Thomas9904
Well-Known Member
Vorabveröffentlichung Mag April
Das Land Baden-Württemberg meldet:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/keine-anerkennung-von-peta/
Keine Anerkennung von PETA.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies die Klage von PETA gegen das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ab und bestätigte somit die Auffassung des Ministeriums, dass die Organisation die Anerkennungsvoraussetzungen des Mitwirkungs- und Verbandsklagegesetzes nicht erfülle.
PETA hat in Baden-Württemberg nur drei ordentliche Mitglieder mit vollem Stimmrecht. Bundesweit sind es neun ordentliche Mitglieder, davon zwei Vorstandsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland.
Im Mai 2015 hatte der baden-württembergische Landtag die Einführung von Mitwirkungsrechten und das Verbandsklagerecht beschlossen. Gesetzlich festgelegte Kriterien, die im Juli 2016 im Rahmen einer Durchführungsverordnung näher konkretisiert wurden, stellen dabei sicher, dass nur landesweit tätige und demokratisch strukturierte Organisationen anerkannt werden, die jedermann eine Mitgliedschaft mit vollem Stimmrecht ermöglichen. Darüber hinaus müssen diese jahrelange Erfahrung im Tierschutz nachweisen und so verantwortungsvoll mit ihren neuen Möglichkeiten umgehen können.
Gut, dass es auch in einem GRÜN-Schwarz-regierten Baden-Württemberg unabhängige Justiz gibt.
Nun liegt es an Politik und Verbänden endlich etwas gegen eh schon immer in meinen Augen undurchsichtigen spendensammelnden Tierrechtsorganisationen zu unternehmen.
Wir werden sehen und beobachten.
Thomas Finkbeiner
Keine Anerkennung von PETA - Verwaltungsgericht Stuttgart stoppt PETA!
Das Land Baden-Württemberg meldet:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/keine-anerkennung-von-peta/
Keine Anerkennung von PETA.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies die Klage von PETA gegen das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ab und bestätigte somit die Auffassung des Ministeriums, dass die Organisation die Anerkennungsvoraussetzungen des Mitwirkungs- und Verbandsklagegesetzes nicht erfülle.
PETA hat in Baden-Württemberg nur drei ordentliche Mitglieder mit vollem Stimmrecht. Bundesweit sind es neun ordentliche Mitglieder, davon zwei Vorstandsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland.
Im Mai 2015 hatte der baden-württembergische Landtag die Einführung von Mitwirkungsrechten und das Verbandsklagerecht beschlossen. Gesetzlich festgelegte Kriterien, die im Juli 2016 im Rahmen einer Durchführungsverordnung näher konkretisiert wurden, stellen dabei sicher, dass nur landesweit tätige und demokratisch strukturierte Organisationen anerkannt werden, die jedermann eine Mitgliedschaft mit vollem Stimmrecht ermöglichen. Darüber hinaus müssen diese jahrelange Erfahrung im Tierschutz nachweisen und so verantwortungsvoll mit ihren neuen Möglichkeiten umgehen können.
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Gut, dass es auch in einem GRÜN-Schwarz-regierten Baden-Württemberg unabhängige Justiz gibt.
Nun liegt es an Politik und Verbänden endlich etwas gegen eh schon immer in meinen Augen undurchsichtigen spendensammelnden Tierrechtsorganisationen zu unternehmen.
Wir werden sehen und beobachten.
Thomas Finkbeiner