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RheinBarbe
Guest
Aus dem Lahn-Fischer-Thread 2010:
Ist das rechtens oder nicht? #c
http://www.anglerboard.de/board/showpost.php?p=3144210&postcount=860Hallo Kenny, die Ausgabe von Gastkarten für das Stück des ASV Wetzlar erfolgt prinzipiell nur mit Vorlage der Prüfbescheinigung der abgelegten Sportfischerprüfung und dem Jahresfischereischein. Grundsätzlich reicht gem. der Fischereiverordnung der Jahresfischereischein der Gemeinde/Stadtverwaltung aus. Da wir aber als Fischereirechtinhaber und Pächter zusätzlich eigene Regularien einsetzen können, gibt es diese Regel bei uns schon seit Jahren. Es gibt schließlich auch viele Angelkameraden, die den Jahresfischereischein schon hatten, als die Sportfischerprüfung noch keine Pflicht zur Erlangung desselben war. Um unnötigen Verwaltungsaufwand und Streitereien zu vermeiden haben wir eben diese grundsätzliche Vorlage für alle Angler eingeführt. Zudem sind zahlreiche gefälschte Fischereischeine im Umlauf.
Gruß Carsten
Gewässerwart ASV Wetzlar
Fischereiaufsicht
Ist das rechtens oder nicht? #c