Kind mit angelschein,darf Erzehungsber. mitangeln?

stiev

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Hallo, ich weis dass die frage hier so ähnlich gestellt wurde, aber der fall HIER ist ein wenig anders.

Ich möchte gerne den Angelschein machen, und möchte mir das ganze mal anschauen.

Nun hat mein Neffe 13J den Angelschein gemacht, und hat mich zum Angeln eingeladen.
Desweiteren meinte er, dass ich in diesem fall mitangeln dürfe.

Was ich hier so gelesen habe, und wie ich das verstehe darf man dass ja eben nicht.

Nun wäre die frage, ob es hier eine andere Regelung gibt, da er erst 13 ist, und ich 28. Sprich ich wäre seine Aufsichtsperson ect.

Sein Angelschein ist sein ein und alles, daher glaube ich Ihm eigentlich schon, jedoch könnte es auch sein dass Ihm da jemand einen Floh ins Ohr gesetzt hat.

Ich frag lieber vorher nach, nicht dass er und auch ich dann noch ärger bekommen. Wollte ihn nicht weiter damit löchern, da ich ihm ja zeigen will dass ich ihm glaube, aber ich will einfach auf nummer sicher gehen.

Vielen dank vora für eure schnellen antworten.
Viele grüße stephen
 

Carp-MV

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AW: Kind mit angelschein,darf Erzehungsber. mitangeln?

Ich möchte gerne den Angelschein machen, und möchte mir das ganze mal anschauen.
Wieder so ein Fall wo ein befristeter Fischereischein (Touristenangelschein) jetzt eine tolle Lösung wäre, aber ich glaube sowas habt ihr bei euch gar nicht oder?
 
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ulf

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AW: Kind mit angelschein,darf Erzehungsber. mitangeln?

Hallo

Ulm ist doch BaWü, oder ? Dann gilt auch das dortige Fischereigesetz, in dem steht unter §31(4)
(4) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich
  1. für Personen, die den Inhaber eines Fischereischeines bei der Ausübung des Fischfangs unterstützen [...]
Es wäre jetzt noch interessant, ob es zu dem doch recht dehnbaren Begriff "bei der Ausübung des Fischfangs unterstützen" eine Durchführungsverordnung der so was gibt.

Ab 10 Jahren kann in BaWü der reguläre Fischereischein gemacht werde. Den muß dein Neffe unbedingt haben und nicht nur den Jugendfischereischen.

Gruß Ulf
 
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Lightray

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AW: Kind mit angelschein,darf Erzehungsber. mitangeln?

Aber selbstverständlich gibt es dazu auch noch eine Verordnung |supergri

>>> Hier <<< unter "zu §§ 31 bs 35"

Bedienung der Fanggeräte und Anlandung sollte noch drinn sein.
Zumindest wenn das ganze mit der Angel des Fischereischeininhabers stattfindet...
Gleichzeitig wird aber auch genannt, dass wer Fang, Anlanden, Betäuben und Töten selbst durchführt nicht mehr nur Helfer ist.

Ich vermute, dass das ganze aber relativ eng ausgelegt wird, daher lieber vorsichtig sein ;)

Gruß,
Lightray
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Kind mit angelschein,darf Erzehungsber. mitangeln?

Wenn du keinen F Schein hast, darfste auch nicht angeln! Meines erachtens darf dein Neffe auch nur in bekleidung eines Volljährigen FS Inhabers angeln gehen. Ab 14 Jahren kann er alleine los. Ist aber auch von Bundesland zu Bundesland verschieden...

http://www.vdsf-fischerjugend.de/500818938210c0b01/50081893bf1006117.htm

hab da mal was gefunden

Ob dem Kleinen die "Bekleidung" nicht zu groß wäre?:)

...sorry - kleiner Witz!

Also ich würde es nicht darauf ankommen lassen - je nachdem, wie der Kontrolleur gerade tickt, KANN das böse nach hinten losgehen!

Allenfalls mit einer vorherigen schriftlichen Zusicherung der zuständigen Stellen würde ich das wagen, damit es nicht böse endet!

Ernie
 
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