Jugendfischereischein

Chriss1984

New Member
Moin,

ich wollte mit meinem Sohn (7Jahre) zusammen angeln gehen. Er besitzt den Jugendfischereischein. Braucht er einen eigenen Erlaubnisschein?
 

Dieter02

Member
AW: Jugendfischereischein

Soweit ich weiss nein, allerdings darf er nur eine "deiner" Angeln nutzen, also wenn 2 Angeln erlaubt sind dann darf er eine davon nehmen.
Warum hat er den Jugendfischereischein denn schon, ich dachte den gibts erst ab 10 Jahren ?

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Chriss1984

New Member
AW: Jugendfischereischein

Den Jugendfischereischein kann man ab sieben Jahren bekommen. Allerdings darf er die Fische nicht selbst abhaken, betäuben und töten.

Danke für die schnellen antworten!
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Jugendfischereischein

Hallo,

das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, eine allgemeine Aussage ganz Deutschland betreffend ist daher nicht möglich.
Daher unbedingt im betreffenden Bundesland bei den Bestimmungen nachlesen bzw. sich informieren.

Petri Heil

Lajos
 

Revilo62

Active Member
AW: Jugendfischereischein

Da er selbstständig, in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers , angeln darf, würde ich sagen, er braucht eine Gewässerkarte.

Tight Lines aus Berlin :vik:
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Jugendfischereischein

Hallo,

ich denke auch, daß das so richtig ist. In dem Moment, in welchem er einen Jugendfischereischein bekommt (in Bayern mit zehn Jahren) ist eine eigene Gewässerkarte (Erlaubnisschein) nötig. Mitangeln mit einer Rute des erwachsenen Anglers geht bei uns nur bis zu Alter von neun Jahren.
Ich denke, daß dies anderswo ähnlich ist.

Petri Heil

Lajos
 
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