auf der Wache und weiß aber nicht mehr wo das passiert ist oder hat sich in der Aufregung das Kennzeichen nicht gemerkt, oder nach Tagen meldet sich doch noch ein Zeuge oder es ist doch von einer Kamera aufgezeichnet, und und und...

Beispiel Fahrraddiebstahl, es wird keine Anzeige erstattet weil es ja sowieso nichts bringt. Tage später wird ein Polizeibekannter von selbiger mit einem besseren Fahrrad entdeckt und kontrolliert. Ist die Rahmennummer nicht bei einer Anzeige angegeben und zur Fahndung ausgeschrieben so müssen sie ihn fahren lassen....
 
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