Jahresfischereischein + Prüfbescheinigung = Gewässerkarte?

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RheinBarbe

Guest
Aus dem Lahn-Fischer-Thread 2010:

Hallo Kenny, die Ausgabe von Gastkarten für das Stück des ASV Wetzlar erfolgt prinzipiell nur mit Vorlage der Prüfbescheinigung der abgelegten Sportfischerprüfung und dem Jahresfischereischein. Grundsätzlich reicht gem. der Fischereiverordnung der Jahresfischereischein der Gemeinde/Stadtverwaltung aus. Da wir aber als Fischereirechtinhaber und Pächter zusätzlich eigene Regularien einsetzen können, gibt es diese Regel bei uns schon seit Jahren. Es gibt schließlich auch viele Angelkameraden, die den Jahresfischereischein schon hatten, als die Sportfischerprüfung noch keine Pflicht zur Erlangung desselben war. Um unnötigen Verwaltungsaufwand und Streitereien zu vermeiden haben wir eben diese grundsätzliche Vorlage für alle Angler eingeführt. Zudem sind zahlreiche gefälschte Fischereischeine im Umlauf.
Gruß Carsten
Gewässerwart ASV Wetzlar
Fischereiaufsicht
http://www.anglerboard.de/board/showpost.php?p=3144210&postcount=860

Ist das rechtens oder nicht? #c
 

orgel

Talsperrenangler
AW: Jahresfischereischein + Prüfbescheinigung = Gewässerkarte?

Warum sollte es das nicht sein? Der Fischereirechtsinhaber kann selber bestimmen, zu welchen Bedingungen Gastkarten ausgegeben werden, es gibt ja auch keine Pflicht überhaupt Gastkarten auszugeben...
 

Ralle 24

User
AW: Jahresfischereischein + Prüfbescheinigung = Gewässerkarte?

Ich glaube nicht, dass das einer juristischen Auseinandersetzung standhalten würde. Immerhin hat der Gesetzgeber die alten Fischereischeine mit den Neuen gleichgestellt. Auch die alten DDR Scheine wurden ja z.T. umgeschrieben.

Mit der gleichen Begründung könnte ja auch Ausnahmegenehmigungen, z.B. für ausländische Mitbürger mit vorübergehendem Wohnsitz, unterlaufen werden.

In meinen Augen eine klare Benachteiligung ohne nachvollziehbaren Grund.

Eine echte Aussage würde aber wohl nur ein Gerichtsverfahren bringen.
 

Parasol

Member
AW: Jahresfischereischein + Prüfbescheinigung = Gewässerkarte?

Hallo Ralle 24,

Ich glaube nicht, dass das einer juristischen Auseinandersetzung standhalten würde...............................................................................................

In meinen Augen eine klare Benachteiligung ohne nachvollziehbaren Grund.

Eine echte Aussage würde aber wohl nur ein Gerichtsverfahren bringen.

das sehe ich genau so. Darüber hinaus haben erfahrene, ältere Sportfischer "ohne Prüfung" mehr Ahnung von der Materie, als Fischereirechtsinhaber, die ebenfalls keine Prüfung haben und ihr F-Recht geerbt haben.
 

Bungo

Flyfishing addicted
AW: Jahresfischereischein + Prüfbescheinigung = Gewässerkarte?

Hallo.

Ich schreibe dann hier auch nochmal, was ich im anderen Thread dazu geschrieben habe, vielleicht hilft es ja Licht ins Dunkel zu bringen ;)



Mal ungeachtet dessen, dass ich finde jeder sollte einen Nachweis der Sachkunde erbringen, und auch an ein von mir gepachtetes Gewässer keinen ohne Prüfung, bzw entsprechende Kentnisse heranlassen würde, bezweifle ich, dass man Personen ablehnen darf, die einen gültigen Fischereischein haben und zwar ohne Fischerprüfung.

Denn im HFischG steht:
§ 28

Fischerprüfung

Von der Ablegung der Fischerprüfung sind befreit:

Personen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes einen noch gültigen Inland-Fischereischein besitzen oder innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Inkrafttreten des Gesetzes besessen haben,
Laut § 25 besteht nur eine Fischereischeinpflicht, keine Prüfungspflicht, und den Schein hat er ja laut §28 rechtmäßig.

Rein rechtlich sind wir doch somit bei einer ungerechtfertigten Benachteiligung, wenn ich dieser Person, mit dieser Begründung das Fischereirecht verweigere, oder übersehe ich da etwas?

Stellt euch vor ein Autovermieter würde euch keinen Hänger vermieten obwohl ihr ihn laut Führerschein fahren dürft, mit der Begründung früher war der Hänger einfach so dabei, seit ein paar Jahren musst man aber einen extra Hänger Prüfung machen, und die habt ihr natürlich nicht.

Rechtlich eine grenzwertige Situation...
 
R

RheinBarbe

Guest
AW: Jahresfischereischein + Prüfbescheinigung = Gewässerkarte?

Irgendiwe scheinen die ganzen Paragraphenmenschen hier im Forum im Urlaub zu sein. Wo sind die die sich z.B. im c&r Thread über 1273 Seiten mit § zuschütten?

Man sollte noch anmerken, dass der ASV Wetzlar ein im VDSF organisierter Verein ist und die ja bekanntlichermaßen sowieso immer Entscheidungen gegen Angler machen!
 

Ralle 24

User
AW: Jahresfischereischein + Prüfbescheinigung = Gewässerkarte?

Man kann auf keinen Paragraphen reiten, die es nicht gibt.

Hier steht die Gleichstellung der alten Fischereischeine durch die Behörde gegen das Recht eines Fischereirechtinhabers, seine Angelerlaubnis auszugeben, an wen er möchte.

Das kann nur ein Gericht abschließend bewerten.

Meine persönliche Meinung:

Es ist hahnebüchender Unsinn, jemandem der seit über 40 Jahren angelt weniger Sachkunde zuzusprechen, als einem frischgebackenen Prüfungsabsolventen, und deshalb die Ausgabe eines Erlaubnisscheines zu verweigern.
 
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